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KFZ Anmeldung trotz fälliger HU

Themenstarteram 8. April 2012 um 20:15

Hallo,

kann ich ein kfz Anmelden trozdessen dass die HU genau diesen monat fällig wird ???

gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Am Mittwoch ist der 01.07, und eine Anmeldung ohne gültigem TÜV ist nicht mehr möglich.

In unserem Bundesland ist der 1. auch erst am Freitag. :eek:

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassung möglich wenn TÜV im aktuellen Monat abläuft?' überführt.]

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am 12. April 2012 um 5:09

Wichtig ist nur, ob das Fahrzeug am Tage der Anmeldung HU und AU hat! Es kann und darf keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug gegebenenfalls morgen schon theoretisch zum TÜV müsste. Ist doch eigendlich auch logisch!

cjowTC - Was dein Landkreis macht, wäre hier nicht gesetzeskonform! Das Gesetz ist eindeutig und besagt, dass Fahrzeuge nur dann nicht zuzulassen sind, wenn AU und oder HU abgelaufen bzw. nicht vorhanden sind. Wenn HU und AU am Tag der Anmeldung noch gültig ist, ist das Fahrzeug auch durch die KFZ Zulassungsstelle zuzulassen! Es liegt dann am Fahrzeughalter selbst auch dafür Sorge zu tragen, dass die AU und HU gegebenfalls nach Ablauf unverzüglich zu erneuern ist.

Themenstarteram 12. April 2012 um 7:07

Hey,

Super es hat geklappt ohne Breicht!!!

Danke an dieser stelle für die vielen Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von goldhans1

Wichtig ist nur, ob das Fahrzeug am Tage der Anmeldung HU und AU hat! Es kann und darf keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug gegebenenfalls morgen schon theoretisch zum TÜV müsste. Ist doch eigendlich auch logisch!

cjowTC - Was dein Landkreis macht, wäre hier nicht gesetzeskonform! Das Gesetz ist eindeutig und besagt, dass Fahrzeuge nur dann nicht zuzulassen sind, wenn AU und oder HU abgelaufen bzw. nicht vorhanden sind. Wenn HU und AU am Tag der Anmeldung noch gültig ist, ist das Fahrzeug auch durch die KFZ Zulassungsstelle zuzulassen! Es liegt dann am Fahrzeughalter selbst auch dafür Sorge zu tragen, dass die AU und HU gegebenfalls nach Ablauf unverzüglich zu erneuern ist.

Hallo,

ja das stimmt mit dem Gesetzteswortlaut .Die Zulassungstelle hier (Kreis KN ) argumentierte jedoch bisher immer so ,dass die HU/AU in dem Monat abgelaufen ist in dem die Prüfung fällig ist also wenn 2-12 auf der Plakette steht läuft sich an diesem Tag ab.Gültig sei die HU deshalb nur bis 31.01.12 danach sei sie fällig .

Hatte die Diskussion bisher einige Male hab dann einfach noch am selben Tag eine neue HU gemacht,aber im Prinzip hast du ,meiner Meinung nach, recht.

Die Zulassungsstelle ist aber in vielen Dingen sehr eigen sie weigerten sich z.B: das ein in D lebender Eu-Ausländer Überführungskennzeichen ausgestellt bekommt,sie wollten ihm nur Ausfuhrkennzeichen geben.

 

Gruß

am 12. April 2012 um 8:00

Zitat:

Danke an dieser stelle für die vielen Antworten

Alle Zulassungsstellen haben Hot-Lines. Wäre auch mit einem Anruf und einer Antwort gegangen :)

am 12. April 2012 um 14:10

Nun ja cjowTC in diesem Falle sollte man stets um die Nennung der Rechtsgrundlage bitten und bei eigenwilliger Handlungen entgegen der Vorschriften eine Fachdienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Bundesministerium machen!

Zitat:

Original geschrieben von goldhans1

Nun ja cjowTC in diesem Falle sollte man stets um die Nennung der Rechtsgrundlage bitten und bei eigenwilliger Handlungen entgegen der Vorschriften eine Fachdienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Bundesministerium machen!

Gleich zum Bundesministerium rennen?

Du weißt schon, dass die das nur an die zuständige, untergeordnete Behörde weitergeben?

Ein Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle kann manchmal auch helfen. Man muss nicht immer gleich zur höchsten Stelle rennen ;)

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