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KFZ am Zweitwohnsitz anmelden,geht das?

Themenstarteram 9. Januar 2007 um 23:23

Hallo,

ich ziehe nächsten Monat in einer anderen Stadt um. Wollte mich dann als Zweitwohnsitz bei meinen Eltern melden, wo ich mich dann auch oft aufhalte! Kann ich meinen Wagen dann am Zweitwohnsitz anmelden, da ich dann die Nummer behalten könnte. Versicherung wäre dann auch günstiger als in der neuen Statd. Hat da jemand Erfahrug damit?

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30 Antworten
am 30. Oktober 2011 um 19:13

Hi Leute,

möchte das Thema mal wieder aufwärmen! :)

Ich wohne am Standort A, (Hauptwohnsitz) und habe meinen Wagen im Januar 2007 (also noch nach altem Recht) auf meinen Zweitwohnsitz Standort B, Nebenwohnsitz zugelassen, da ich mich auch regelmäßig am Zweitwohnsitz (Standort B) aufhalte. Kostenersparnis ca. 110,00 € im Jahr.

 

In der Zulassung steht somit der Landkreis, (die ersten beiden Buchstaben des Kennzeichens):

- Standort B (Nebenwohnsitz)

darunter steht meine Adresse mit:

- Standort A (Hauptwohnsitz)

 

Soweit alles bestens! :)

 

Nun steht ja wieder mal der alljährliche Vergleich der KFZ-Versicherungen an!

Damals bei der alten Regelung (bis 01.03.2007) musste man in der Einagebmaske zur Versicherung sein Landkreis (KFZ-Kennzeichen) angeben.

Das war laut Zulassung (siehe oben) ja: Standort B also der Nebenwohnsitz

 

Nun muss man aktuell in die Eingabemaske nur noch die Postleitzahl des Halters angeben und nicht mehr den Landkreis:

Diese wäre ja dann: Standort A Hauptwohnsitz

 

Gehe ich jetzt richtig in der Annahme, das bei einer Vertragsänderung (immer noch die selbe Versicherung) der Zulassungbezirk geändert wird und dann nicht mehr Standort B (Nebenwohnsitz) ausschlaggebend ist,

sondern

dann der Standort A (Hauptwohnsitz) der Zulassungsbezirk ist , obwohl das Kennzeichen ja immer noch auf Standort B also der Nebenwohnsitz angemeldet ist ????????????????????????????

 

Durch Vertragsänderung/-anpassung würde ich ca. 20,00 € im Jahr sparen ABER nur wenn alles so bleibt wie vorher, das heißt Standort B bleibt ausschlaggebend !!!

Falls die Versicherung durch die Vertragsänderung nun aber den Standort A annimmt, würde sich die Versicherung selbst mit den neuen etwas niedriegeren Beitragsätzen um 150,00 € verteuern !!!!!!!!

 

FRAGEN:

- Bleibt bei der Vertagsänderung alles beim ALTEN oder wird es wirklich geändert ????

- Gibt es da sonst so etwas wie Bestandschutz ???? :confused:

 

mfg :)

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