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KFZ am Zweitwohnsitz anmelden,geht das?

Hallo,
ich ziehe nächsten Monat in einer anderen Stadt um. Wollte mich dann als Zweitwohnsitz bei meinen Eltern melden, wo ich mich dann auch oft aufhalte! Kann ich meinen Wagen dann am Zweitwohnsitz anmelden, da ich dann die Nummer behalten könnte. Versicherung wäre dann auch günstiger als in der neuen Statd. Hat da jemand Erfahrug damit?

30 Antworten

OK, wenn es eine Rechtsänderung ab 01.03.2007 gab, ist es vielleicht nicht mehr möglich.

Ich weis nur, das viele Kleingartenbesitzer ihr Auto bei uns auf dem Lande zugelassen haben.
Diese haben einfach einen Zweitwohnsitz im ihrer Laube angemeldet! Im Jahr 2006 war das noch möglich!
Aber vielleicht ab dem 01.03.2007 nicht mehr!

Es ist nicht nur vielleicht nicht mehr so, sondern ganz sicher!

Rein rechtlich müssten all diese gartenlaubenbesitzer ihr auto wieder ummelden auf den hauptwohnsitz.
ist aber im moment noch ein schlupfloch, da man im falle einer kontrolle einfach sagen kann, man sei frisch umgezogen (innerhalb der stadt) und die daten wurden noch nicht umgeschrieben.
aber spätestens bei der nächsten anmeldung/ummeldung muss es dann sowieso erfolgen.

gruß martin

Das ist ja richtig blöd. Ich bekomme in den nächsten Tagen mein neues KFZ. Im Juli ziehe ich um und wollte meine bisherige Wohnung als Zweitwohnsitz behalten und mir die Kosten für die Ummeldung des Fahrzeugs sparen.

Nach der neuen Regelung müsste ich also mein Auto wegen etwas mehr als einem Monat erst am alten Wohnsitz anmelden und kurz danach ummelden.

Jetzt kann ich mich noch nicht ummelden, weil ich Juli heirate und daher zuvor kein Ummelden möglich ist.

Ich frage mich nur, ob die das merken wenn ich das Auto einfach nicht ummelde.

Gruß
Christian

Hallo,

mal ganz hart gesagt:
Wirst Du merken....

Normalerweise wirst Du an deiner neuen Adresse bei der Umschreibung der Papiere gefragt ob Du einen PKW hast - und spätestens nach der ersten Polizeikontrolle wirds fällig.

Also - Extra-Rennerei sparen und ganz normal ummelden und fertig.

Grüße
Schreddi

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Wird bei der Polizeikontrolle überprüft ob erster Wohnsitz des PKW Halters mit Meldeort übereinstimmt?
Ich dachte die Überprüfen wenn dann nur die Führerscheindaten oder ob das Fahrzeug angemeldet ist. Aber nicht den Wohnsitz des Halters.
Wahrscheinlich macht es aber ohnhin jeder Pol. anders.

Zitat:

Original geschrieben von Scar


Wird bei der Polizeikontrolle überprüft ob erster Wohnsitz des PKW Halters mit Meldeort übereinstimmt?...

Die schauen in deinen Ausweis, dann in deine Fahrzeugpapiere...und schon sehen sie, dass beide adressen unterschiedlich sind...

aber ganz ehrlich, für den eienn monat würde ich das risiko in kauf nehmen und dann sagen, dass es noch "aus früherer zeit stammt" und du ja eh die tage umziehst und dann alles gemeinsam ummeldest.

Ich würde auch mal kontrolliert, habe gesagt wohne hier, hatte aber "fremdes" Kennzeichen und natürlich im Perso noch die "alte" Adresse, war aber Glücklichweise ordentlich "hier" zum 2. Wohnsitz gemeldet, Polizei hat das überprüft und sogar gefragt warum ich denn hier mit meinem Auto welches auf den 1. Wohnsitz gemeldet ist rumfahre und ob ich mich nicht am 2. Wohnsitz öfter aufhalten würde. Konnte aber sehr plausibel erklären das sich das genau 50/50 aufteilt und somit egal ist ;-)

Denen in Grün war Nachts um 2 total langweilig und haben wohl nach nem Erfolgserlebnis gesucht ..., nachdem Drogen, Alkohol wohl kein Treffer war ... wenigstens den Verbandskasten haben die gelassen, aber selbst da hätten die nix machen können :-p

Wegen eines Monats würde ich das Risiko gerne in Kauf nehmen, aber am neuen Wohnistz kann ich das Auto ja noch nicht zulassen.
Daher muß ich jetzt den alten nehmen, den ich danach als Zweitwohnsitz nutze (hoffe die erheben in meinem Kaff keine Zweitwohnsteuer - ist aber absolut kein Urlaubsort und daher glaube ich das nicht).

Wenn ich bislang kontrolliert wurde wollten die immer nur Führerschein und Fahrzeugpapiere. Einmal hatte ich den Führerschein nicht einmal dabei und die haben mich trotzdem weiter fahren lassen.

In drei Jahren werde ich wieder in meinen alten Ort zurückziehen. Vielleicht habe ich Glück und keiner merkt was. Wurde die letzten 14 Jahre nicht mehr kontrolliert, obwohl ich viel unterwegs bin.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Es ist nicht nur vielleicht nicht mehr so, sondern ganz sicher!

Rein rechtlich müssten all diese gartenlaubenbesitzer ihr auto wieder ummelden auf den hauptwohnsitz.
ist aber im moment noch ein schlupfloch, da man im falle einer kontrolle einfach sagen kann, man sei frisch umgezogen (innerhalb der stadt) und die daten wurden noch nicht umgeschrieben.
aber spätestens bei der nächsten anmeldung/ummeldung muss es dann sowieso erfolgen.

gruß martin

Stop! Dies stimmt so nicht. Geregelt ist in der neuen FZV nur der Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung eines Kfz, § 46. Geregelt ist in § 13 III, dass man ein Kfz bei einem Umzug ummelden muß, sofern der Halter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt. Allerdings wird ja bei Beibehaltung des alten Hauptwohnsitzes als Zweitwohnsitz der ursprüngliche Wohnsitz nicht verlegt. Man kann also nach neuer Rechtslage eine Kfz ordnungsgemäß auf den Hauptwohnsitz anmelden, nach 1 Monat umziehen, den alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz behalten und das Kfz nicht ummelden.

Viele Grüße

Celeste

Celeste, genial danke!!!
Es steht schliesslich nicht "Hauptwohnsitz" drin. :-)

Hi,

da steht aber auch folgendes:
"(...)Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.(..."

😉

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,

da steht aber auch folgendes:
"(...)Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.(..."

😉

Grüße
Schreddi

Wenn er einen Zweitwohnsitz beibehält, wird der Standort des Fahrzeugs aber gerade nicht an einem vom Wohnort abweichenden Ort verlegt. Der Standort des Fahrzeugs wird ja in der von mir beschriebenen Konstellation überhaupt nicht verändert. M.E. nach handelt es sich um einen redaktionellen Fehler des Gesetzgebers. In § 13 FZV hätte statt "Wohnort" deutlich "Wohnort, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes" wie im § 46 FZV stehen müssen. Wohnort kann der Hauptwohnsitz oder der Zweitwohnsitz bedeuten. Dies ist dem Gesetzgeber auch durch die Erklärung in § 46 FZV bewußt, so daß eine Auslegung Wohnort=Hauptwohnsitz in § 13 FZV nicht möglich sein sollte.

Viele Grüße

Celeste

Schreddi, das Auto wird ca. die Hälfte der Zeit am Zweitwohnsitz sein: Daher wird der Standort mE nicht verlegt.

Hi,

ob da nun Wohnsitz steht oder nicht - die gleiche Grauzone gab es auch bisher schon.
Denn auch bisher war rein theoretisch der regelmäßige Standort entscheidend. Und selbstverständlich wird der verlegt - da seh ich überhaupt keinen Diskussionsspielraum.

Sehr wohl aber in der andeeren Sache "Wohnsitz"
Ihr habt insofern recht, dass es selbstverständlich nicht explizit als Hauptwohnsitz beschrieben steht - und ich würde das auch als Aufhänger nehmen. (ganz nebenher bin ich ja durchaus von dieser Neuregelung nicht angetan, die meines Erachtens keinen wirklichen Mehrwert für den Bürger erzielt - und somit irgendwie nicht koscher scheint).

Ich glaube also kaum, dass es hier eine eindeutige Entscheidung gibt - ich denke, hier ist eher der Einzelfall entscheidend. Einen Nachweis über ein hier vorliegendes Versäumnis zu füphren ist ohnehin schweierig - dasd war es auch bisher schon, wie wir alle wissen.

Dennoch bleibe ich dabei, dass aufgrund der Standortverlegung normalerweise eine Umschreibung vorgegeben ist.
Aber das kann sicher ne Debatte ohne Ende werden, dessen bin ich mir bewusst 😉

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,

ob da nun Wohnsitz steht oder nicht - die gleiche Grauzone gab es auch bisher schon.
Denn auch bisher war rein theoretisch der regelmäßige Standort entscheidend. Und selbstverständlich wird der verlegt - da seh ich überhaupt keinen Diskussionsspielraum.

Hallo Schreddi,

das Standort-Prinzip existiert in der neuen FZV nicht mehr. Entscheidend ist alleine der Wohnort. Der Standort wird erst dann wichtig wenn der Standort des fahrzeugs nicht an einem Wohnort des Halters liegt, siehe § 13 III FZV. Ansonsten kommt es nur darauf an, das der Standort an einem der (vielen möglichen) Wohnorte liegt.

§13 Abs.3: ...Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen...

Das halte ich für ziemlich endeutig.

Viele Grüße

Celeste

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