ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kfz am Tag der Abmeldung noch fahren

Kfz am Tag der Abmeldung noch fahren

Ich muss einen Kaufvertrag wieder rückabwickeln, wegen erheblicher Mängel am gekauften Kfz.

Da der Händler ca. 200 km entfernt ist und ich das Fahrzeug möglichst abgemeldet übergeben will, stellt sich die Frage, ob ich am Tag der Abmeldung mit dem abgemeldeten Fahrzeug noch die rd. 200 km fahren darf.

Den Kfz-Schein muss ich ja abgeben u. erhalte nur eine Abmeldebescheinigung.

Über diesbezügliche Antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße

quali

Ähnliche Themen
29 Antworten

Zitat:

@motor_talking schrieb am 10. September 2022 um 15:06:20 Uhr:

Die Diskussion hatten wir neulich schon in einem anderen Thread, welche Fahrten noch als "Rückfahrt" anzusehen ist.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. September 2022 um 15:10:35 Uhr:

Und?

Ich denke, es war dieser Thread hier. Da ging es aber um Kurzzeitkennzeichen und somit um § 16a FZV.

Ich verstehe den §10 FZV und die Ausführungen in den AKB der KFZ-Versicherung auch so, dass man nach der Abmeldung des Fahrzeugs noch bis 24:00 Uhr (übertrieben) quer durch Deutschland fahren darf.

Vielleicht kommt ja noch eine Aufklärung vom @windelexpress

 

Zitat:

@quali schrieb am 10. September 2022 um 12:18:27 Uhr:

Hallo BerndMaili,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Inzwischen habe ich gegoogelt und Folgendes gefunden u. bin aber verunsichert:

http://...hrzeugforum-deutschland.de/.../

 

Doch nach dem Abmelden des Autos stellt sich für die meisten die Frage:

Darf ich nach der KFZ Abmeldung noch mit dem Auto fahren?

Das ist besonders wichtig, wenn Sie mit dem Auto zur Zulassungsstelle fahren, das Sie abmelden wollen. Denn dürfen Sie mit diesem Auto noch zurück nach Hause, oder zum Händler fahren?

Die Antwort lautet: JA.

Sie dürfen an diesem Tag, wo Sie Ihr Auto abmelden, noch fahren, und zwar egal wohin Sie wollen, nur auf die Zeit müssen Sie achten. Sie dürfen nämlich noch bis 23.59 Uhr fahren, so lange haben Sie am Tag der Abmeldung Ihren vollen Versicherungsschutz den Sie damals mit der KFZ Versicherung abgeschlossen haben.

Natürlich geben wir keine Garantie das dies immer so bleiben wird.

Das heißt also nochmal im Klartext: Ja Sie dürfen nach der Abmeldung noch mit Ihrem Auto nach Hause fahren.

Viele Grüße

quali

Ich würd mir in deinem Fall tatsächlich die Genehmigung für diese Fahrt von der Zulassungsstelle geben lassen.

Es heißt immer die Rückfahrt ist zulässig.

Da du nicht vom Händler zur Zulassungsstelle fährst, handelt es sich meiner Meinung nach nicht um eine Rückfahrt.

Aber ich denke, wenn du die Fahrt bei der Zulassungsstelle meldest, dann sollte es keine Probleme geben.

Die Zulassungsstelle möchte ich sehen, die Dir was schriftlich gibt,dass Du mit dem entsiegelten Kennzeichen durch die halbe Republik fahren darfst.

Ein Rückfahrt nach entfernen der Plaketten ist zulässig.

Die Fahrt zum Händler ist keine Rückfahrt sondern eine Überführungsfahrt. Das im Falle einer Kontrolle auszudiskutieren, wäre mir zu heikel. Ob es vor Gericht schon mal ausgefochten wurde, ist mir nicht bekannt.

Der Knackpunkt liegt in der Definition Rückfahrt.

Für mich ist eine Rückfahrt, dorthin zurückzufahren wo ich hergekommen bin. Vielleicht wird es 2023 in der neuen FZV klarer definiert. Abwarten

Ich würde es nicht riskieren und so viele sind mir nicht bekannt,die das schon mal gemacht haben.

Da der Wagen frisch angemeldet wurde,kann man den auf dem Gelände des AH online abmelden. Wenn der eigene Ausweis nicht die online Funktion freigeschalten hat, gibt's auch im Netz einen Anbieter,der das über seine HP abwickelt. Funktioniert perfekt und kostet nur 20 Euro statt der 7.80 vor Ort.

Mir wären es die 12.20 Wert, auf der sicheren Seite zu sein.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. September 2022 um 16:36:30 Uhr:

Die Zulassungsstelle möchte ich sehen, die Dir was schriftlich gibt,dass Du mit dem entsiegelten Kennzeichen durch die halbe Republik fahren darfst.

Das beantwortet dann ja auch die Frage, ob es geht oder nicht.

Da fallen mir gleich zwei Fragen ein:

 

Welcher Anbieter macht das Seriös, ohne den Ausweis zu checken?

Wieso macht das dann die Behörde nicht gleich ohne Ausweis?

 

Aber gut zu wissen, dass es das gibt ;)

Bei Abmeldung brauchst keinen Ausweis

Online aber schon, nämlich mit Kartenleser und Pin.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 10. September 2022 um 18:00:58 Uhr:

Da fallen mir gleich zwei Fragen ein:

Welcher Anbieter macht das Seriös, ohne den Ausweis zu checken?

Wieso macht das dann die Behörde nicht gleich ohne Ausweis?

Aber gut zu wissen, dass es das gibt ;)

Der Ausweis des Anbieters ist hinterlegt. Der beantragt die AB für das Fahrzeug.

Halter und Antragsteller bekommen jeweils eine Mitteilung über die Außerbetriebsetzung

Es gab auch Behörden,die während Corona auf die Legitimierung mittels online Funktion/Ausweisapp verzichtet haben

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 10. September 2022 um 18:56:56 Uhr:

Online aber schon, nämlich mit Kartenleser und Pin.

Bitte nicht durcheinander bringen

Ahja, der Ausweis hat also keinen Pin für die Online Funktion, um den Wagen abzumelden?

 

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. September 2022 um 19:00:21 Uhr:

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 10. September 2022 um 18:00:58 Uhr:

Da fallen mir gleich zwei Fragen ein:

Welcher Anbieter macht das Seriös, ohne den Ausweis zu checken?

Wieso macht das dann die Behörde nicht gleich ohne Ausweis?

Aber gut zu wissen, dass es das gibt ;)

Der Ausweis des Anbieters ist hinterlegt. Der beantragt die AB für das Fahrzeug.

Halter und Antragsteller bekommen jeweils eine Mitteilung über die Außerbetriebsetzung

Es gab auch Behörden,die während Corona auf die Legitimierung mittels online Funktion/Ausweisapp verzichtet haben

Coole Sache, wenn das so einfach funktioniert ist das eine tolle Dienstleistung.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. September 2022 um 13:23:48 Uhr:

Wäre noch zu klären und ggf. zu beachten, ob mit ungestempelten Kennzeichen nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks gefahren werden darf.

Das ist hier aber kein ungestempeltes Kennzeichen, die Überführungsfahrt (direkte Route) darf man am Tag der Abmeldung unbegrenzt in ganz Deutschland fahren.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. September 2022 um 09:04:20 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. September 2022 um 13:23:48 Uhr:

Wäre noch zu klären und ggf. zu beachten, ob mit ungestempelten Kennzeichen nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks gefahren werden darf.

Das ist hier aber kein ungestempeltes Kennzeichen, die Überführungsfahrt (direkte Route) darf man am Tag der Abmeldung unbegrenzt in ganz Deutschland fahren.

Gruß Metalhead

Liest du die anderen Beiträge, ehe du postest?

am 11. September 2022 um 9:05

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. September 2022 um 09:04:20 Uhr:

 

Das ist hier aber kein ungestempeltes Kennzeichen, die Überführungsfahrt (direkte Route) darf man am Tag der Abmeldung unbegrenzt in ganz Deutschland fahren.

Gruß Metalhead

- nach der Abmeldung ist es ungestempelt und dann beginnt erst die Rückfahrt.....

@Nogel hatte das gestern ja schon abschliessend beantwortet........

Rückfahrt ist bei uns immer abmelden und zum 70km entfernen Autohaus außerhalb des Zulassungsbezirkes fahren um den Wagen zurückzugeben und den nächsten zu übernehmen.

Versicherung gab's okay

Zulassungsstelle sieht kein Problem.

 

Soviel zum Thema Rückfahrt ist das wo ich hergekommen bin

Da könnte ja nie ein Leasingfahrzeug abgemeldet Rückgeführt werden:-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kfz am Tag der Abmeldung noch fahren