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KFZ abmelden, stilllegen, oder was?

hallo zusammen,
ich checks irgendwie nicht.
ich habe einen wagen, der defekt in der Werkstatt steht und sich nicht mehr lohnt repariert zu werden. Will ihn jetzt an einen evt. Interessierten weiterverkaufen.
Was muss ich jetzt machen?
Ein neues Auto ist jetzt gerade nicht in Sicht, könnte aber in den nächsten Monaten kommen. Muss ich ihn abmelden, stilllegen...usw? Was wäre die beste Lösung?
Für jeden Tip bin ich dankbar.
grüße

W

PS: habe hier im Forum nichts passendes gefunden...sorry, wenns schon mal gefragt wurde.

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Deine Aussage ist und bleibt trotzdem falsch.
Wenn du unter Hofeinfahrt ein Zufahrt meinst die zu einem Einfamilienhaus gehört, dann war meine Aussage falsch.

Würde ich eine Hofeinfahrt meinen, die z.B. von mehreren Parteien genutzt wird und etwas größer ist, dann war die Aussage richtig.

Also könnten wir uns auf "unklar" einigen.

Und wie ist das mit Autohändlern, die teilweise dutzende nicht zugelassene Neu- und Gebrauchtwagen auf privatem, aber nicht abgeschlossenem Gelände abgestellt haben? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Deine Aussage ist und bleibt trotzdem falsch.
Wenn du unter Hofeinfahrt ein Zufahrt meinst die zu einem Einfamilienhaus gehört, dann war meine Aussage falsch.

Würde ich eine Hofeinfahrt meinen, die z.B. von mehreren Parteien genutzt wird und etwas größer ist, dann war die Aussage richtig.

Also könnten wir uns auf "unklar" einigen.

Nein, selbst dann einigen wir uns nicht darauf!

1. Fehlt dann auch hier noch die Willensbekundung des Grundstücksbesitzers, dass ausnahmslos JEDER sein Grundstück gefahren darf. Erst wenn diese vorliegen würde könnte ich dir zustimmen.

2. Das Beispiel von Bloedbaer (netter Name😉) ist ein Paradebeispiel:

Der Händler duldet die Nutzung seines Grundstücks im Zusammenhang mit seinem Kfz-Handel. Jedoch bleibt es sein Privatgrundstück und er kann seine Gebraucht- oder Neuwagen straffrei auf seinem Grundstück bewegen.

Kannst du deinen Kleinkrieg nicht woanders führen Hugaar?

Du bist komplett am Thema vorbei!

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