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KFZ abmelden, stilllegen, oder was?

hallo zusammen,
ich checks irgendwie nicht.
ich habe einen wagen, der defekt in der Werkstatt steht und sich nicht mehr lohnt repariert zu werden. Will ihn jetzt an einen evt. Interessierten weiterverkaufen.
Was muss ich jetzt machen?
Ein neues Auto ist jetzt gerade nicht in Sicht, könnte aber in den nächsten Monaten kommen. Muss ich ihn abmelden, stilllegen...usw? Was wäre die beste Lösung?
Für jeden Tip bin ich dankbar.
grüße

W

PS: habe hier im Forum nichts passendes gefunden...sorry, wenns schon mal gefragt wurde.

18 Antworten

Vorübergehend abmelden.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Vorübergehend abmelden.

ich selber will ihn ja nicht mehr anmelden. Gilt das auch für den Käufer?

Was der Käufer später mit dem Auto macht ist ja seine Sache.
Du kannst ihn jetzt erst einmal normal abmelden.

Oder du verkaufst ihn angemeldet und vereinbarst mit dem Käufer, dass der ihn dann auf sich ummeldet. Macht natürlich nur Sinn, wenn der Wagen vom Käufer dann auch angemeldet werden soll.

Wenn der ihn nur zum ausschlachten kauft kannst ihn direkt abmelden.

Hi,

zum stilllegen bräuchtest du wohl einen Verschrottungsnachweiß,den du logischerweise net hast 😉

Also abmelden und dann verkaufen. Du solltest aber auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag machen und den dann auch aufbewahren.

Nicht das die Kiste mal irgentwo ausgeschlachtet in nem See landet und dann wendet man sich wieder an dich 😉

Das private Ausschlachten ist streng genommen in Deutschland gar nicht erlaubt und ohne offiziellen Verschrottungsnachweiß kann es theoretisch sein das irgentwann mal wieder jemand auf die Idee kommt nach dem verbleib des Wagens zu fragen. Findet in der Praxis aber wohl nicht statt.

Gruß Tobias

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Danke an alle,
ja, werde das Teil wohl abmelden und dann mit Vertrag verkaufen..

Zitat:

Original geschrieben von wohlkaum


Danke an alle,
ja, werde das Teil wohl abmelden und dann mit Vertrag verkaufen..

Richtig, und am besten suchst du dir einen vorgefertigten Kaufvertrag zb von Mobile oder ADAC raus wo die Sachmangelhaftung ausgeschlossen ist, nicht das es hinterher Probleme gibt.

Zitat:

Original geschrieben von wohlkaum


Danke an alle,
ja, werde das Teil wohl abmelden und dann mit Vertrag verkaufen..

Denk dran, dass der Wagen abgemeldet nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf. Also nicht auf dem Parkplatz vorm Haus, oder in der Hofeinfahrt (ohne Tor) oder sonst welchen Orten zu denen jeder Zugang hat.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von wohlkaum


Danke an alle,
ja, werde das Teil wohl abmelden und dann mit Vertrag verkaufen..
Denk dran, dass der Wagen abgemeldet nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf. Also nicht auf dem Parkplatz vorm Haus, oder in der Hofeinfahrt (ohne Tor) oder sonst welchen Orten zu denen jeder Zugang hat.

ja, stimmt. Aber er steht so lange auf dem Gelände der Werkstatt.

Zitat:

Aber er steht so lange auf dem Gelände der Werkstatt.

Mit Parkgebühren?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


[
Denk dran, dass der Wagen abgemeldet nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf. Also nicht auf dem Parkplatz vorm Haus, oder in der Hofeinfahrt (ohne Tor) oder sonst welchen Orten zu denen jeder Zugang hat.

Man, hält sich das Märchen noch immer?!

Nur weil ich an meiner Ausfahrt kein Tor habe wird MEIN Grundstück nicht automatisch zum öffentl. Verkehrsraum.

1. müsstest du von tatsächl. öffentl. Vk-Raum sprechen und nicht nur vom öffentl. Vk-Raum (durch Widmung für den Straßenverkehr freigegeben)
2. muss ich als Grundstückseigentümer der allgemeinen Nutzung meines Grundstücks zustimmen (tatsächlich öffentl. Vk-Raum; z.B.: Tankstelle, Autohandel, Supermarkt-PP...) = dann wäre trotz fehlender Widmung für den Straßenverkehr tatsächlich öffentl. Vk-Raum gegeben.
Ein fehlendes Tor ist noch keine Zustimmung zur Nutung durch Dritte!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Ein fehlendes Tor ist noch keine Zustimmung zur Nutung durch Dritte!

Das nicht, aber ein fehlendes Tor hält kein Auto auf, welches von halbstarken Nachts auf die Straße geschoben wird oder sich durch technischen defekt selbstständig macht.

Mit Tor bleibt es schön da wo es abgestellt wurde.

Offene Hofeinfahrt reicht zumindest nicht für die Ruheversicherung vom Kfz.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Ein fehlendes Tor ist noch keine Zustimmung zur Nutung durch Dritte!
Das nicht, aber ein fehlendes Tor hält kein Auto auf, welches von halbstarken Nachts auf die Straße geschoben wird oder sich durch technischen defekt selbstständig macht.

Mit Tor bleibt es schön da wo es abgestellt wurde.

Gut und was hat DAS jetzt mit öffentl. Vk-Raum zu tun? 😕

Du hattest eine Behauptung aufgestellt:

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Denk dran, dass der Wagen abgemeldet nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf. Also nicht auf dem Parkplatz vorm Haus, oder in der Hofeinfahrt (ohne Tor) oder sonst welchen Orten zu denen jeder Zugang hat.

Und das hatte ich wiederlegt.😉

Aber komm noch mit ein paar hätte, wenn und aber daher.

Deine Aussage ist und bleibt trotzdem falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Deine Aussage ist und bleibt trotzdem falsch.

Wenn du unter Hofeinfahrt ein Zufahrt meinst die zu einem Einfamilienhaus gehört, dann war meine Aussage falsch.

Würde ich eine Hofeinfahrt meinen, die z.B. von mehreren Parteien genutzt wird und etwas größer ist, dann war die Aussage richtig.

Also könnten wir uns auf "unklar" einigen.

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