Kennzeichenreservierung online ?
Man kann ja beim SVA online ein Wunschkennzeichen reservieren, würde dies gerne tun und auch direkt Kennzeichen ebstellen.
Nur der Satz macht mich stutzig: Die Reservierung ist unverbindlich - Sie erlangen somit keinen Rechtsanspruch.
Nicht dass ich die Dinger hier liegen habe und das Kennzeichen wird mir gar nicht zugeteilt oder wie ist das gemeint ?
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Für welchen Zeitraum willst du es denn reservieren? Einfache alternative: Tageszulassung (Kennzeichen nicht notwendig) und gleich wieder abmelden. Mögen sie zwar nicht sonderlich gerne, aber das Kennzeichen ist dann erst einmal blockiert. 🙂
Ja, exakt bis Mitternacht.
Ab 0 Uhr des nächsten Tages ist es wieder frei.
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Für welchen Zeitraum willst du es denn reservieren? Einfache alternative: Tageszulassung (Kennzeichen nicht notwendig) und gleich wieder abmelden. Mögen sie zwar nicht sonderlich gerne, aber das Kennzeichen ist dann erst einmal blockiert. 🙂
Kann man aber ganz problemlos freisetzen, kostet dann nur ein paar Euros mehr 😉 Ist also auch keine Garantie.
@Roadwin: nicht ganz. Das Kennzeichen bleibt beim KBA regulär 4-5 Tage gesperrt (oder auch länger, wenn der Abmeldende es als Wunsch- oder Verbleibskennzeichen bei Abmeldevorgang direkt reserviert), aber wie gesagt: man kann es auch eine Minute nach der Ausserbetriebsetzung wieder freisetzen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Kann man aber ganz problemlos freisetzen, kostet dann nur ein paar Euros mehr 😉 Ist also auch keine Garantie.
Sicher? Ich dachte das Freisetzen funktioniert nur wenn alter Halter und neuer Halter identisch sind - oder die Nummer beim Fahrzeug verbleibt (Ummeldung).
Oder ist das evtl. eine Eigenart der Zulassungsstelle. Anderswo muss man 10 Tage warten um sein altes Kennzeichen ans neue Gefährt zu bekommen, im anderen Kreis geht das noch am selben Tag...
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
@Roadwin: nicht ganz. Das Kennzeichen bleibt beim KBA regulär 4-5 Tage gesperrt, aber wie gesagt: man kann es auch eine Minute nach der Ausserbetriebsetzung wieder freisetzen...
Nach FZV ist es am nächsten Tag wieder frei,
vom oftmals reinen Verwaltungsablauf innerhalb einer Zulassungsstelle und in der Kommunikation mit dem KBA gibt es da wenige Tage Verzögerung, die gern der Einfachheit halber als "Sperrfrist" erklärt werden.
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Ich weiss nicht genau wie lange, ich warte bis der Wagen zum Händler geliefert wird...
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Zitat:
Original geschrieben von StylesPaniro05
Ich weiss nicht genau wie lange, ich warte bis der Wagen zum Händler geliefert wird...Und weiss nicht was ich jetzt machen soll
Bei der Zulassungsstelle anrufen, Kennzeichen reservieren lassen für 2 Monate, glücklich sein 🙂
Gruß Tecci
😕 Die Garantie KANN und WIRD dir keiner geben, was ist daran so schwer zu verstehen? 😕 Du kannst die Kennzeichen doch auch dann drucken lassen, wenn sie dir endgültig zugeteilt wurden. Bei jeder Zulassungsstelle ist doch meistens ein Schildergeschäft gleich nebendran, also nur ein Gang für dich...
Bei uns läuft das gegen Gebühr. Du legst deine Spende für die Stadtkasse hin und kannst z.b. für ein halbes Jahr reservieren, Verlängerung jederzeit möglich. Das Kennzeichen ist dann verbindlich reserviert.
@Tecci6N
Zitat:
Aber es muss trotzdem ein Abgleich stattfinden zwischen Reservierungsrechner und dem Rechner in der Zulassungsstelle. Und das ist sicher nicht der identische Rechner 😉
Es ist vielleicht (!) nicht der selbe Rechner, mag ja sein bei diesen ganzen Unix-Büchsen, aber ganz sicher ist es die SELBE Datenbank! Und gesperrt ist gesperrt, so bescheuert sind die Leute auch nicht im RZ der Zulassungsstellen. Der Rechtsanspruch besteht garantiert nicht, das ist richtig, Aber von Datenbanken und Rechnern hast du keinen Plan, sorry.
Zitat:
Original geschrieben von cube01
Es ist vielleicht (!) nicht der selbe Rechner, mag ja sein bei diesen ganzen Unix-Büchsen, aber ganz sicher ist es die SELBE Datenbank!
Die aber beim KBA geführt wird. Und wenn da kein Abgleich stattfindet, dann tritt genau das von mir beschriebene Szenario ein...aber das wusstest du als Chef aller Datenbanken natürlich...
Zitat:
Original geschrieben von cube01
Und gesperrt ist gesperrt, so bescheuert sind die Leute auch nicht im RZ der Zulassungsstellen. Der Rechtsanspruch besteht garantiert nicht, das ist richtig, Aber von Datenbanken und Rechnern hast du keinen Plan, sorry.
Und weiter? Muss ich auch gar nicht, ist überhaupt nicht mein Aufgabengebiet. Abgesehen davon, dass ich gerne mal wüsste, woher du dir das Recht nimmst zu beurteilen, wovon ich einen Plan habe und wovon nicht. Kennen wir uns etwa? Nein, also... Du hast ja auch keine Ahnung vom Zulassungswesen und den Abläufen, aber wen stört das schon? Gesperrt ist gesperrt...ist klar...
Zitat:
Die aber beim KBA geführt wird. Und wenn da kein Abgleich stattfindet, dann tritt genau das von mir beschriebene Szenario ein...aber das wusstest du als Chef aller Datenbanken natürlich...
WO die DB ist,ist vollkommen egal, oder? (zeigt deine Kenntnise der Materie)
Zitat:
Und weiter? Muss ich auch gar nicht, ist überhaupt nicht mein Aufgabengebiet.
Eben... genau so ist es... KP, aber schreiben... Weiter so... you make my day...
Am besten den Schrott einfach wenn ich den wagen zusallen gehen machen, ich peil hier nix mehr..
Anrufen schaffe ich nicht, das es SEHR kundenfreundliche Öffnungszeiten gibt.
Und ich weiss nicht ob es jetzt sinnvoll ist online zu reservieren oder nicht ?
Sollte man es auf der Zulassungsstelle dann dort am PC machen oder am Schalter sagen ?
Reserviere online.Hat bei meinen Autos immer(!) geklappt. Ich hatte noch niemals Probleme damit. Reserviert war reserviert :-)