Kennzeichenmissbrauch
Hallo Comunity.
Mir wird von der Polizeibehörde Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG vorgeworfen.
Ich hatte Wunschkennzeichen bei der Zulassungstelle reserviert und die Schilder im Netz gekauft.
Im Zuge der Restaurierung meines alten Jeeps habe ich zusammen mit den neuen Kennzeichenbeleuchtungen
die Schilder angebracht. Mein Auto war auf privatem Grund geparkt.
Die Polizei kam vorbei und hat die Schilder abgeschraubt und oben genannte Anzeige geschrieben.
Meine Frage an alle.
Ab wann ist überhaupt ein Nummernschild als Kennzeichen zu betrachten?
Das ist doch wohl ein Witz. Ich habe mich auf der Wache natürlich fürchterlich aufgeregt.
Daruf hin hat die "Frau Polizei" auf den Knopf - jetzt erst recht- gedrückt.
Ich bin mal auf eure Sichtweisen gespannt.
Die Sache liegt jetzt beim Anwalt.
Grüße aus Stuttgart
Peter
Beste Antwort im Thema
§ 22
Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
Kraftfahrzeug? Ja!
Geeignet, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen? Ja!
In rechtswidriger Absicht? Zweifelhaft. Wollte nur mal ausprobieren, ob die neue Kennzeichenbeleuchtung das Kennzeichen ausreichend beleuchtet.
Hattest du auch vorne das Kennzeichen angeschraubt, wird es mit der Begründung allerdings schwierig.
Eindruck verschaffen, hattest aber niemals vor, damit öffentlichen Grund zu befahren. Geht ja auch nicht, weil der Jeep nicht einmal fahrbereit ist.
Ein paar Möglichkeiten, die rechtswidrige Absicht zu widerlegen, gibt es vielleicht damit.
RS ist zwar gut, aber wenn das Delikt nur vorsätzlich begangen werden kann, gibt es keine Kostenzusage. Falls auch fahrlässig möglich, gibt es Kostenzusage, die aber bei Vorsatzverurteilung nicht mehr gültig ist.
Gruß
Peter
57 Antworten
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 18:16:45 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:10:48 Uhr:
Es ist doch alles nachzulesen:
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 18:16:45 Uhr:
aha und warum ist das dann WIE ER SAGT - kein normales Kennzeichen?Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:10:48 Uhr:
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 18:16:45 Uhr:
also .... - so einfach ist das nicht!Zitat:
Ich habe nicht den Anschein eines amtlichen Kennzeichens erweckt - deshalb wird jetzt gestritten.
da steht auch nicht wie die auf ihn kommen auf einen Einsamen Einödhof....
Hat der TE doch auch mehrmals geschrieben.😁
Er weiß es nicht !
Gerade in solchen Gegenden kennt jeder jeden und die Polizei kennt seine Pappenheimer.
Vielleicht ist der TE schon öfters auffällig gewesen, da kommt oft unverhofft. 😁
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:18:16 Uhr:
Hat der TE doch auch mehrmals geschrieben.😁
Er weiß es nicht !
Na wie soll es passiert sein?
Die Polizei ist vorbei gekommen und einer hat gesehen, dass da kein Siegel drauf ist. Also haben sie eine Runde nachgesehen.
Einer unserer ehemaligen Nachbarn war auch bei der Bullerei - eine ganz linke Ratte.
Der hat alle terrorisiert und wir konnten uns kaum gegen ihn wehren.
Eines Tages ist er weggezogen und die Welt war wieder in Ordnung.
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Zitat:
@audifan66 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:37:59 Uhr:
Einer unserer ehemaligen Nachbarn war auch bei der Bullerei - eine ganz linke Ratte.
Der hat alle terrorisiert und wir konnten uns kaum gegen ihn wehren.
Eines Tages ist er weggezogen und die Welt war wieder in Ordnung.
Dein Verhältnis zur Polizei scheint ein wenig gestört zu sein. Hoffentlich brauchst du die Jungs nicht mal selbst.
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 18:06:47 Uhr:
oha- da haben wir den Grund für deine Erregung deines Interresses?Zitat:
@tecbenissa schrieb am 13. Juli 2015 um 17:57:36 Uhr:
Hab ich alles schon geschrieben.
Die Sache liegt jetzt bei meinem Rechtsanwalt.
Öffentliche Interesse hin oder her.
Ich habe nicht den Anschein eines amtlichen Kennzeichens erweckt - deshalb wird jetzt gestritten.
Was soll ich mir den alles gefallen lassen von 2 Meter grünem Stoff und Oberlehrergeschwafel?
tja-
Zahlen wird dich was lehren -wie? du hast keinen Anschein eines Amtlichen Kennzeichen erweckt?
war das ein Kennzeichen vom Online händler - oder hat dein Sohn ein paar Zahlen und Buchstaben auf die Tafel gemalt....du bist mindestens 10 Antworten im Hintertreffen......
Berufsquerulant?
Alex
PS mit diesen Antworten ist der Fred bald zu... .
Ist doch alles Blödsinn, was du da schreibst. Und zwar alles. Wenn du keine Ahnung hast, lass doch einfach die Finger von der Tastatur 🙄🙄 Was soll er denn zahlen deiner Meinung nach? Ihm wird hier eine Straftat vorgeworfen, keine Ordnungswidrigkeit.
Bei der bisherigen Schilderung wird daraus kein Kennzeichenmissbrauch, da fehlt es an mehreren Tatbestandsmerkmalen. Aber andererseits wird so ein Vorwurf auch nicht erhoben, nur weil einer ein paar ungesiegelte Schilder an sein Auto schraubt, das irgendwo in der Einfahrt steht, da muss schon ein bisschen mehr passiert sein.
Aber da die Sache eh beim Anwalt liegt, verstehe ich den Thread eh nicht so ganz. Was soll denn als Ergebnis rauskommen? 5 dafür, 8 dagegen und dann?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:41:12 Uhr:
Dein Verhältnis zur Polizei scheint ein wenig gestört zu sein. Hoffentlich brauchst du die Jungs nicht mal selbst.Zitat:
@audifan66 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:37:59 Uhr:
Einer unserer ehemaligen Nachbarn war auch bei der Bullerei - eine ganz linke Ratte.
Der hat alle terrorisiert und wir konnten uns kaum gegen ihn wehren.
Eines Tages ist er weggezogen und die Welt war wieder in Ordnung.
Also ich kann nur ein gestörtes Verhältnis zu seinem Ex-Nachbarn herauslesen. Ich wüsste nicht, warum hier ein gestörtes Verhältnis zur Polizei bestehen sollte.
Zitat:
@audifan66 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:37:59 Uhr:
Einer unserer ehemaligen Nachbarn war auch bei der Bullerei - eine ganz linke Ratte.
Der hat alle terrorisiert und wir konnten uns kaum gegen ihn wehren.
Eines Tages ist er weggezogen und die Welt war wieder in Ordnung.
Es reicht jetzt!
Der Ton macht die Musik, das gilt auch für dich!
Lese ich noch einmal pauschales "Bullerei-Bashing", geht es für 36 Stunden in den Arrest!
Gruß
BMWRider
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:57:51 Uhr:
Also ich kann nur ein gestörtes Verhältnis zu seinem Ex-Nachbarn herauslesen. Ich wüsste nicht, warum hier ein gestörtes Verhältnis zur Polizei bestehen sollte.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:41:12 Uhr:
Dein Verhältnis zur Polizei scheint ein wenig gestört zu sein. Hoffentlich brauchst du die Jungs nicht mal selbst.
Man erkennt es ganz einfach an der "liebevollen" Bezeichnung der Beamten.
Noch mal auf das AC-Kennzeichen zurück zu kommen. Man kann die sich ja online sogar die Kennzeichen AC-AB registrieren: https://kfz-egov.regioit.de/wkz/controller
Dann wäre ja auch meine 1312 Domain illegal.
Wieso sollten die Kennzeichen illegal sein wenn man sie online reservieren kann?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 21:35:16 Uhr:
Man erkennt es ganz einfach an der "liebevollen" Bezeichnung der Beamten.
Es gab übrigens schon Urteile dazu, dass das keine Beleidigung ist (anders lautende allerdings auch).
Von daher ... bitte nicht übertreiben.
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 18:03:26 Uhr:
A llZitat:
@martinde001 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:01:04 Uhr:
Was ist denn an AC-AB schlimm? Die AC Polizei hatte (zumindest vor 5 Jahren noch) einige Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen.
C ops
A re
B astards----> Straftatbestand
und die Jungs sind da richtig geil drauf!
Die sind da "so geil drauf", dass sie es selbst in einem
Pressefotoverwenden …
Das Kennzeichen hat mit einem Straftatbestand so überhaupt nichts zu tun.
Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.
Fraglich ist doch auch, ob ein Kennzeichen, welches keinerlei Plaketten trägt, nicht gestohlen, dafür vom TE reserviert wurde, auch als "amtliches Kennzeichen" gültig ist.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 13. Juli 2015 um 22:10:24 Uhr:
Es gab übrigens schon Urteile dazu, dass das keine Beleidigung ist (anders lautende allerdings auch).Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 21:35:16 Uhr:
Man erkennt es ganz einfach an der "liebevollen" Bezeichnung der Beamten.
Von daher ... bitte nicht übertreiben.
Ja, ja....
Zitat:
umgangssprachlich, abwertend: Polizei