Kennzeichenmissbrauch
Hallo Comunity.
Mir wird von der Polizeibehörde Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG vorgeworfen.
Ich hatte Wunschkennzeichen bei der Zulassungstelle reserviert und die Schilder im Netz gekauft.
Im Zuge der Restaurierung meines alten Jeeps habe ich zusammen mit den neuen Kennzeichenbeleuchtungen
die Schilder angebracht. Mein Auto war auf privatem Grund geparkt.
Die Polizei kam vorbei und hat die Schilder abgeschraubt und oben genannte Anzeige geschrieben.
Meine Frage an alle.
Ab wann ist überhaupt ein Nummernschild als Kennzeichen zu betrachten?
Das ist doch wohl ein Witz. Ich habe mich auf der Wache natürlich fürchterlich aufgeregt.
Daruf hin hat die "Frau Polizei" auf den Knopf - jetzt erst recht- gedrückt.
Ich bin mal auf eure Sichtweisen gespannt.
Die Sache liegt jetzt beim Anwalt.
Grüße aus Stuttgart
Peter
Beste Antwort im Thema
§ 22
Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
Kraftfahrzeug? Ja!
Geeignet, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen? Ja!
In rechtswidriger Absicht? Zweifelhaft. Wollte nur mal ausprobieren, ob die neue Kennzeichenbeleuchtung das Kennzeichen ausreichend beleuchtet.
Hattest du auch vorne das Kennzeichen angeschraubt, wird es mit der Begründung allerdings schwierig.
Eindruck verschaffen, hattest aber niemals vor, damit öffentlichen Grund zu befahren. Geht ja auch nicht, weil der Jeep nicht einmal fahrbereit ist.
Ein paar Möglichkeiten, die rechtswidrige Absicht zu widerlegen, gibt es vielleicht damit.
RS ist zwar gut, aber wenn das Delikt nur vorsätzlich begangen werden kann, gibt es keine Kostenzusage. Falls auch fahrlässig möglich, gibt es Kostenzusage, die aber bei Vorsatzverurteilung nicht mehr gültig ist.
Gruß
Peter
57 Antworten
war das Gelände von aussen begehbar?
konnte man das Kennzeichen von aussen sehen?
wie ist die Polizei auf dich gekommen?
gruß Alex
wenn eins und 2 ja- dann zahlen...
(nachdem du es reserviert hattest gehe ich NICHT davon aus dass es SS oder SA oder HJ oder so ein DRECK ist- oder? lustig wäre auch AC- AB 88)
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 17:25:17 Uhr:
wie ist die Polizei auf dich gekommen?gruß Alex
Das würde mich auch interessieren. Ich bilde mir ein ich könnte täglich das Kennzeichen wechseln, das interessiert doch keine Sau solange man nicht auffällig wird.
Ich habe keine Ahnung.
Als ich von der Arbeit Nachhause kam lag eine Visitenkarte im Briefkasten.
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wenn es zugänglich ist zahlst - du wirst es erleben....
ganz speziell von vorne ist ja die Gefahr gegeben dass es als zugelassenes Fahrzeug angeschaut wird!
auch wenn dein Anhänger auf einem ZUGÄNGLICHEN Privatgelände steht kannst du nen Strafzettel bekommen wenn die HU abgelaufen ist- obwohl das Fahrzeug nicht betrieben wird....
Warum meinst du - wurde das angezeigt?
kannst du auch noch was zu den Zahlen und Buchstaben sagen?
wie ist die Rennleitung aufmerksam darauf geworden?
Die grün/blauen pflücken sich halt auch gerne die niedrig hängenden Äpfel vom Baum.
Unsere Freunde und Helfer... 😉
Wie die Grünen/Blauen aufmerksam wurden, weiss ich nicht.
Ich werde mit den streiten bis aufs Messer.
Das Kennzeichen ist S- P 555
Wunschkennzeichen eben. Aber es ist noch kein Kennzeichen, welches irgendwas vorspiegelt.
Das ist es meiner Meinung erst, wenn ich versuche Zulassungs oder TÜV Stempel zu imitieren.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 17:28:29 Uhr:
Das würde mich auch interessieren. Ich bilde mir ein ich könnte täglich das Kennzeichen wechseln, das interessiert doch keine Sau solange man nicht auffällig wird.Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 17:25:17 Uhr:
wie ist die Polizei auf dich gekommen?gruß Alex
spätestens dann wenn es das Kennzeichen gibt und der Halter des ECHTEN Kennzeichen vorbei schaut -besteht ein berechtigtes Interresse dies zu unterbinden....
täglich wechseln? - gerne - auf deinem umfriedeten nicht zugänglichen Grundstück...
Ich wohne hier ziemlich abgelegen.
Da werden in den dunklen Ecken Drogen gehandelt und illegal Müll/Sondermüll entsorgt.
Wenn ich deswegen schon mehrmals bei unserem Polizeiposten angerufen habe, bekam ich nur
die Ansage, dass "wir ja nicht überall sein könnten".
Das kotzt mich sowas von an.
Du hast dir die Kennzeichen reservieren lassen und im Internet gekauft...aber dann dürften da doch gar keine Plaketten drauf kleben, also darfst du mit dem KFZ auch gar nicht in den öffentlichen Bereich fahren.
Ist eine schwierige Frage, besser mal einen Anwalt beauftragen, falls dir daran was liegt, den hier kommt vom Mond bis zur Erde alles bei rum.
Das Kennzeichen ist ja nicht vergeben, da es für mich reserviert ist.
Also kann auch kein anderer Ansprüche haben.
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 17:38:09 Uhr:
spätestens dann wenn es das Kennzeichen gibt und der Halter des ECHTEN Kennzeichen vorbei schaut -besteht ein berechtigtes Interresse dies zu unterbinden....Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 17:28:29 Uhr:
Das würde mich auch interessieren. Ich bilde mir ein ich könnte täglich das Kennzeichen wechseln, das interessiert doch keine Sau solange man nicht auffällig wird.
täglich wechseln? - gerne - auf deinem umfriedeten nicht zugänglichen Grundstück...
...ja spätestens...., aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ?
Zitat:
@tecbenissa schrieb am 13. Juli 2015 um 17:40:17 Uhr:
Ich wohne hier ziemlich abgelegen.
Da werden in den dunklen Ecken Drogen gehandelt und illegal Müll/Sondermüll entsorgt.
Wenn ich deswegen schon mehrmals bei unserem Polizeiposten angerufen habe, bekam ich nur
die Ansage, dass "wir ja nicht überall sein könnten".
Das kotzt mich sowas von an.
Ich denke mal da hat Dich jemand angezeigt.
Ich kann mir nicht vorstellen das alle Onlinebestellungen überprüft werden.
WIE kommen die auf dich?
Welche Kombination-
warum sind die so scharf auf dich gewesen...