Kennzeichenmissbrauch

Hallo Comunity.
Mir wird von der Polizeibehörde Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG vorgeworfen.
Ich hatte Wunschkennzeichen bei der Zulassungstelle reserviert und die Schilder im Netz gekauft.
Im Zuge der Restaurierung meines alten Jeeps habe ich zusammen mit den neuen Kennzeichenbeleuchtungen
die Schilder angebracht. Mein Auto war auf privatem Grund geparkt.
Die Polizei kam vorbei und hat die Schilder abgeschraubt und oben genannte Anzeige geschrieben.
Meine Frage an alle.

Ab wann ist überhaupt ein Nummernschild als Kennzeichen zu betrachten?

Das ist doch wohl ein Witz. Ich habe mich auf der Wache natürlich fürchterlich aufgeregt.
Daruf hin hat die "Frau Polizei" auf den Knopf - jetzt erst recht- gedrückt.

Ich bin mal auf eure Sichtweisen gespannt.
Die Sache liegt jetzt beim Anwalt.
Grüße aus Stuttgart
Peter

Beste Antwort im Thema

§ 22
Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

Kraftfahrzeug? Ja!
Geeignet, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen? Ja!
In rechtswidriger Absicht? Zweifelhaft. Wollte nur mal ausprobieren, ob die neue Kennzeichenbeleuchtung das Kennzeichen ausreichend beleuchtet.
Hattest du auch vorne das Kennzeichen angeschraubt, wird es mit der Begründung allerdings schwierig.
Eindruck verschaffen, hattest aber niemals vor, damit öffentlichen Grund zu befahren. Geht ja auch nicht, weil der Jeep nicht einmal fahrbereit ist.

Ein paar Möglichkeiten, die rechtswidrige Absicht zu widerlegen, gibt es vielleicht damit.

RS ist zwar gut, aber wenn das Delikt nur vorsätzlich begangen werden kann, gibt es keine Kostenzusage. Falls auch fahrlässig möglich, gibt es Kostenzusage, die aber bei Vorsatzverurteilung nicht mehr gültig ist.

Gruß
Peter

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kennzeichen kann ich kaufen soviel ich will....
NUR nicht an das Auto hinmachen!
da der Te aber nciht auf Fragen eingeht muss man schon mal hinterfragen - WARUM tut er dass nicht?

Ich habe keinen Dunst.

sag doch mal das Kennzeichen -
wann sind die Vorbei gekommen -
FAKT auf zugänglichen Grundstücken gibt es "ein Öffentliches Interresse" - also - Zahlen-
hast du nen Rechtschutz?

Zitat:

@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 17:54:16 Uhr:


sag doch mal das Kennzeichen -

S- P 555

Ähnliche Themen

Hab ich alles schon geschrieben.
Die Sache liegt jetzt bei meinem Rechtsanwalt.
Öffentliche Interesse hin oder her.
Ich habe nicht den Anschein eines amtlichen Kennzeichens erweckt - deshalb wird jetzt gestritten.
Was soll ich mir den alles gefallen lassen von 2 Meter grünem Stoff und Oberlehrergeschwafel?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 17:56:06 Uhr:



Zitat:

@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 17:54:16 Uhr:


sag doch mal das Kennzeichen -
S- P 555

kein Problem...

Was ist denn an AC-AB schlimm? Die AC Polizei hatte (zumindest vor 5 Jahren noch) einige Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen.

Ich kann auf meinem Grundstück auch ohne Führerschein LKW fahren da darf die Rennleitung nichts sagen.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:01:04 Uhr:


Was ist denn an AC-AB schlimm? Die AC Polizei hatte (zumindest vor 5 Jahren noch) einige Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen.
A

ll

C

ops

A

re

B

astards----> Straftatbestand

und die Jungs sind da richtig geil drauf!

Zitat:

@Aktenvernichter schrieb am 13. Juli 2015 um 18:01:38 Uhr:


Ich kann auf meinem Grundstück auch ohne Führerschein LKW fahren da darf die Rennleitung nichts sagen.

stimmt nur zum Teil - wenn das Grundstück zugänglich ist- SCHWUPS - NEIN!

Zitat:

@tecbenissa schrieb am 13. Juli 2015 um 17:57:36 Uhr:


Hab ich alles schon geschrieben.
Die Sache liegt jetzt bei meinem Rechtsanwalt.
Öffentliche Interesse hin oder her.
Ich habe nicht den Anschein eines amtlichen Kennzeichens erweckt - deshalb wird jetzt gestritten.
Was soll ich mir den alles gefallen lassen von 2 Meter grünem Stoff und Oberlehrergeschwafel?

oha- da haben wir den Grund für deine Erregung deines Interresses?

tja-

Zahlen wird dich was lehren -

wie? du hast keinen Anschein eines Amtlichen Kennzeichen erweckt?
war das ein Kennzeichen vom Online händler - oder hat dein Sohn ein paar Zahlen und Buchstaben auf die Tafel gemalt....

du bist mindestens 10 Antworten im Hintertreffen......

Berufsquerulant?

Alex

PS mit diesen Antworten ist der Fred bald zu... .

Zitat:

@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 18:06:47 Uhr:



Zitat:

@tecbenissa schrieb am 13. Juli 2015 um 17:57:36 Uhr:


Hab ich alles schon geschrieben.
Die Sache liegt jetzt bei meinem Rechtsanwalt.
Öffentliche Interesse hin oder her.
Ich habe nicht den Anschein eines amtlichen Kennzeichens erweckt - deshalb wird jetzt gestritten.
Was soll ich mir den alles gefallen lassen von 2 Meter grünem Stoff und Oberlehrergeschwafel?
oha- da haben wir den Grund für deine Erregung deines Interresses?
tja-
Zahlen wird dich was lehren -

wie? du hast keinen Anschein eines Amtlichen Kennzeichen erweckt?
war das ein Kennzeichen vom Online händler - oder hat dein Sohn ein paar Zahlen und Buchstaben auf die Tafel gemalt....

du bist mindestens 10 Antworten im Hintertreffen......

Berufsquerulant?

Alex

PS mit diesen Antworten ist der Fred bald zu... .

Es ist doch alles nachzulesen:

Zitat:

Ich hatte Wunschkennzeichen bei der Zulassungstelle reserviert und die Schilder im Netz gekauft.

Im Zuge der Restaurierung meines alten Jeeps habe ich zusammen mit den neuen Kennzeichenbeleuchtungen

die Schilder angebracht.

§ 22
Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

Kraftfahrzeug? Ja!
Geeignet, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen? Ja!
In rechtswidriger Absicht? Zweifelhaft. Wollte nur mal ausprobieren, ob die neue Kennzeichenbeleuchtung das Kennzeichen ausreichend beleuchtet.
Hattest du auch vorne das Kennzeichen angeschraubt, wird es mit der Begründung allerdings schwierig.
Eindruck verschaffen, hattest aber niemals vor, damit öffentlichen Grund zu befahren. Geht ja auch nicht, weil der Jeep nicht einmal fahrbereit ist.

Ein paar Möglichkeiten, die rechtswidrige Absicht zu widerlegen, gibt es vielleicht damit.

RS ist zwar gut, aber wenn das Delikt nur vorsätzlich begangen werden kann, gibt es keine Kostenzusage. Falls auch fahrlässig möglich, gibt es Kostenzusage, die aber bei Vorsatzverurteilung nicht mehr gültig ist.

Gruß
Peter

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:10:48 Uhr:



Zitat:

@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 18:06:47 Uhr:


oha- da haben wir den Grund für deine Erregung deines Interresses?
tja-
Zahlen wird dich was lehren -

wie? du hast keinen Anschein eines Amtlichen Kennzeichen erweckt?
war das ein Kennzeichen vom Online händler - oder hat dein Sohn ein paar Zahlen und Buchstaben auf die Tafel gemalt....

du bist mindestens 10 Antworten im Hintertreffen......

Berufsquerulant?

Alex

PS mit diesen Antworten ist der Fred bald zu... .

Es ist doch alles nachzulesen:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:10:48 Uhr:



Zitat:

Ich hatte Wunschkennzeichen bei der Zulassungstelle reserviert und die Schilder im Netz gekauft.

Im Zuge der Restaurierung meines alten Jeeps habe ich zusammen mit den neuen Kennzeichenbeleuchtungen

die Schilder angebracht.

aha und warum ist das dann WIE ER SAGT - kein normales Kennzeichen?

Zitat:

Ich habe nicht den Anschein eines amtlichen Kennzeichens erweckt - deshalb wird jetzt gestritten.

also .... - so einfach ist das nicht!

da steht auch nicht wie die auf ihn kommen auf einen Einsamen Einödhof....

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:10:48 Uhr:



Zitat:

@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 18:06:47 Uhr:


oha- da haben wir den Grund für deine Erregung deines Interresses?
tja-
Zahlen wird dich was lehren -

wie? du hast keinen Anschein eines Amtlichen Kennzeichen erweckt?
war das ein Kennzeichen vom Online händler - oder hat dein Sohn ein paar Zahlen und Buchstaben auf die Tafel gemalt....

du bist mindestens 10 Antworten im Hintertreffen......

Berufsquerulant?

Alex

PS mit diesen Antworten ist der Fred bald zu... .

Es ist doch alles nachzulesen:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:10:48 Uhr:



Zitat:

Ich hatte Wunschkennzeichen bei der Zulassungstelle reserviert und die Schilder im Netz gekauft.

Im Zuge der Restaurierung meines alten Jeeps habe ich zusammen mit den neuen Kennzeichenbeleuchtungen

die Schilder angebracht.

aha und warum ist das dann WIE ER SAGT - kein normales Kennzeichen?

Zitat:

Ich habe nicht den Anschein eines amtlichen Kennzeichens erweckt - deshalb wird jetzt gestritten.

also .... - so einfach ist das nicht!

da steht auch nicht wie die auf ihn kommen auf einen Einsamen Einödhof....

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