Kennzeichenmissbrauch der roten Nummer durch Händler...?

Hallo,

ich habe mal eine interessante Frage: Begeht ein Autohändler den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs, wenn er seinen Mitarbeitern (in diesem Fall einem Verkäufer) die rote Nummer überlässt/ausleiht, damit eben dieser mit einem nicht-zugelassenen Firmenfahrzeug den Fahrtweg von und nach Hause antreten kann (weil er kein eigenes Fahrzeug hat)?

Meiner Meinung nach ja, denn die Verwendung der roten Nummer ist eindeutig geregelt (z. B. hier nachzulesen) und darunter würde dieser Tatbestand nicht fallen.

Beste Antwort im Thema

Wenn überhaupt, dann mMn nur theoretisch.
In der Praxis wird das dann als Probefahrt deklariert.

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@Bopp19 bei den üblichen roten Händlerkennzeichen "06..." ist kein Verwendungszweck einzutragen; es ist weder ein Feld im Fahrzeugschein noch im Fahrtenbuch vorhanden!

Du hast völlig recht,meine sehr Alten hatten noch diese Zeile.

Mit herzlichen Grüssen ,ein grauer Wolf

B 19

Zitat:

@neunelfcarrera schrieb am 18. September 2019 um 10:24:28 Uhr:


es ist nur die Fahrtstrecke neben Datum, Fahrzeug und Nutzer/ Adresse als Eintragung erforderlich, nicht der Fahrtzweck! Dafür gibt es gar kein Feld!
Der Fahrtzweck wäre erst bei Kontrolle ein Thema.

Und da stehen dann jeden Tag eine beliebige Zahl X an Kilometern drin von ein und demselben Mitarbeiter.
Und der Mitarbeiter macht somit jeden Tag Erprobungsfahrten (evtl auch an Sonn und Feiertagen) für die Betriebserhaltung.
Wer das glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann 😉

KM werden auch keine eingetragen! Nur Name und Adresse und die Fahrtstrecke...

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KennzeichenMissbrauch ist es nicht, aber missbräuchliche zweckentfremdete Verwendung eines roten Dauerkennzeichens.

Je nach Behörde, wird es dann auch mal entzogen.

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