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Kennzeichenmanipulation im Foto

Themenstarteram 27. September 2020 um 11:05

Ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber nichts besseres auf MT habe ich gefunden. Und bevor ich mit sowas Polizei oder Zulassungsstelle belästige, versuche ich es mal hier.

Ich möchte gerne wissen, ob folgender Sachverhalt rechtlich legal ist.

Ich möchte von meinem eigenem Auto Fotos machen und sie im Internet veröffentlichen. Das Autokennzeichen auf diesen Fotos möchte ich allerdings durch ein anderes ersetzen (also nicht verpixeln oder anders unkenntlich machen). Dieses andere Kennzeichen wird also nicht an meinem Auto physikalisch montiert (das wäre ein klarer Fall für Kennzeichenmissbrauch), sondern nur das Foto wird in einem Bildbearbeitugsprogramm bearbeitet. Dabei möchte ich ein Kennzeichen benutzen, was ich gar nicht habe, sondern mir frei ausdenke. Das neue Kennzeichen ist kein Foto von einem real existierenden Kennzeichen - es ist eine Grafik aus dem Computer. Das Endergebnis, also das Foto mit meinem Auto und dem „neuen“ Kennzeichen, sieht optisch recht echt aus (Wappen des Bundeslandes, die TÜV-Plakette, das Layout, entsprechende Schriftart). Wichtiger Punkt: es könnte auch ein bereits existierendes, zugelassenes Kennzeichen sein, oder evtl. eins das im Moment nicht vergeben ist, aber in Zukunft von jemanden anderem für sein Auto zugelessen ist.

Meine Frage ist: wäre das legal? Aus meiner Sicht ja, denn es könnte ja sein, dass ich Fotos von meinem Auto mit seinem jetzigen, echten Kennzeichen veröffentliche, in Zukunft das Auto abmelde und eine andere Person dieses Kennzeichen, was frei geworden ist, bekommt. Aber, ob das auch auf die virtuelle Kennzeichenmanipulation für Fotozwecke zutrifft, kann ich leider nicht einschätzen. Kennt sich jemand in diesen Sachen gut aus und kann was dazu sagen?

Beste Antwort im Thema

Wenn du das alles meinst besser zu wissen, was ist denn dann der Sinn deiner Anfrage hier?

Natürlich kann jeder den Straftatsverdacht des Kennzeichenmissbrauchs / Diebstahl / Betrug / Urkundenfälschung anzeigen und den Ermittlungsbehörden das Weitere überlassen. Der Verdacht gründet sich dann auf das veröffentlichte Bild, das nunmal den entsprechenden Eindruck vermittelt. Was genau bezweckt wird, das weiß erstmal niemand und so geht ein Betroffener primär von einer unrechtmäßigen Intention aus. So ist das eben.

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Themenstarteram 28. September 2020 um 10:13

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. September 2020 um 12:08:52 Uhr:

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 28. September 2020 um 12:05:46 Uhr:

 

Das ist alles schon längst bekannt und hier nicht im Geringsten das Thema.

Was ist denn das Thema?

Lies bitte den ersten Beitrag.

 

Zitat:

Man darf also ohne Sanktionierung eine Kennzeichen/Kfz-Kombination veröffentlichen, die 100% zusammengehört.

Ja.

 

Zitat:

Was ändert sich also, wenn man eine Kombination ins Netz stellt, die 0.000000000001% jemals zusammengehört hat?

Das ist eben die Frage. Der offensichtliche Unterschied ist, dass auf einem Foto ein Kennzeichen eines anderen Autos auftauchen kann.

Themenstarteram 28. September 2020 um 10:14

Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. September 2020 um 12:12:55 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. September 2020 um 12:01:35 Uhr:

https://www.autozeitung.de/...nnzeichen-unkenntlich-machen-134012.html

Die Autozeitung ist der Meinung, dass nicht einmal eine real existierende Kennzeichen/Kfz-Kombination geschwärzt werden muss.

Und begründet das mit einem Urteil von 2007, also knappe 11 Jahr vor der DSGVO, welche auch KFZ-Kennzeichen als persönliche Daten ansieht.

Das wäre mir neu. Kannst Du das belegen?

Wenn hier keiner zu macht, wär's toll wenn du richtig zitierst statt jedes Mal einen neuen Beitrag für ein neues Zitat zu machen.

 

Man kann auch mehrere Zitate in einem Beitrag packen. In der App heißt die Funktion "mehrfach zitieren".

Zitat:

„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

Quelle: DSGVO Art 4 "Begriffsgestimmungen"

Hervorhebung durch mich.

Der Sachverhalt wird durch die bloße veröffentlichung eines Kfz-Kennzeichens ohne weiteren Bezug zu irgendeiner Person nicht erfüllt.

Themenstarteram 28. September 2020 um 10:25

Zitat:

@Ben_F schrieb am 28. September 2020 um 12:20:03 Uhr:

Wenn hier keiner zu macht, wär's toll wenn du richtig zitierst statt jedes Mal einen neuen Beitrag für ein neues Zitat zu machen.

Man kann auch mehrere Zitate in einem Beitrag packen. In der App heißt die Funktion "mehrfach zitieren".

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass Mehrfachzitate aus mehreren Beiträgen in einer Antwort die Orientierung in der Konversation erschweren. Durch einzelne Antworten wird es nicht wesentlich länger. Dafür aber übersichtlicher.

BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17 – (LG Magdeburg) Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

§§ 6b, 28 BDSG

§§ 284, 286 ZPO

Leitsätze (amtl / tm.)

1. Ein Kraftfahrzeugkennzeichen ist ein personenbezogenes Datum. (tm.)

[…]

Quelle: https://www.debier.de/kfz-kennzeichen-ist-personenbezogenes-datum

Zitat:

Leitsätze (amtl / tm.)

1. Ein Kraftfahrzeugkennzeichen ist ein personenbezogenes Datum. (tm.)

https://www.debier.de/kfz-kennzeichen-ist-personenbezogenes-datum/

 

Zitat:

Beispiele für personenbezogene Daten

Die Arten personenbezogener bzw. auf Personen beziehbarer Daten sind zahlreich. Eine abschließende Zusammenfassung lässt sich kaum bewältigen. Im Folgenden jedoch eine Liste entsprechender Werte, die einen ersten Eindruck davon verleihen soll, was alles unter personenbezogene Daten fällt:

...

Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten usf.)

https://www.datenschutz.org/personenbezogene-daten/

Zitat:

„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

https://eu-datenschutz.org/dsgvo/art-4

Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. September 2020 um 12:41:55 Uhr:

Zitat:

Beispiele für personenbezogene Daten

Die Arten personenbezogener bzw. auf Personen beziehbarer Daten sind zahlreich. Eine abschließende Zusammenfassung lässt sich kaum bewältigen. Im Folgenden jedoch eine Liste entsprechender Werte, die einen ersten Eindruck davon verleihen soll, was alles unter personenbezogene Daten fällt:

...

Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten usf.)

https://www.datenschutz.org/personenbezogene-daten/

Quelle: obiger Link:

Zitat:

Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.

Hervorhebung durch mich.

Bitte die Bedeutung des logischen Bezuges "und" beachten.

Die Nennung eines beliebigen Kennzeichens, ohne Bezug zu einer Person, macht aus diesem Kennzeichen kein persönliches Datum.

Da uns der TE nicht verraten möchte, was er mit diesem bearbeiteten Foto machen möchte, noch in welcher Weise er das Foto zu bearbeiten gedenkt setzt das natürlich voraus:

Bei der Bearbeitung wird kein Bezug zu einer realen Person hergestellt.

Ich würde mich da eher auf die Landesdatenschutzbeauftragen und die Urteile verlassen, als deine (leider falsche) Auslegung der DSGVO.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-4ccd-b593-350e4f29332e.html

Zitat:

Diese Auffassung teilt der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink nicht. Er sieht im Vorgehen des Internetprangers eindeutig einen Verstoß gegen den Datenschutz: „Die Daten auf den Kennzeichen sind natürlich auf bestimmte Personen bezogen, nämlich auf den Fahrzeughalter“, sagt der Fachmann. Daher dürfe man sie nicht im Netz veröffentlichen. Wenn sich ein ertappter Autofahrer dagegen wehre, könne er – wenn es sein muss auf dem Klagewege – erreichen, dass die Urheber die Fotos aus dem Netz nehmen müssen. Es könne sogar noch dicker kommen: „Unter Umständen kann man da sogar auf Schmerzensgeld klagen“, fügt Stefan Brink hinzu.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. September 2020 um 13:09:08 Uhr:

Ich würde mich da eher auf die Landesdatenschutzbeauftragen und die Urteile verlassen, als deine (leider falsche) Auslegung der DSGVO.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-4ccd-b593-350e4f29332e.html

Der Datenschutzbeauftragte urteilt über den Internetpranger, nicht über den TE.

Wenn das original Kfz am Schild mit dranhängt und auch noch Ort und Zeit dokumentiert werden, ist das eine völlig andere Situation. Womöglich ist z. T. sogar der Fahrer zu sehen.

Ändert nichts an dem Fakt, dass das Kennzeichen ein personenbezogenes Datum ist.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. September 2020 um 13:17:16 Uhr:

Ändert nichts an dem Fakt, dass das Kennzeichen ein personenbezogenes Datum ist.

Nö.

Edit: Jedenfalls nicht in der von Dir behaupteten Pauschalität.

Edit: Ich schreibe hier jetzt mal ein Kennzeichen hin:

B - MW 234

In Berlin gibt es viele BMW mit MW als Buchstabenfolge. 234 ist geraten, könnte aber durchaus ein zugelassenes Fahrzeug betreffen.

Das ist jetzt ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften, BDSG, ZPO, GG usw. ?

Ich weiß nicht warum du es ins Lächerliche ziehen willst, aber ich antworte dir nach meinem Verständnis und auf Grundlage der Quellen.

Den Charakter eines Kennzeichens erfüllt es, wenn es eindeutig als solches erkennbar wird. Mit einem Foto, ob nun real oder nachbearbeitet, wird dies suggeriert. Zusätzlich wird es auf diese Weise verbreitet und gewinnt damit realen Charakter. Ein Betrachter des Bildes hat erstmal keinen Grund an der Authentizität des Gezeigten zu zweifeln. Dies sollte dann entsprechend gekennzeichnet werden oder abstrakt gestaltet werden (beides wollte der TE aber ausdrücklich nicht).

Das es einige Kennzeichen geben wird und ich die auch zuverlässig erraten kann tut da nichts zur Sache. Mit den Onlinereservierungen ist es sogar vergleichsweise einfach, rauszufinden ob es wirklich vergeben ist. Zusätzlich reicht ja der Blick auf die Straße, um genug Kennzeichen zu sammeln.

Trotzdem gehört zu jedem Kennzeichen ein Halter und der ist mit dem Kennzeichen theoretisch ermittelbar.

Über Sinn und Unsinn der einzelnen Teile der DSGVO muss man da sicherlich nicht streiten.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 28. September 2020 um 11:24:25 Uhr:

 

Mann... meine Frage, war nicht, ob ich es mache oder nicht, sondern die rechtliche Seite dieses Tuns. Wie im Kindergarten - immer alles 10 Mal wiederholen.

Kann der Mod bitte wieder aufräumen?

Nö, jetzt kommt das Schloss.

Zudem müssten hauptsächlich Beiträge des TE selbst entsorgt werden.

Zur Frage selbst ist alles gesagt.

Moorteufelchen

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