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Kennzeichenmanipulation im Foto

Themenstarteram 27. September 2020 um 11:05

Ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber nichts besseres auf MT habe ich gefunden. Und bevor ich mit sowas Polizei oder Zulassungsstelle belästige, versuche ich es mal hier.

Ich möchte gerne wissen, ob folgender Sachverhalt rechtlich legal ist.

Ich möchte von meinem eigenem Auto Fotos machen und sie im Internet veröffentlichen. Das Autokennzeichen auf diesen Fotos möchte ich allerdings durch ein anderes ersetzen (also nicht verpixeln oder anders unkenntlich machen). Dieses andere Kennzeichen wird also nicht an meinem Auto physikalisch montiert (das wäre ein klarer Fall für Kennzeichenmissbrauch), sondern nur das Foto wird in einem Bildbearbeitugsprogramm bearbeitet. Dabei möchte ich ein Kennzeichen benutzen, was ich gar nicht habe, sondern mir frei ausdenke. Das neue Kennzeichen ist kein Foto von einem real existierenden Kennzeichen - es ist eine Grafik aus dem Computer. Das Endergebnis, also das Foto mit meinem Auto und dem „neuen“ Kennzeichen, sieht optisch recht echt aus (Wappen des Bundeslandes, die TÜV-Plakette, das Layout, entsprechende Schriftart). Wichtiger Punkt: es könnte auch ein bereits existierendes, zugelassenes Kennzeichen sein, oder evtl. eins das im Moment nicht vergeben ist, aber in Zukunft von jemanden anderem für sein Auto zugelessen ist.

Meine Frage ist: wäre das legal? Aus meiner Sicht ja, denn es könnte ja sein, dass ich Fotos von meinem Auto mit seinem jetzigen, echten Kennzeichen veröffentliche, in Zukunft das Auto abmelde und eine andere Person dieses Kennzeichen, was frei geworden ist, bekommt. Aber, ob das auch auf die virtuelle Kennzeichenmanipulation für Fotozwecke zutrifft, kann ich leider nicht einschätzen. Kennt sich jemand in diesen Sachen gut aus und kann was dazu sagen?

Beste Antwort im Thema

Wenn du das alles meinst besser zu wissen, was ist denn dann der Sinn deiner Anfrage hier?

Natürlich kann jeder den Straftatsverdacht des Kennzeichenmissbrauchs / Diebstahl / Betrug / Urkundenfälschung anzeigen und den Ermittlungsbehörden das Weitere überlassen. Der Verdacht gründet sich dann auf das veröffentlichte Bild, das nunmal den entsprechenden Eindruck vermittelt. Was genau bezweckt wird, das weiß erstmal niemand und so geht ein Betroffener primär von einer unrechtmäßigen Intention aus. So ist das eben.

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So, da fangen wir einfach nochmal von vorne an.

Es waren einige wenige Antworten die OK waren, sorry, auch weg.

Das meisste war leider intollerabler Müll und ist daher weg.

Moorteufelchen

Warum nimmst du nicht ein Kennzeichen, was es sicher nicht gibt? Über die Online-Nummernschildreservierung kriegst du doch alle freien Kennzeichen angezeigt. Wenn es bei dir keine Online-Reservierung gibt, dann kannst du ja auf die Homepage einer anderen Stadt ausweichen.

Zb. Aus der Fahrzeugzulassungsverordnung.

FZV Anlage 4

 

IMG_20200927_192312.png

Wenn jemand das Kennzeichen bereits hat und wegen deiner Verwendung des Kennzeichens selbst in Verdacht gerät, gegen §22 Straßenverkehrsgesetz verstoßen zu haben, hast du ein Problem. Auch wenn der Fall in der Realität nicht sehr wahrscheinlich ist.

am 27. September 2020 um 18:20

Also, wenn man ein Kennzeichen am Computer generiert, was augenscheinlich nicht mit einem Original zu verwechseln ist

(einfach die "alte Schriftform" wählen) und dann noch dieses ohne Zulassungssiegel ist, dürfte rechtlich nichts geschehen.

Ein Kennzeichenmißbrauch liegt ja nur vor, wenn man den Anschein zur Täuschung einer echten Urkunde vornimmt, um damit eine echte Zulassung vorzuspiegeln....

Ich würde so ein Kennzeichen -Ohne Siegel- wie auf dem beigefügten Photo verwenden:

https://www.autozeitung.de/vw-golf-gti-historie-31993.html

Das ist von einer Autozeitung, und von der dortigen Rechtsabteilung sicherlich abgesegnet und somit zu 99.9 % legal

Ich halte das rechtlich für völlig unbedenklich. Das gilt auch, wenn es das erfundene Kennzeichen tatsächlich schon geben sollte. Die Begründung ist wie folgt:

1. Kennzeichenmissbrauch erfordert immer eine rechtswidrige Absicht. An der fehlt es hier.

2. Kennzeichenmissbrauch erfordert immer eine Änderung am realen Kennzeichen eines realen Fahrzeugs. Das geht eindeutig aus dem Wortlaut des § 22 StVG hervor (z.B. "wer ein Kraftfahrzeug mit einem Zeichen versieht, das ..." oder "das an einem Kraftfahrzeug angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, etc.")

Das trifft nicht zu, wenn man nur das Foto verändert. Das Foto eines Kraftfahrzeugs ist kein Kraftfahrzeug (sondern nur ein Foto) und das Foto eines Kennzeichens ist kein Kennzeichen (sondern ebenfalls nur ein Foto).

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html

*dieser Beitrag kann gelöscht werden*

Hab dem hier doch nichts hinzuzufügen.

...ich verstehe nicht, warum man unbedingt ein anderes Kennzeichen anbringen muß.

Ich hab die Schilder ggf. halt immer einfach entweder mitm Wischfinger bearbeitet, gepixelt oder mit einem einheitlichen Farbton, den ich mit der Photoshop-Pipette aus dem Kennzeichen entnommen hab übermalt.

Oder bei meinem Volvo hab ich einfach etwas mit der Fahrzeugbezeichung gespielt... siehe auch angehängte Bilder.

Ansonsten könnte man auch einfach eine nicht verwendete Buchstabenkombination oder ein "Phantasie Ortskürzel" verwenden, so wäre man sicher, dass das gefälschte Kennzeichen in der Realität so nicht ausgegeben wird.

PS: ...nur einmal hab ich bei einem LKW-Photo, das ich bei Wikipedia eingestellt hab ein Kennzeichen verfälscht... da hab ich einfach ein paar Buchstaben und Ziffern des originalen Kennzeichens weggelöscht, andere kopiert und durcheinander gewürfelt... letztes Photo.

Hier (klick) ein Beitrag, wobei es allerdings um fremde Kennzeichen auf veröffentlichten Bildern geht.

Der TE wird dich vermutlich gleich wüst beschimpfen, weil du nicht exakt auf seine Frage eingehst. Deshalb sind schon 3 Seiten hier gelöscht worden.

 

Also schade um deine Mühe.

Ich kann mir vorstellen, mit Fotos Leute/Freunde/Neider/Hater auf die falsche Fährte zu führen - und zwar mit einem richtig aussehenden Kennzeichen - auf einem Foto. Ebenso ist es vorstellbar, wie man sich eine andere Haarfarbe verpassen kann, die Zellulite und die Speckollen mindern kann, oder sich neben einem anderen Auto (Fotomontage) präsentieren kann - so kann man auch mit dem Kennzeichen auf Fotos Schabernack treiben. Warum nicht S-EX-69? Man könnte z.B. auch eine politische Einstellung manifestieren mit verbotenen Buchstabenkombinationen (hier auch keine Unterstellung, sondern nur eine theoretische Option).

Das Kennzeichen in ein anderes, glaibwürdiges Kennzeichen zu ändern ist also zugegeben merkwürdig, aber warum nicht - nicht jeder muss seine Kreativität der Öffentlichkeit erklären.

Ich sehe, wie im gelöschten Post, keine Bedenken, wenn dadurch keine Dritte geschädigt werden. Werden Dritte geschädigt, wird nicht das Foto (als Hilfsmittel) Gegenstand der Sanktionen sein, sondern die Tat - ich will aber immer noch nichts unterstellen - das war nur als Beispiel für Worstcase gemeint.

Zitat:

@nogel schrieb am 27. September 2020 um 21:13:06 Uhr:

Der TE wird dich vermutlich gleich wüst beschimpfen, weil du nicht exakt auf seine Frage eingehst. Deshalb sind schon 3 Seiten hier gelöscht worden.

Also schade um deine Mühe.

Die Löschungen waren wegen ziemlich unqualifizierten Antworten notwendig.

Moorteufelchen

Moderator

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. September 2020 um 20:56:31 Uhr:

...ich verstehe nicht, warum man unbedingt ein anderes Kennzeichen anbringen muß.

Ich hab die Schilder ggf. halt immer einfach entweder mitm Wischfinger bearbeitet, gepixelt oder (...)

Das ist nicht die Aufgabenstellung :-) Schade... Wir müssen aber nicht alles verstehen (auch den Fuchsschwanz an der Antenne eines Manta nicht)

Heute ist leider viel auf dem Rechtsweg möglich wird (auch zur Geldgenerierungfür die Anwälte) ist, würde ich auch entweder auf "verbotene" Kombinationen ausweichen. Da gibt des neben den Bundesweiten noch ein paar Stadt/Landkreiseigenen wie z.b. im Kreis Wesel ... MO-RD 123

ABER: Wäre sowas einklagbar , dürfte theoretisch niemand ein Foto seines ehemaligen Autos mit dem damaligen Kennzeichen ( das inzwischen u.U. an einen anderen vergeben wurde) mehr veröffentlichen..

Themenstarteram 27. September 2020 um 21:43

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. September 2020 um 20:56:31 Uhr:

...ich verstehe nicht, warum man unbedingt ein anderes Kennzeichen anbringen muß.

Und ich verstehe echt nicht, warum ich das dauernd hören muss. Ich will das so haben und basta. Das ist nicht die Frage hier und muss daher nicht immer und immer wieder gefragt werden. Wenn Du unbedingt einen Schnitzel essen willst, dann willst Du dich auch nicht rechtfertigen, warum Du nicht eine Pizza bestellst. Oder wenn Du ein grünes Auto mit rosa Streifen willst, dann willst Du auch nicht hören, dass das Schwachsinn ist und warum Du nicht einfach eine normale Farbe nimmst, wie z.B. schwarz. Leute! Ist das soooo schwer zu akzeptieren? Ich habe meine Gründe, aber ich werde Teufel tun, sie hier zu erklären! Es ist nichts verwerfliches, nichts kriminelles, nichts illegales, nichts böses, aber wenn ihr schon mit so einer einfachen Sache wie meine Frage ein SO RIESEN Problem habt, dann werden meine Beweggründe niemals in euers Horizont passen. Dann würde der Thread wieder komplett in völlig falsche Richtung abdriften. Lass uns einfach bei Thema bleiben. Wer nichts dazu zu sagen hat, dann am besten nichts sagen. Für die anderen Antworten freue mich und bedanke im Voraus!

Also, es ist schön, dass Du Deine Kennzeichen verpixelst oder verwischt - mich interessiert diese Lösung nicht. Auch nicht irgendein anderes Kennzeichen oder Fantasiekennzeichen. Das habe ich schon in dem ersten Post klar und ohne Missverständnisse gesagt und ich dachte, ein denkender Mensch, liest das, versteht das und hält sich an diese Kernforderung einfach so. Mann, wie naiv ich war...

Riesen Danke an den Mod für das Löschen dieses Mülls von vorher. Leider sind zwei oder drei wertvolle Posts auch verloren gegangen.

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