Kennzeichenmanipulation im Foto
Ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber nichts besseres auf MT habe ich gefunden. Und bevor ich mit sowas Polizei oder Zulassungsstelle belästige, versuche ich es mal hier.
Ich möchte gerne wissen, ob folgender Sachverhalt rechtlich legal ist.
Ich möchte von meinem eigenem Auto Fotos machen und sie im Internet veröffentlichen. Das Autokennzeichen auf diesen Fotos möchte ich allerdings durch ein anderes ersetzen (also nicht verpixeln oder anders unkenntlich machen). Dieses andere Kennzeichen wird also nicht an meinem Auto physikalisch montiert (das wäre ein klarer Fall für Kennzeichenmissbrauch), sondern nur das Foto wird in einem Bildbearbeitugsprogramm bearbeitet. Dabei möchte ich ein Kennzeichen benutzen, was ich gar nicht habe, sondern mir frei ausdenke. Das neue Kennzeichen ist kein Foto von einem real existierenden Kennzeichen - es ist eine Grafik aus dem Computer. Das Endergebnis, also das Foto mit meinem Auto und dem „neuen“ Kennzeichen, sieht optisch recht echt aus (Wappen des Bundeslandes, die TÜV-Plakette, das Layout, entsprechende Schriftart). Wichtiger Punkt: es könnte auch ein bereits existierendes, zugelassenes Kennzeichen sein, oder evtl. eins das im Moment nicht vergeben ist, aber in Zukunft von jemanden anderem für sein Auto zugelessen ist.
Meine Frage ist: wäre das legal? Aus meiner Sicht ja, denn es könnte ja sein, dass ich Fotos von meinem Auto mit seinem jetzigen, echten Kennzeichen veröffentliche, in Zukunft das Auto abmelde und eine andere Person dieses Kennzeichen, was frei geworden ist, bekommt. Aber, ob das auch auf die virtuelle Kennzeichenmanipulation für Fotozwecke zutrifft, kann ich leider nicht einschätzen. Kennt sich jemand in diesen Sachen gut aus und kann was dazu sagen?
Beste Antwort im Thema
Wenn du das alles meinst besser zu wissen, was ist denn dann der Sinn deiner Anfrage hier?
Natürlich kann jeder den Straftatsverdacht des Kennzeichenmissbrauchs / Diebstahl / Betrug / Urkundenfälschung anzeigen und den Ermittlungsbehörden das Weitere überlassen. Der Verdacht gründet sich dann auf das veröffentlichte Bild, das nunmal den entsprechenden Eindruck vermittelt. Was genau bezweckt wird, das weiß erstmal niemand und so geht ein Betroffener primär von einer unrechtmäßigen Intention aus. So ist das eben.
Ähnliche Themen
58 Antworten
Zitat:
@Teksaz schrieb am 28. September 2020 um 10:32:56 Uhr:
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 28. September 2020 um 10:25:29 Uhr:
@teksaz
Wen will man denn anzeigen?
Hat man Name und Anschrift?
Weswegen zeigt man an? Welcher Straftatbestand liegt vor?Warum? Weil ich das mir persönlich zugewiesene Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug gefunden habe. Das kann ja erstmal nicht sein und deshalb unterstelle ich erstmal den Missbrauch meines Kennzeichens.
Du hast nicht Dein Kennzeichen an einem anderem Fahrzeug gesehen - Du hast nur ein Foto gesehen. Das könnte auch ein altes Foto sein, also aus Zeiten, wo jemand anders das Kennzeichen hatte, das Du später bekommen hast. Mit sowas würdest Du zur Polizei gehen?
Wenn du das alles meinst besser zu wissen, was ist denn dann der Sinn deiner Anfrage hier?
Natürlich kann jeder den Straftatsverdacht des Kennzeichenmissbrauchs / Diebstahl / Betrug / Urkundenfälschung anzeigen und den Ermittlungsbehörden das Weitere überlassen. Der Verdacht gründet sich dann auf das veröffentlichte Bild, das nunmal den entsprechenden Eindruck vermittelt. Was genau bezweckt wird, das weiß erstmal niemand und so geht ein Betroffener primär von einer unrechtmäßigen Intention aus. So ist das eben.
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 27. September 2020 um 23:56:24 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 27. September 2020 um 20:00:20 Uhr:
Warum nimmst du nicht ein Kennzeichen, was es sicher nicht gibt? Über die Online-Nummernschildreservierung kriegst du doch alle freien Kennzeichen angezeigt.Wieder die Warum-Fragen... Ich habe mir ein bestimmtes Kennzeichen ausgesucht und nur dieses macht für mich Sinn. Alternativen gibt es nicht.
dann mach es doch einfach
wenn das eh die einzige für dich gangbare variante ist, und das vorher schon feststand und du es eh auf biebgen und brechen machen willst, egal was hier geschrieben wird, dann ist deine anfrgae komplett überflüssig, mach es einfach und gut ist
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 28. September 2020 um 11:15:08 Uhr:
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 27. September 2020 um 23:56:24 Uhr:
Wieder die Warum-Fragen... Ich habe mir ein bestimmtes Kennzeichen ausgesucht und nur dieses macht für mich Sinn. Alternativen gibt es nicht.
dann mach es doch einfach
wenn das eh die einzige für dich gangbare variante ist, und das vorher schon feststand und du es eh auf biebgen und brechen machen willst, egal was hier geschrieben wird, dann ist deine anfrgae komplett überflüssig, mach es einfach und gut ist
Ich kann auf solche nutzlose Ratschläge gerne verzichten. Halte Dich einfach auf die gestellte Frage und dann müssen wir nicht seiteweise solchen Blödsinn lesen und darauf antworten.
Bedenkt vor allem, dass ich die Frage so gut wie es geht auf das Wesentliche reduziert habe. Diese Frage impliziert überhaupt nicht, dass ich das so machen will. Die Frage ist allgemein und so wie ich sie formuliert habe. Daher haben die Tipps "mach stattdessen lieber so oder so" keine Sinn.
was willst du denn bitte sonst hier lesen???
deine frage wurde nun schon x mal beantwortet, und wenn du alle anderen möglichkeiten nicht möchtest, dann mach doch einfach was du willst
auf mögliche folgen wurdest du ja nun schon oft hingewiesen
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 27. September 2020 um 23:56:24 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 27. September 2020 um 20:00:20 Uhr:
Warum nimmst du nicht ein Kennzeichen, was es sicher nicht gibt? Über die Online-Nummernschildreservierung kriegst du doch alle freien Kennzeichen angezeigt.Wieder die Warum-Fragen... Ich habe mir ein bestimmtes Kennzeichen ausgesucht und nur dieses macht für mich Sinn. Alternativen gibt es nicht.
Aber um auf Deine Frage zurück zu kommen. Ich weiß nicht, was Du mit „freien Kennzeichen“ sagen willst? Soll ich ein Kennzeichen nehmen, was heute noch frei ist? OK, und dann? Morgen geht einer zur Zulassungsstelle und nimmt dieses Kennzeichen. Dann haben wir haargenau die gleiche Situation, wenn ich gleich von Anfang an ein bestimmtes Kennzeichen nehme, dass bereits vergeben ist.
ich zitiere hier gerne nochmal deine aussage
relevanten teil hab ich mal fett gemacht
also steht dein entschluss doch fest
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 28. September 2020 um 11:23:01 Uhr:
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 27. September 2020 um 23:56:24 Uhr:
Wieder die Warum-Fragen... Ich habe mir ein bestimmtes Kennzeichen ausgesucht und nur dieses macht für mich Sinn. Alternativen gibt es nicht.
Aber um auf Deine Frage zurück zu kommen. Ich weiß nicht, was Du mit „freien Kennzeichen“ sagen willst? Soll ich ein Kennzeichen nehmen, was heute noch frei ist? OK, und dann? Morgen geht einer zur Zulassungsstelle und nimmt dieses Kennzeichen. Dann haben wir haargenau die gleiche Situation, wenn ich gleich von Anfang an ein bestimmtes Kennzeichen nehme, dass bereits vergeben ist.
ich zitiere hier gerne nochmal deine aussage
relevanten teil hab ich mal fett gemacht
also steht dein entschluss doch fest
Mann... meine Frage, war nicht, ob ich es mache oder nicht, sondern die rechtliche Seite dieses Tuns. Wie im Kindergarten - immer alles 10 Mal wiederholen.
Kann der Mod bitte wieder aufräumen?
Ein Schloß wäre nachvollziehbarer.
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 28. September 2020 um 11:24:25 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 28. September 2020 um 11:23:01 Uhr:
ich zitiere hier gerne nochmal deine aussage
relevanten teil hab ich mal fett gemacht
also steht dein entschluss doch festMann... meine Frage, war nicht, ob ich es mache oder nicht, sondern die rechtliche Seite dieses Tuns. Wie im Kindergarten - immer alles 10 Mal wiederholen.
Kann der Mod bitte wieder aufräumen?
für eine rechtsberatung solltest du einen anwalt aufsuchen, die ist hier nämlich verboten, alleine deshalb erschließt sich mir nicht, warum hier zwar aufgeräumt aber nicht geschlossen wird
es haben schon einige user ihre meinung zur rechtlichen seite geäußert, aber auch das wolltest du ja nicht lesen
also nochmal:
mach es doch einfach und warte ab, was passiert, und berichte dann mal, dann haben wir nämlich alle sicherheit, wie die rechtlich lage ist
https://www.autozeitung.de/...nnzeichen-unkenntlich-machen-134012.html
Die Autozeitung ist der Meinung, dass nicht einmal eine real existierende Kennzeichen/Kfz-Kombination geschwärzt werden muss.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 28. September 2020 um 11:56:09 Uhr:
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 28. September 2020 um 11:24:25 Uhr:
Mann... meine Frage, war nicht, ob ich es mache oder nicht, sondern die rechtliche Seite dieses Tuns. Wie im Kindergarten - immer alles 10 Mal wiederholen.
Kann der Mod bitte wieder aufräumen?
für eine rechtsberatung solltest du einen anwalt aufsuchen, die ist hier nämlich verboten,
@Deti4000 hat schon geschrieben, warum das keine Rechtsberatung ist und auch, dass ein Anwalt keine rechtverbindliche Antwort geben wird. Es wird nur seine Meinung sein. Gut, er hat mehr Ahnung als das Forum.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. September 2020 um 12:01:35 Uhr:
https://www.autozeitung.de/...nnzeichen-unkenntlich-machen-134012.html
Die Autozeitung ist der Meinung, dass nicht einmal eine real existierende Kennzeichen/Kfz-Kombination geschwärzt werden muss.
Das ist alles schon längst bekannt und hier nicht im Geringsten das Thema.
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 28. September 2020 um 12:05:46 Uhr:
Das ist alles schon längst bekannt und hier nicht im Geringsten das Thema.
Was ist denn das Thema?
Man darf also ohne Sanktionierung eine Kennzeichen/Kfz-Kombination veröffentlichen, die 100% zusammengehört.
Was ändert sich also, wenn man eine Kombination ins Netz stellt, die 0.000000000001% jemals zusammengehört hat?
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. September 2020 um 12:01:35 Uhr:
https://www.autozeitung.de/...nnzeichen-unkenntlich-machen-134012.html
Die Autozeitung ist der Meinung, dass nicht einmal eine real existierende Kennzeichen/Kfz-Kombination geschwärzt werden muss.
Und begründet das mit einem Urteil von 2007, also knappe 11 Jahr vor der DSGVO, welche auch KFZ-Kennzeichen als persönliche Daten ansieht.