Kennzeichenentzug in Österreich! Rechtlich ok?
Hallo Forum!
Mir wurden bei meinem deutschen A6 Avant mit FK Gewinde und 9x20 Alus mit 245/30er Reifen die Kennzeichen entzogen.
Jetzt meine Fragen, weiß jemand ob die nach deutschen Richtlinien kontrollieren müssen oder nach den österreichischen? In Deutschland wäre das kein Problem und auch eingetragen, in Österreich allerdings muss man auf eine ca. 30 cm hohe Rampe mit dem hinteren Rad fahren und vorne darf dann nichts streifen. Dies ist aber fast unmöglich.
Vor allem kommt diese Sitution in der Realität nie vor und ist meines erachtens völlig übertrieben.
Der deutsche TÜV macht das an Vorder bzw. Hinterachse diagonal mit nur ca. 5 cm hohen Rampen?
Jemand Ahnung davon oder schon mal ähnliche Probleme gehabt?
mfg
wolfgang k.
Beste Antwort im Thema
Naja, Schlapplachen hilft wohl denjenigen, die ihren Hobel ins Handgepäck stopfen dürfen wohl auch nicht.
Generell halte ich die "Beim Aussteigen-Hundescheiße-vom Gehweg-Wischer" auch ziemlich "niveaulos" - welch Wortwitz 😉
In Austria bestehen zuweilen andere Anforderungen. Dort hängt man auch schnell mal an einer Serpentine fest und wenn so eine Prollkarre aufsetzt und vollbremst oder auch mit einem/mehreren Rädern freigeht und dann nicht mehr bremsen kann ist das nicht ganz ungefährlich. Schon die erste Schreckbremse beim ersten "Raaaaatsch" kann für den nachfolgenden Verkehr bei "bergab" verheerend sein, zumal der A6 ja soo schöne Überhänge hat - also runter von der Straße damit.
Ich denke, das sollte sich ruhig rumsprechen. Da könnten ADAC/ÖAMTC "aus lauter Jux" ja mal so ein "schön sportlich tiefer" A6 mit nem 1,5t Wohnanhänger (Boot geht auch) mal übern Tauernpaß nach Osttirol fahren lassen, übers Timmelsjoch (Ötztal) nach Italien oder ganz einfach einen der "normalen" Ortsstraßen von Bergdörfern benutzen. Ich glaub, so ein "Fahrtraining" würde einigen hier die Frage der Fahrsicherheit generell anders bewerten lassen. Zulässig ist eben nicht, womit ich mit MEINER Karre gerade noch so in MEINE Einfahrt passe.
Osttirol ist nicht gleich Ostfriesland oder Ostbrandenburg!
26 Antworten
Haben die nun die Kennzeichen nur eingezogen weil das FW nicht eingetragen war, oder hätten sie es auch eingezogen wenn es eingetragen gewesen wäre ?
Letzteres würde ich eigentlich bezweifeln, aber auch nicht vollkommen ausschließen wollen.
Zitat:
Original geschrieben von lifelite
Haben die nun die Kennzeichen nur eingezogen weil das FW nicht eingetragen war, oder hätten sie es auch eingezogen wenn es eingetragen gewesen wäre ?
Letzteres würde ich eigentlich bezweifeln, aber auch nicht vollkommen ausschließen wollen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das wenn alles eingetragen ist die Kennzeichen entnommen werden.
MFG
Hallo!
Die Kennzeichen werden so oder so entzogen, egal ob Gewinde eingetragen oder nicht, Problem ist das man in Österreich auf eine 30 cm hohe Rampe fahren muss, in Deutschland beim TÜV wird das aber nicht gemacht. Darum mein Problem, in Deutschland ist die Eintragung nicht mal der Rede wert, aber diese Prozedur bei der österreichischen Polizei ist natürlich mehr als übertrieben. Wo kommt es im Straßenverkehr schon vor dass ein Rad 30 cm einfedert? Nie!
mfg
wolfgang k.
Das wundert mich doch sehr. Ich war bisher der Annahme, dass es o.k. ist, wenn man alles eingetragen hat und es im Heimatland so o.k. ist. Zumindest so lange man sich nur zeitweise im Ausland damit aufhält.
Ich bin mir eigentlich sicher, dass ich z.B. schon einen Bericht gesehen habe über ein Fahrzeug, das in Deutschland nie zugelassen worden wäre. Der Besitzer hatte aber die Möglichkeit, es in England anzumelden und konnte es daher in D fahren. Allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum.
Und wenn jemand z.B. Urlaub in D macht aber aus NL oder sonst wo kommt und das Kfz so in D nie zugelassen würde darf es doch auch bei uns fahren damit. Oder stimmt das etwa nicht?
Wenn ich mir allein die ganzen NL-Moppeds mit den offenen Auspuffanlagen ansehe, die würden hier in D doch sofort eingesackt.
Das halte ich schon echt für grenzwertig so eine Vorgehensweise von den Ösis.
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Also das mit 30cm Rampenhöhe ist defintiv nicht richtig.
Die weiteren Angaben beruhen auf dt. Recht.
Weitere Info wegen Freigängigkeit:
Änderung der Rad-Reifen-Kombination
mögliche Gefährdung durch
- Verschlechterung des Bremsverhalten
- Ungenügenden Freiraum der Reifen zu Fahrwerk- und Karosserieteilen z.B. Lenkung etc.
- nicht ausreichende Radlast in Bezug auf die zulässige Achslast
- Reifen mit zu geringen Trägheits- und Geschwindigkeitsindex
- Veränderung der Tachotoleranzen durch Änderung des Abrollumfanges
- unzureichende Radabdeckung
Prüfungen des Einbaus
Prüfung der Auflagen und der Beschränkungen
- Trägheitskennzahlen und Geschwindigkeitsindex
- Freigängigkeit der Reifen
Fahrwerksteilen mind. 5 mm
Karosserieteilen mind. 10 mm
Radaufhängung, Bremsen und Lenkung mind. 3 mm
Prüfung der Freigängigkeit
- Das Auto muß mit den jeweils diagonal gegenüberliegenden Rädern auf 2 Rampen mit einer Höhe von ca. 140mm fahren und die Räder der Achse 1 bis zum Lenkanschlag einschlagen. Das kurvenäußere Rad muß genügen Freigängigkeit aufweisen, wenn das Fahrzeug bis zum geringsten Restfederweg eingefedert ist.- Fahrversuche mit der maximalen Zuladung, mit größten Lenkeinschlag im Grenzbereich, danach alle Räder und Reifen auf Beschädigung prüfen
- bei Geschwindigkeiten über 210 km/h sind nur Metallventile zulässig
- Verwendung der richtigen Befestigungsteile, und Gewindelänge
- Ausreichende Radabdeckung
Die Gesamtbreite des Reifens muß vor und hinter der Radmitte 30 Grad bzw. 50 Grad voll abgedeckt sein.
- Überprüfung der Änderung, der Reifen-Felgen-Kombi mit anderen Fahrzeugänderungen (z.B. Tieferlegungen)
Meldung an die Zulassungsbehörde
Die Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht sofort vorgeschrieben, sondern erst bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle
Quelle: http://www.reifen-boehler.de/html/dekra___tuv.html
Wenn jetzt bei einer Verschränkung iS obiger Gesetzeslage keine ausreichende Freigängigkeit vorhanden ist, ist von einer rechtswidrigen Genehmigung oder nachträglichen Manipulation am genehmigten Fahrwerk bzw Rad/Reifenkombination auszugehen --> Aufhebung der Zulassung.
Moin,
ja das ist doch wirklich alles ein Quatsch und zum Teil wirklich Bürokratie und Geldschneiderei. Ich bin wirklich keine Freund von Bastel-Tuning und habe meine Autos fast immer im Originalzustand/Werkstuning gefahren... Wenn aber alles sauber und verkehrssicher ausgeführt ist, kann man sich wirklich an Vorschriften totverwalten.
Wenn man sich mal die Flut der in D fahrenden Fahrzeuge (zugelassen im osteuropäischen Ausland) anschaut, dann wird man nicht viele finden, die nach hiesigen Vorschriften wirklich in Deutschland bewegt werden dürften.
Es interessiert aber wirklich keine Behörde, alles fährt mit halb abgefallenen Stoßfängern, nicht funktionierende Scheinwerfern, offenen Abgasanlagen, nicht abgenommenen XENON-Umbauten etc....von den LKW mal ganz zu schweigen als tickende Zeitbomben auf unseren Autobahnen...
...und andere werden in Ö wegen ner Tieferlegung "Entkennzeichnet"...ich lach mich schlapp...
Grüße zu Oktern 😁
Naja, Schlapplachen hilft wohl denjenigen, die ihren Hobel ins Handgepäck stopfen dürfen wohl auch nicht.
Generell halte ich die "Beim Aussteigen-Hundescheiße-vom Gehweg-Wischer" auch ziemlich "niveaulos" - welch Wortwitz 😉
In Austria bestehen zuweilen andere Anforderungen. Dort hängt man auch schnell mal an einer Serpentine fest und wenn so eine Prollkarre aufsetzt und vollbremst oder auch mit einem/mehreren Rädern freigeht und dann nicht mehr bremsen kann ist das nicht ganz ungefährlich. Schon die erste Schreckbremse beim ersten "Raaaaatsch" kann für den nachfolgenden Verkehr bei "bergab" verheerend sein, zumal der A6 ja soo schöne Überhänge hat - also runter von der Straße damit.
Ich denke, das sollte sich ruhig rumsprechen. Da könnten ADAC/ÖAMTC "aus lauter Jux" ja mal so ein "schön sportlich tiefer" A6 mit nem 1,5t Wohnanhänger (Boot geht auch) mal übern Tauernpaß nach Osttirol fahren lassen, übers Timmelsjoch (Ötztal) nach Italien oder ganz einfach einen der "normalen" Ortsstraßen von Bergdörfern benutzen. Ich glaub, so ein "Fahrtraining" würde einigen hier die Frage der Fahrsicherheit generell anders bewerten lassen. Zulässig ist eben nicht, womit ich mit MEINER Karre gerade noch so in MEINE Einfahrt passe.
Osttirol ist nicht gleich Ostfriesland oder Ostbrandenburg!
Aha, dann muss ich wohl meinen im Mai geplanten Österreich-Urlaub mit Wohnwagen und meinem tiefergelegten A6 mit 20" jetzt absagen, oder wie?
Naja, es gibt halt doch immer Leute die was dagegen haben was andere machen, sei es Autos tieferlegen oder was auch immer.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Candid
...........
Wenn ich mir allein die ganzen NL-Moppeds mit den offenen Auspuffanlagen ansehe, die würden hier in D doch sofort eingesackt.Das halte ich schon echt für grenzwertig so eine Vorgehensweise von den Ösis.
Auch in D wird alles aus dem Verkehr gezogen was mit offenen Tüten, sonstigem nicht eintragungsfähigem Gedöns oder erheblicher technischer Mängel erwischt wird. Egal aus welchem Land. Jedes Jahr von April bis Oktober wunderbar in der Eifel zu beobachten . Da heißts dann nach Hause telefonieren und Hänger oder EG-Tüte bringen lassen. PKW werden nur halt seltener auseinandergepflückt wie Zweiräder. Hier werden nur keine Kennzeichen eingezogen oder entstempelt, die Weiterfahrt wird untersagt und damit fertig.
Hallo Leute!
Aktuelle Infos! Also meine Kennzeichen kommen von der österreichischen Behörde direkt zum Landratsamt, dann wird die Zulassung entzogen und ich muss neu anmelden, natürlich mit Bestätigung dass der Wagen vom TÜV her passt. Das Ganze dauert wieder einige Tage.
Der Experte vom TÜV meinte ich solle sofort einen Anwalt einschalten da ein deutscher Wagen nicht nach österreichischen Richtlinien geprüft werden darf. Mal schauen was das noch alles wird.
Schöne Grüße
wolfgang k.
Zitat:
Original geschrieben von Kruemel1100
Der Experte vom TÜV meinte ich solle sofort einen Anwalt einschalten da ein deutscher Wagen nicht nach österreichischen Richtlinien geprüft werden darf. Mal schauen was das noch alles wird.
Anwalt einschalten wird da vmtl nur dem Anwalt helfen, sonst ginge das ganze Spiel nicht jedes Jahr beim GTI Treffen in Österreich aufs Neue los.
Es steht im österr. Kraftfahrgesetz bzw der Kraftfahr-Durchführungsverordnung definitiv nichts, dass dies nur auf in Ö zugelassene Fahrzeuge zuzutreffen hat. Und wie ich bereits vorher gepostet habe, gibt es die Verschränkung mit jeweils ca 140mm hohen Rampen in D auch.
btw Erst wenn gegen das Verwaltungsstrafverfahren erfolgreich Einspruch eingelegt wurde (dh rechtskräftige Einstellung des Verfahrens), kann gegen die dann widerrechtlich erfolgte Aufhebung der Zulassung durch vorl. Abnahme der Kennzeichentafeln und Zulassungsschein Maßnahmenbeschwerde eingelegt werden.
Also nix für ungut, aber wer mit einem illegalen (weil nicht eingetragenen) Fahrwerk nach Österreich (oder ein anderes Land) reist, darf sich nicht wundern, bestraft zu werden!
Es ist immer schwierig die unterschiedlichen Gesetze anderer Länder zu kennen, aber andererseits ist es die Pflicht des jeweiligen Autofahrers. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe 😉