Kennzeichenbeleuchtung in LED - Optik

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo Leute,

ich fahre einen schwarzen Tiguan Team und bin sehr zufrieden.

Doch ich würde gerne noch eine Kennzeichenbeleuchtung in LED - Optik nachrüsten.
Auf was muss ich achten, sieht das gut aus und wo kaufe ich diese?

wenn jemand dass schon mal gemacht hat, wäre es nett, mir vielleicht ein paar tipps zu geben

Danke 😁

Beste Antwort im Thema

Wow - jetzt hat sich dieser thread zu einer ganz heißen Diskussion entwickelt - trotz der zulassungsrelevanten Kühlkörper 😛 .

Phasenweise kommt mir beim Lesen von (bestimmten) Beiträgen auch der Gedanke an eine gewisse "Beratungsresistenz" autorenseits - ebenfalls unabhängig vom Widerstandswert der zur ohmschen Anpassung angeflanschten Kühlkörper 😉 !

Dieses "Nicht-dazu-lernen-Wollen" gepaart mit einem recht hohen Anteil an Emotionalität* 😉erscheint mir mutmaßlich dadurch "begründet" . . .

1. Eine Sache (persönlich) für "gut" befunden zu haben
2. eine (relativ) preiswerte Quelle der Beschaffung aufgetan zu haben
3. aufgrund dieser (bislang) positiven Aspekte sich eine Methodik der "auto-Missinterpretation" angeeignet zu haben, eine in Grunde illegale (oder zumindest grenzwertige) Anwendung für individuelle Zwecke kurzerhand zu "legalisieren" **
4. . . . wobei es natürlich jetzt überhaupt nicht in die Tüte kommt, dass man aufgrund der Kommentare irgendwelcher "Moralapostel" oder sonstiger "Vorbeter" 🙄 hier im Forum diese einmal beschlossenen Maßnahmen in Zweifel zieht, geschweige denn baulich rückgängig macht - never ever 😉 ! Man könnte ja sein "Gesicht" verlieren und das licht-gemoddete Auto seine "Individual-Rück-Ansicht" 😉

* Aufmerksame Lektüre in Konjunktion mit etwas psychologischem Interesse lassen diese Vermutung durchaus zu!

** Zitat: . . . P.S.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉
Ich möchte diesen Kommentar einmal verbal modden: Wer richtig lesen kann . . . ! Außerdem: In diesem Zusammenhang wäre es nicht schlecht, auch mal etwas deutlicher und verständlicher zu schreiben - damit man die Lust am richtigen Lesen nicht verliert - Danke vorab verbindlichst 😉 !

Irgendwie ist für mich diese ganze Aufregung: der Aufwand bezüglich der technischen Realisation mit ihrem rational zu erzielenden Nutzeffekt nicht kompatibel - selbst wenn es sich bei der Beschaffung nur um "bezahlbare" Summen handelt und die Modifikation lediglich mit einem Tausch bewerkstelligt wird. Dennoch: Wieviel Sofitten normaler, StVZO-entsprechender Bauart gehen denn preislich in solche LED-Huckepackler? Wenn ich von der Beleuchtung selbst etwas haben würde, wäre das noch (innerhalb meiner begrenzten Auffassungsgabe) nachvollziehbar - also zum Beispiel im "zulassungsgenehmigten Innenraum". Und dort könnte / müsste es anderen Verkehrsteilnehmern auch schuppe sein.

Aber eine "Kaltlichtbeleuchtung" - egal ob aus EU-Beständen, aus Fernost, mit oder ohne Kühlkörper - von der vorwiegend nur "Externe" etwas mitkriegen (ob sie nun wollen, oder nicht!) - die geht meinem "T" und mir bildlich gesprochen am A...h vobei. Warum soll ich eine funktionierende Lampe austauschen, mich der Gefahr der allgemeinen (eventuell auch TÜV-seitigen) Missbilligung aussetzen, wenn ich eigentlich nur "weiß", dass sie eingebaut ist und (lediglich) mein Kennzeichen ( 🙄 ) erhellt - egal wie "weiß" oder "gelblich" sie leuchtet 😛 ?

Ob man es nun wahrhaben möchte oder nicht - so manche Vorschrift hat schon ihre Berechtigung 😉 und man sollte - vor allem wenn es andere Verkehrsteilnehmer mehr angeht als einen selbst, sich doch möglichst an solche Spielregeln halten - alles andere ist zumindest "unsportlich"!.

Wenn diese Beleuchtung ab Werk eingebaut und abgesegnet ist, erscheint eine solche Angelegenheit unter einem völlig anderen Licht. Dann ist sie technisch geprüft, bauarten-genehmigt und auch bereits bezahlt 😉 !

Insofern:
- Stets blend(er)freie, bauart- und inhaltlich geprüfte Grüße -
- Klaus -

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Zitat:

Original geschrieben von VWghost


Auch die nicht ab Werk verbauten haben Prüfzeichen Gutachten und Betriebserlaubnis. Man muss sich ja nicht irgend ein China-Schrott kaufen,

Das brauchen die auch nicht, denn das ist durch die allgemeine Betriebserlaubnis gedeckelt. Die haben das Original-VW-Zeichen incl einer wichtigen Nummer drauf und sind von daher im Rahmen des kompletten Gefährts (der kompletten Karre 😉) abgenickt.

Wenn Du also daraus folgernd die Original-LED-Kennzeichenleuchte der neuen Tiger-Reihe vom 🙂 nimmst, bist Du auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von VWghost


deshalb habe ich darauf hingewiesen welche mit Kühlung zu nehmen andere sind soweit ich weis nicht zugelassen.

Das ist egal, ob billige China-Schrott oder teurer Korea-Ware: Solange diese keine E-Nummer aufweisen, was die einzelnen Leuchtmittel nicht können, das können nur die Komplett-Leuchten, hast du mit Zitronen gehandelt. Egal, wie viele wie große Kühlkörper da aufgepappt sind. Nicht der Kühlkörper ist bauartzugelassen, nicht das LED-Leuchtmittel, die komplette Leuchte mit dem dazu gehörigen Leuchtmittel (beim Standard-Tiger die Sofitten-"Glühbirne" - nicht LED!) muss es sein.

BtW: Der Kühlkörper ist "nur" für den Widerstand da, der dem CAN-Bus-Steuergerät den ausreichend niedrigen Widerstand der Lampe vorgaukelt. Bei den richtigen Original-LED-Leuchten wird dieser Widerstand nicht benötigt, da muss im Gegenzug aber die Lampenüberwachung für diese Kennzeichenbeleuchtung aus der Boardelektronik herausgepatcht werden.

Zitat:

Original geschrieben von Beichtvater



Zitat:

Original geschrieben von VWghost


deshalb habe ich darauf hingewiesen welche mit Kühlung zu nehmen andere sind soweit ich weis nicht zugelassen.
Das ist egal, ob billige China-Schrott oder teurer Korea-Ware: Solange diese keine E-Nummer aufweisen, was die einzelnen Leuchtmittel nicht können, das können nur die Komplett-Leuchten, hast du mit Zitronen gehandelt. Egal, wie viele wie große Kühlkörper da aufgepappt sind. Nicht der Kühlkörper ist bauartzugelassen, nicht das LED-Leuchtmittel, die komplette Leuchte mit dem dazu gehörigen Leuchtmittel (hier Sofitten-"Glühbirne"😉 muss es sein.

Das ist ebend nicht egal ob es billig China-Schrott oder teure Korea-Ware ist, die teure Koreaware so wie du es nennst ist mit Kennnummern usw. versehen und sind für solche "Gehäuse" ebend zugelassen.

LEDs ohne Kühlkörper sind grundsätzlich nicht dafür vorgesehen in ein solches "Gehäuse" verbaut zu werden, da braucht man widerrum eine ganz andere Stromzufuhr (alte modelle haben eine solche nicht, da nicht vorgesehen) und ein entsprechendes gehäuse, deshalb wiederhole ich nochmals, dieser entscheidende Hinweis mit Kühlkörper ziemlich wichtig (wenn man davon ausgeht eine solche LED in ein "altes Gehäuse" verbauen möchte.)

Zitat:

Original geschrieben von VWghost



Das ist ebend nicht egal ob es billig China-Schrott oder teure Korea-Ware ist, die teure Koreaware so wie du es nennst ist mit Kennnummern usw. versehen und sind für solche "Gehäuse" ebend zugelassen.

LEDs ohne Kühlkörper sind grundsätzlich nicht dafür vorgesehen in ein solches "Gehäuse" verbaut zu werden, da braucht man widerrum eine ganz andere Stromzufuhr (alte modelle haben eine solche nicht, da nicht vorgesehen) und ein entsprechendes gehäuse, deshalb wiederhole ich nochmals, dieser entscheidende Hinweis mit Kühlkörper ziemlich wichtig (wenn man davon ausgeht eine solche LED in ein "altes Gehäuse" verbauen möchte.)

Eben

st

nicht, oder hast Du mal eine entsprechende E-Nummer (die relevante Zulassungsnummer) eines nackten LED-Leuchtmittels zur Hand?

Das gibt es nicht, es gibt nur die Bauartgenehmigung für

komplette Leuchten

, also der Lampe, sprich dem Leuchtenkörper

incl dem dafür zugelassenen Leuchtmittel

. Du kannst nicht einfach die genehmigten Leuchtmittel durch LED-Leuchtmittel austauschen, wie es Dir passt, denn genau dann ist diese komplette Leuchte nicht mehr zugelassen. Warum wohl werden allerorten komplette Leuchten (Rückleuchten, Blinker usw) angeboten incl StVZO-Zulassung, niemals aber nackte LED-Leuchtmittel?

Im Motorradbereich schau mal bei Louis und Co vorbei, bei Autos bei ATU, D&W und anderen Schrauber-Läden. Es gibt die

zugelassenen LED-Leuchten immer nur im Komplettset

! Einzelne LED-Leuchtmittel tauchen in keinem dieser Kataloge als zugelassen auf. Warum ist das wohl so? 😉 Diese nicht zugelassenen Leuchmittel sind allesamt als Artikel für den Show-Room deklariert.

Nachtrag:

In dem von Dir verlinkten Ebay-Artikel bez der

hochwertigen

(?) LED-Sofittenleuchten steht weiter unten noch dies:

Zitat:

Zulassung:
Diese LEDs sind im Bereich der STVZO nicht zugelassen. Eine Ausnahme bildet das Verbauen im Innenraum des Autos

Damit sollte doch jegliche Diskussion dazu erledigt sein, wenn der Verkäufer das pflichtgemäß so schreibt. 😉

Nachtrag:

In dem von Dir verlinkten Ebay-Artikel bez der

hochwertigen

(?) LED-Sofittenleuchten steht weiter unten noch dies:

Zitat:

Original geschrieben von Beichtvater



Zitat:

Zulassung:
Diese LEDs sind im Bereich der STVZO nicht zugelassen. Eine Ausnahme bildet das Verbauen im Innenraum des Autos

Damit sollte doch jegliche Diskussion dazu erledigt sein, wenn der Verkäufer das pflichtgemäß so schreibt. 😉

HAHAHA du hast dir gerade die Antwort selbst gegeben, JA genau so ist es sobald sich diese Leuchte von den Hardcore Koreaner (mit Kühlkörper im "Innenraum" ODER das Standart schon vorhandene Gehäuse ) befindet IST ES ZUGELASSEN WIE OFT DENN NOCH???????

Da es nicht in allen formen zugelassen ist und manche Leute wie du nicht lesen können oder irgend etwas falsch verstehen verweisen die ganz einfach darauf das es nicht zugelassen ist (das ist eie Versicherung für die Verkäufer) damit keiner das recht hat Ansprüche oder Anzeige zu erstatten...

Glaub mir ich baue nicht irgend ein Schrott in mein Tiger ein der mir nachher mein Fahrzeug kaputt macht, ich habe mich ausführlich beraten lassen im Autozubehör und beim TÜF.

P.S.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von VWghost


HAHAHA du hast dir gerade die Antwort selbst gegeben, JA genau so ist es sobald sich diese Leuchte von den Hardcore Koreaner (mit Kühlkörper im "Innenraum" ODER das Standart schon vorhandene Gehäuse ) befindet IST ES ZUGELASSEN WIE OFT DENN NOCH???????

Äh, Du willst mich veräppelt, richtig? Und ich Dummerchen falle noch darauf hinein. 🙄

Innenraum heißt im Fahrzeuginneren, das sind also Ersatz-Funzeln für die Beleuchtung  des Fußraums, des Kofferraums oder auch im Himmel der Fahrgastzelle. Ach ja, auch im Handschuhfach darfst Du diese betreiben, übrigens auch die ohne Kühlkörper. Nicht aber innerhalb der Kennzeichenbeleuchtung! Die "Stromzufuhr" spielt nebenbei keine Rolle, denn es werden beidesmal 12V angelegt, bei LED-Leuchten fließt halt nur ein geringerer Strom, damit ist der vorhandene Draht also immer ausreichend, eher sogar mit jetzt noch mehr Reserven dimensioniert...

Was meinst Du denn, wie man ein (beliebiges) Leuchtmittel sonst in eine "Lampe" einbaut, wenn nicht innen? Ich habe sehr selten gesehen, dass ein (Ersatz-) Leuchtmittel außen an die Leuchte geklebt wird. 😁

Sämtliche äußere Leuchten, sei es die Kennzeichenbeluchtung, die Rücklichter, die Blinker, das Standlicht, das Abblendlicht, das Fernlicht dürfen nur mit bauartgenehmigten LEuchtmitteln betrieben werden. Diese zugelassenen Ersatzleuchtmittel sind im Handbuch usw angegeben. Und nur diese dürfen eingebaut werden.

Ich darf ja auch keine 200W-Halogenstrahler im Abblendlicht einbauen, nur weil sie im inneren der Lampe sind.

Zitat:

Original geschrieben von VWghost


P.S.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉

Autsch, das ging mächtig nach hinten los. Lies noch einmal meine kompletten Beiträge in diesem Thread, wie auch die Beträge von Tiger 100 und fange noch einmal neu an, darüber zu sinnieren.

Zitat

Zitat:

Äh, Du willst mich veräppelt, richtig? Und ich falle noch darauf hinein. 🙄
Innenraum heißt im Fahrzeuginneren, das sind also Ersatz-Funzeln für die Beleuchtung  des Fußraums, des Kofferraums oder auch im Himmel der Fahrgastzelle. Ach ja, auch im Handschuhfach darfst Du diese betreiben, übrigens auch die ohne Kühlkörper. Nicht aber innerhalb der Kennzeichenbeleuchtung! Die Verkabelung spielt nebenbei keine Rolle, denn es werden beidesmal 12V angelegt, bei LED-Leuchten fließt halt nur ein geringerer Strom...
Was meinst Du denn, wie man ein (beliebiges) Leuchtmittel sonst in eine "Lampe" einbaut, wenn nicht innen? Ich habe sehr selten gesehen, dass ein (Ersatz-) Leuchtmittel außen an die Leuchte geklebt wird. 😁

Richtig die Funktionieren mit geringerem Strom... daher der Kühlkörper und Widerstände vorallem dann wenn es Kennzeichenbeleuchtung sein soll (soll länger und Heller leuchten, mehr wärmeentwicklung) erst recht nicht zugelassen ohne Kühlkörper (als kennzeichenbeleuchtung) wie es im Innenraum ist mit Kühlung oder ohne weis ich nicht, da werde ich mich aber auch noch schlau machen, wollte nämlich auch im Innenraum nachrüsten, diese gelbliche Beläuchtung gefällt mir nicht.

Es ist keine einzelne Leuchte oder LED, es ist eine Einheit: LED, Platine, Widerstände usw. diese darf ebend nur in ein "Gehäuse" verbaut werden. Ohne Prüfzeichen Kennung usw. (darauf sollte man beim Kauf achten) würde ich keine kaufen.
Meine Haben diese Eigenschaften und dürfen somit verbaut werden ich habe es selbst gemacht und prüfen lassen, bevor mich die Rennleitung belästigt, denn diese leuchten sehr auffällig..

Wer Angst hat oder keine Ahnung welche er kaufen soll und welche als solche zugelassen sind oder nicht gibt es mittlerweile schon Originale ab Werk vom Facelift, ich glaube sogar ein nachrüstsatz. Zum Zeitpunkt wo ich das nachgerüstet habe gab's diese noch nicht..

soo Long....

Zitat:

Original geschrieben von VWghost


Richtig die Funktionieren mit geringerem Strom... daher der Kühlkörper und Widerstände vorallem dann wenn es Kennzeichenbeleuchtung sein soll (soll länger und Heller leuchten, mehr wärmeentwicklung) erst recht nicht zugelassen ohne Kühlkörper (als kennzeichenbeleuchtung) wie es im Innenraum ist mit Kühlung oder ohne weis ich nicht, da werde ich mich aber auch noch schlau machen, wollte nämlich auch im Innenraum nachrüsten, diese gelbliche Beläuchtung gefällt mir nicht.

Geringerer Strom bedeutet weniger Abwärme, der Kühlkörper ist für den Widerstand, der

zusätzlichen Strom in Wärme

umwandelt, damit die CAN-Bus-Steuereinheit überlistet wird.

Zitat:

Original geschrieben von VWghost


Es ist keine einzelne Leuchte oder LED, es ist eine Einheit: LED, Platine, Widerstände usw. diese darf ebend nur in ein "Gehäuse" verbaut werden. Ohne Prüfzeichen Kennung usw. (darauf sollte man beim Kauf achten) würde ich keine kaufen.

Wie auch jede "Glühbirne" eine Einheit aus Fassung, Glasperle, Glühwendelhalterung und Glühwendel ist.

Aber die (zugelassene) Einheit gilt nur incl Gehäuse, an dem die E-Nummer prangt!

Zitat:

Original geschrieben von VWghost


Meine Haben diese Eigenschaften und dürfen somit verbaut werden ich habe es selbst gemacht und prüfen lassen, bevor mich die Rennleitung belästigt, denn diese leuchten sehr auffällig..

Ab jetzt ist es nicht mehr lustig, das ist schlicht gelogen! 🙁

Zitat:

Original geschrieben von VWghost


Zitat

Zitat:

... erst recht nicht zugelassen ohne Kühlkörper ...

Was hat ein Kühlkörper mit der Zulassung zu tun?

😕

Damit du nicht dumm stirbst:

In dem 'Kühlkörper' ist ein dicker, niederohmiger (sich erwärmender) Ohmscher Widerstand eingebaut, der mit der LED

parallel

geschaltet wird.

Somit wird dem Steuer-(und Überwachungs) gerät vorgegaukelt, es sei ein Leuchtmittel mit Wolframfaden verbaut.

Wenn da nämlich ein zu geringer Strom fließt, schließt das Steuergerät auf 'Lampe durchgebrannt' und meldet dies.

Also:
Wie sagt doch Dieter Nuhr so richtig?
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Sch...ze halten!"

PS:
Bist du etwa der Hund auf dem Avatarbild? Das würde alles erklären...

EDIT meint:
Mist, wieder zu lange formuliert.
😎
Da war der Beichtvater schneller...

Zitat:

Original geschrieben von E-Glider



EDIT meint:
Mist, wieder zu lange formuliert.
😎
Da war der Beichtvater schneller...

Mach Dir nichts draus, wenn ich mal ins Harley-Alter komme, ist das Schreibtempo wieder ausgeglichen 😁

(scnr) 😉

Zitat:

Original geschrieben von Beichtvater


...wenn ich mal ins Harley-Alter komme...

Na, da wünsche ich Dir doch, dass das nicht mehr zu lange dauert!

Wie heißt es doch so schön?

“FOUR WHEELS MOVE THE BODY — BUT TWO WHEELS MOVE THE SOUL.”

😁

Zitat:

Original geschrieben von E-Glider



Zitat:

Original geschrieben von VWghost


Zitat

Zitat:

Original geschrieben von E-Glider



Zitat:

... erst recht nicht zugelassen ohne Kühlkörper ...

Was hat ein Kühlkörper mit der Zulassung zu tun?
😕
Damit du nicht dumm stirbst:
In dem 'Kühlkörper' ist ein dicker, niederohmiger (sich erwärmender) Ohmscher Widerstand eingebaut, der mit der LED parallelgeschaltet wird.
Somit wird dem Steuer-(und Überwachungs) gerät vorgegaukelt, es sei ein Leuchtmittel mit Wolframfaden verbaut.
Wenn da nämlich ein zu geringer Strom fließt, schließt das Steuergerät auf 'Lampe durchgebrannt' und meldet dies.

Also:
Wie sagt doch Dieter Nuhr so richtig?
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Sch...ze halten!"

PS:
Bist du etwa der Hund auf dem Avatarbild? Das würde alles erklären...

EDIT meint:
Mist, wieder zu lange formuliert.
😎
Da war der Beichtvater schneller...

Wow, du bist ja ein richtiger Schlaumeier, leider bist du wohl schon im "Harley" Tempo.

Bevor du nächstes mal wider irgend ein Ahnungslosen Mist postetst lies dir die Beiträge komplett durch, ich hab schon längst für Aufklärung gesorgt wegen den Kühlkörper,

aber damit du nicht wirklich dumm Stirbst für dich nochmal:

Wie ich oben schon schrieb, ist es nicht zwingend eine LED mit Kühlkörper zu nehmen, wenn man jedoch diese Einheit in ein "Gehäuse" einbaut, muss man eine solche mit Kühlkörper nehmen! Laut TÜF Brandgefahr (Kennzeichenbeleuchtung in vorhandenes Gehäuse)

Also wenn man keine Ahnung hat, dann wirklich die Schnauze halten....

P.S.
Das auf dem Bild ist ein Hund 🙂) jetzt brauchst du wohl auch noch ne Harley-Lesebrille um Bilder besser zu erkennen 😉

Wow - jetzt hat sich dieser thread zu einer ganz heißen Diskussion entwickelt - trotz der zulassungsrelevanten Kühlkörper 😛 .

Phasenweise kommt mir beim Lesen von (bestimmten) Beiträgen auch der Gedanke an eine gewisse "Beratungsresistenz" autorenseits - ebenfalls unabhängig vom Widerstandswert der zur ohmschen Anpassung angeflanschten Kühlkörper 😉 !

Dieses "Nicht-dazu-lernen-Wollen" gepaart mit einem recht hohen Anteil an Emotionalität* 😉erscheint mir mutmaßlich dadurch "begründet" . . .

1. Eine Sache (persönlich) für "gut" befunden zu haben
2. eine (relativ) preiswerte Quelle der Beschaffung aufgetan zu haben
3. aufgrund dieser (bislang) positiven Aspekte sich eine Methodik der "auto-Missinterpretation" angeeignet zu haben, eine in Grunde illegale (oder zumindest grenzwertige) Anwendung für individuelle Zwecke kurzerhand zu "legalisieren" **
4. . . . wobei es natürlich jetzt überhaupt nicht in die Tüte kommt, dass man aufgrund der Kommentare irgendwelcher "Moralapostel" oder sonstiger "Vorbeter" 🙄 hier im Forum diese einmal beschlossenen Maßnahmen in Zweifel zieht, geschweige denn baulich rückgängig macht - never ever 😉 ! Man könnte ja sein "Gesicht" verlieren und das licht-gemoddete Auto seine "Individual-Rück-Ansicht" 😉

* Aufmerksame Lektüre in Konjunktion mit etwas psychologischem Interesse lassen diese Vermutung durchaus zu!

** Zitat: . . . P.S.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉
Ich möchte diesen Kommentar einmal verbal modden: Wer richtig lesen kann . . . ! Außerdem: In diesem Zusammenhang wäre es nicht schlecht, auch mal etwas deutlicher und verständlicher zu schreiben - damit man die Lust am richtigen Lesen nicht verliert - Danke vorab verbindlichst 😉 !

Irgendwie ist für mich diese ganze Aufregung: der Aufwand bezüglich der technischen Realisation mit ihrem rational zu erzielenden Nutzeffekt nicht kompatibel - selbst wenn es sich bei der Beschaffung nur um "bezahlbare" Summen handelt und die Modifikation lediglich mit einem Tausch bewerkstelligt wird. Dennoch: Wieviel Sofitten normaler, StVZO-entsprechender Bauart gehen denn preislich in solche LED-Huckepackler? Wenn ich von der Beleuchtung selbst etwas haben würde, wäre das noch (innerhalb meiner begrenzten Auffassungsgabe) nachvollziehbar - also zum Beispiel im "zulassungsgenehmigten Innenraum". Und dort könnte / müsste es anderen Verkehrsteilnehmern auch schuppe sein.

Aber eine "Kaltlichtbeleuchtung" - egal ob aus EU-Beständen, aus Fernost, mit oder ohne Kühlkörper - von der vorwiegend nur "Externe" etwas mitkriegen (ob sie nun wollen, oder nicht!) - die geht meinem "T" und mir bildlich gesprochen am A...h vobei. Warum soll ich eine funktionierende Lampe austauschen, mich der Gefahr der allgemeinen (eventuell auch TÜV-seitigen) Missbilligung aussetzen, wenn ich eigentlich nur "weiß", dass sie eingebaut ist und (lediglich) mein Kennzeichen ( 🙄 ) erhellt - egal wie "weiß" oder "gelblich" sie leuchtet 😛 ?

Ob man es nun wahrhaben möchte oder nicht - so manche Vorschrift hat schon ihre Berechtigung 😉 und man sollte - vor allem wenn es andere Verkehrsteilnehmer mehr angeht als einen selbst, sich doch möglichst an solche Spielregeln halten - alles andere ist zumindest "unsportlich"!.

Wenn diese Beleuchtung ab Werk eingebaut und abgesegnet ist, erscheint eine solche Angelegenheit unter einem völlig anderen Licht. Dann ist sie technisch geprüft, bauarten-genehmigt und auch bereits bezahlt 😉 !

Insofern:
- Stets blend(er)freie, bauart- und inhaltlich geprüfte Grüße -
- Klaus -

Zitat:

Original geschrieben von VWghost



Wow, du bist ja ein richtiger Schlaumeier...

ENDLICH hat das mal jemand bemerkt! 😁

Leider warst Du das.
Dann wird das also auch nicht stimmen... 🙁

rofl

Zitat:

Na, da wünsche ich Dir doch, dass das nicht mehr zu lange dauert!Wie heißt es doch so schön?
“FOUR WHEELS MOVE THE BODY — BUT TWO WHEELS MOVE THE SOUL.”
😁

Nuja, auf 2 Rädern bin ich schon länger unterwegs - aber aktuell mit einem Gefährt eines japanischen Musikinstrumentenbauers mit 3 Schwinggabeln als Logo. 😉

Aber bitte sprich mich aktuell nicht auf Motorrad an, ich habe heute früh eine Moppedtour für heute bis Sonntag in den Ardennen abgesagt. Die Zeiten, wo ich mich auf der TDM freiwillig durch die Kälte und Nässe von A nach B bewegte, sind entgültig vorbei. Vor allem macht es eh keinen Spass. 🙁

Ich wollte mit dem obigen Statement nur sagen: Ich bin

noch nicht

im Harley-Feeling, das dauert noch was. Aktuell sind es die höheren Tourenmaschinen, die mich eher interessieren.

BtW:

Zitat:

Original geschrieben von E-Glider



Zitat:

Original geschrieben von VWghost


Wow, du bist ja ein richtiger Schlaumeier...
ENDLICH hat das mal jemand bemerkt! 😁

Das sollte man feiern, denn hier hat er das erste Mal wirklich Recht gehabt! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Beichtvater


Die Zeiten, wo ich mich auf der TDM freiwillig durch die Kälte und Nässe von A nach B bewegte...

Das sind die ersten Anzeichen, glaube mir! 😰

Fahre einfach mal 'ne E-Glide zur Probe.
Dann sprechen wir uns wieder...
😁

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