ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kennzeichen von Portugal in Deutschland

Kennzeichen von Portugal in Deutschland

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 18:54

Habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Habe einen Zweitwohnsitz in Portugal. Dort muss ich nach Gesetz einen Pkw nach 185 Tagen vom deutschen Kennzeichen auf ein portugiesishes Kennzeichen ummelden.

Frage:

Wie lange darf ich meinen Pkw mit portugiesischen Kennzeichen in Deutschland fahren, ohne diesen Pkw in Deutschland auf deutsches Kennzeichen ummelden zu müssen?

Lg

Rs

Beste Antwort im Thema

Hi,

da es wohl keinen Portugiesischen Automobilhersteller gibt der dadurch einen Vorteil gegenüber einen anderen europäischen Hersteller gibt sehe ich innerhalb von Portugal immer noch keine Ungleichbehandlung.

Dänemark hat z.b. auch eine enorm hohe Luxussteuer auf PKW´s

Im Zweifel gillt halt immer noch das Recht des einzelnen Mitgliedstaates. Deutschlans hat da aicher auch einige Gesetze die Euopaweit eher auf unverständnis stoßen. Das fehlende Tempolimit sei jetzt nur mal ein (schlechtes) Beispiel das mir um diese Uhrzeit noch spontan einfällt. :D

Gruß Tobias

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten
am 1. November 2020 um 15:03

Zitat:

@Otrixson schrieb am 29. Oktober 2020 um 23:56:01 Uhr:

Ich brauchte die Staatsbürgerschaft (ich werde im Folgenden beschreiben, warum und am Ende ich dieses Problem gelöst habe permanent residence permit germany. Ein Sprachzertifikat reicht nicht aus, um an die Universität zu kommen. Zum Beispiel sprechen die meisten Deutschen Deutsch C1, haben aber nicht die Qualifikation, um an einer traditionellen Universität zu studieren. Ich weiß nicht, Welche Qualifikationen haben Sie, aber wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen für Ihr Bildungsdiplom haben, werden Sie an einer deutschen Schule zugelassen. Für einen Doktoranden sieht das natürlich anders aus. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihre Promotion erfolgreich abschließen können. Es ist viel schwieriger als Job.

Otrixson, herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Exhumierung der Leiche. Deine Antwort ist ohne jeglichen Bezug auf die Eingangsfrage von 2013 :rolleyes:

 

 

 

Zitat:

@tomold schrieb am 3. Juli 2013 um 00:45:01 Uhr:

Als Deutscher darf ich gar nicht mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland fahren, es sei denn, ich entrichte ganz schnell die deutschen KFZ Steuern für das Auto...

Ist hier so ähnlich:

http://www.google.de/url?...

Und was ist wenn Du auch einen portugisischen Führerschein hast (um bei diesem Fall zu bleiben)

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 1. November 2020 um 23:24:01 Uhr:

Zitat:

@tomold schrieb am 3. Juli 2013 um 00:45:01 Uhr:

Als Deutscher darf ich gar nicht mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland fahren, es sei denn, ich entrichte ganz schnell die deutschen KFZ Steuern für das Auto...

Ist hier so ähnlich:

http://www.google.de/url?...

Und was ist wenn Du auch einen portugisischen Führerschein hast (um bei diesem Fall zu bleiben)

Nichts. Du darfst mit jedem EU-Führerschein jedes Fahrzeug quer durch die EU fahren.

Anfang der 90er hatte mir ein Polizist mal gesagt, dass ein Auto mit deutschem Kennzeichen nur von Personen gefahren werden dürfen, wenn sie auch einen deutschen Führerschein haben. Ein Kommilitone hatte mich einmal angerufen und um Hilfe gebeten, weil er Franzose ist, aber ein deutsches Auto fuhr. Er wurde bei einer Kontrlolle angehalten und durfte dann nicht mehr weiter fahren wegen französischen Führerschein. Zum Glück nur innerhalb der Stadt und ich konnte ihn mitsamt Auto dann nach Hause fahren.

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 2. November 2020 um 10:09:53 Uhr:

Anfang der 90er hatte mir ein Polizist mal gesagt, dass ein Auto mit deutschem Kennzeichen nur von Personen gefahren werden dürfen, wenn sie auch einen deutschen Führerschein haben. Ein Kommilitone hatte mich einmal angerufen und um Hilfe gebeten, weil er Franzose ist, aber ein deutsches Auto fuhr. Er wurde bei einer Kontrlolle angehalten und durfte dann nicht mehr weiter fahren wegen französischen Führerschein. Zum Glück nur innerhalb der Stadt und ich konnte ihn mitsamt Auto dann nach Hause fahren.

Es soll vorkommen, dass sich in mehreren Jahrzehnten die Rechtslage ändert. Was interessiert also heute die Rechtslage von vor knapp 30 Jahren? ;)

 

Weil ich die Regel von vor 30 Jahren schon nicht verstanden habe und diese Regel endlich entfernt wurde.

Hauptwohnsitz ist da, wo man sich überwiegend aufhält und steuerpflichtig ist. Da muss auch das Auto zugelassen sein. Wenn man in P einen Zweitwohnsitz unterhält, kann man dort keine 185 Tage im Jahr sein.

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 2. November 2020 um 10:09:53 Uhr:

Anfang der 90er hatte mir ein Polizist mal gesagt, dass ein Auto mit deutschem Kennzeichen nur von Personen gefahren werden dürfen, wenn sie auch einen deutschen Führerschein haben. Ein Kommilitone hatte mich einmal angerufen und um Hilfe gebeten, weil er Franzose ist, aber ein deutsches Auto fuhr. Er wurde bei einer Kontrlolle angehalten und durfte dann nicht mehr weiter fahren wegen französischen Führerschein. Zum Glück nur innerhalb der Stadt und ich konnte ihn mitsamt Auto dann nach Hause fahren.

Das wollte ein portugiesischer Polizist mir auch mal weiß machen. Zum glück habe ich 12 Jahre in Portugal gelebt und beherrsche die Sprache wie ein Muttersprachler und konnte ihm Erklären dass es sowas wie "EU" gibt die in diesem Fall das portugiesische Gesetz aushebelt. Nachdem er meine aussage beim zuständigen Vorgesetzten hat prüfen lassen durfte ich unbehelligt weiter fahren :)

Da hat sich einiges geändert. Überprüft das mal durch eine Anfrage beim Hauptzollamt. Generell darf man als hier lebender nur sehr beschränkt mit einem ausländischen Kennzeichen rumfahren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kennzeichen von Portugal in Deutschland