Kennzeichen mitnahme nur 1x

Hi,
ich habe gelesen, dass man (innerhalb des gleichen Ortes) das Kennzeichen beim Halterwechsel mitnehmen kann.

Un nun habe ich wiederum gelesen, dass dies nur 1x erlaubt ist.

Was ist da dran, wer kann mich über die Gegebenheiten aufkären?

LG Oekel

16 Antworten

Bei mir im Kreis habe ich 3x innerhalb von 8 Monaten mein Wunschkennzeichen mitgenommen, ohne Probleme.

Grüße
Steini

Innerhalb des Landkreises kannst du es so oft mitnehmen wie du willst.
Nur wenn du eins aus einem anderen LK übernimmst, geht es nur für dieses Fahrzeug. Also ein mal.

Ok, dann habe ich wohl den Misch aus beiden Verordungen aus 2015 & 2019.
Das Objekt meiner Begierde ist die Erstzulassung (also auch noch ein Kennzeichen ohne EU-Teil)

Mir wurde das Fahrzeug vererbt, war aber schon seit etlichen Jahren unter meiner Pflege.
Nun steht das Fahrzeug in meiner Garage (angemeldet) und der Halter ist in einem anderen Bezirk verstorben.

Wenn ich es richtig deute, müsste ich nun meinen Wohnsitz in den Landkreis des Halters verlegen, mich dann als Halter eintragen lassen und darf dann mit dem Kennzeichen in den fremden Landkreis ziehen.

Ist das korrekt?
Geht es auch einfacher?
(Problem on TOP: es gibt kleinigkeiten dran zu tun und der TÜV ist abgelaufen)

Da das Fahrzeug noch angemeldet ist, HU in dem alten Kreis machen lassen und dann das Fahrzeug bei Dir auf Deinen Namen ummelden lassen. So kannst Du die Kennzeichen behalten. Du kannst aber auch riskieren, mit der abgelaufenen HU in Deinen Kreis zu fahren.

Wie lange ist die HU schon abgelaufen? Wenn länger als 8 Monate, drohen 60€ und ein Punkt, egal wo sie Dich erwischen.

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Doppelt.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 28. Februar 2022 um 17:12:12 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Februar 2022 um 17:06:31 Uhr:


So kannst Du die Kennzeichen behalten. Du kannst aber auch riskieren, mit der abgelaufenen HU in Deinen Kreis zu fahren.

Wie lange ist die HU schon abgelaufen? Wenn länger als 8 Monate, drohen 60€ und ein Punkt, egal wo sie Dich erwischen.

Braucht er doch gar nicht, Das Auto steht in SEINER Garage.

Umso besser, weniger Potential, mit abgelaufener HU erwischt zu werden.

ich denke, hier geht es um die alten BLECHTAFELN, nicht zwingend um die alte Kombination aus Buchstaben und Zahlen, richtig?

Zitat:

@Oekel schrieb am 28. Februar 2022 um 16:28:41 Uhr:


1. Ist das korrekt?
2. Geht es auch einfacher?
3. (Problem on TOP: es gibt kleinigkeiten dran zu tun und der TÜV ist abgelaufen)

1. Nein
2. Ja
3. HU muss eh gemacht werden.

Du lässt eine HU machen, dann machst Du einen Termin in Deiner Zulassungsstelle und schreibst den Wagen um.

Wie hier schon erwähnt wurde ,ist die Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel möglich.
Die Kennzeichen müssen für die UMH nicht vorgelegt werden, also spielt es keine Rolle,ob sie mit oder ohne EU Feld oder Bindestrich ausgeführt sind.

Einfach den Wagen auf Dich ummelden und gut ist.

Mit einer Außerbetriebsetzung geht die Kennzeichenkombination wieder in den Bestand der Kennzeichenführenden Zulassungsstelle zurück.
Wenn die Siegel einmal ab sind,werden die alten Bleche auch nicht mehr gesiegelt.

Zitat:

@keksemann schrieb am 28. Februar 2022 um 17:36:48 Uhr:


ich denke, hier geht es um die alten BLECHTAFELN, nicht zwingend um die alte Kombination aus Buchstaben und Zahlen, richtig?

Volkommen richtig.

Dann ja nicht die Nummernschilder mit in die Zulassungsstelle mitnehmen, und auch kein Wort darüber daß es noch keine EU Schilder sind.
Papiere zeigen und fertig.

das sieht doch der geschulte Beamte an der Menge an HU-Stempeln und dann schaut er wahrscheinlich eh auf das Ausstellungsdatum des "Kraftfahrzeugscheines", wie dieses Dokument ja wahrscheinlich noch genannt werden dürfte. Postleitzahl 4-stellig und die Gebühr dafür wurde noch mit der D-Mark entrichtet.
@windelexpress Wie alt bist Du?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 1. März 2022 um 18:49:00 Uhr:


Dann ja nicht die Nummernschilder mit in die Zulassungsstelle mitnehmen, und auch kein Wort darüber daß es noch keine EU Schilder sind.
Papiere zeigen und fertig.

Für den Vorgang des TE besteht nicht die Pflicht die amtlichen Kennzeichen vorzulegen.
Ein Pflicht zum Umtausch der alten Bleche in EU Kennzeichen gibt es nicht.
Der TE muss einfach nur den Halterwechsel beantragen.

Selbst wenn er die alten Bleche mitnimmt, wird ihn keiner zwingen die Bleche zu ändern

Nur um das noch mal ganz deutlich zu machen (hoffe meine Vorfreude auf weniger Stress schwindet nicht gleich wieder):
https://www.bussgeldkatalog.org/auto-ummelden-kennzeichen-behalten/
Ich brauch mich also nicht in dem Landkreis des ehemaligen Halters wohnhaft melden?
"..eine Übernahme des Kennzeichens im Gleichen Landkreis ist möglich..."
Und dann nachdem ich der neue Halter bin in meine Wunschheimat zurückmelden?

(Es klingt nach sehr viel Aufwand "nur für ein Schild", aber an dem Wagen ist sonst alles orginal und die Laufleistung ein Witz)

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