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Kennzeichen mit Strich im Verwarn-/Bußgeldbescheid?!

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 21:37

Hallo,

seit einigen Wochen hört man ja immer wieder von dem Problem des Bindestriches im Kennzeichen.

Zumindest in den ärmeren Nachbarländern wie Österreich soll dieser auf den Kennzeichentafeln fehlende und in den Papieren vorhandene Strich für eine ganz neu interpretierte Gesetzestreue bei Staatsdienern und zusätzliche Einnahmen gesorgt haben.

Theoretisch wäre doch ein Bescheid oder Anhörungsbogen, in welchem das angeblich von den Beamten/-innen abgelesene Kennzeichen unrichtigerweise MIT Strich angegeben wurde... ungültig?!

Wenn dort steht "Sie parkten ihren Golf mit dem Kennzeichen A BC 123...." ich aber einen Chevy und keinen Golf mit dem Kennzeichen A BC 123 habe, dann wäre das doch genau so gültig oder eben ungültig wie die Angabe des faktisch falschen kennzeichens MIT Strich?!

Ich hätte möglicherweise einen Golf, dieser aber nicht das Kennzeichen A-BC 123. Somit wäre ein Ablesefehler zu vermuten.

Ich selbst hatte vor Jahren mal den Fall, daß ich meinen damaligen Audi angeblich in einer Stadt falsch geparkt haben soll, in der ich zwar ab und an bin, die betreffende Straße jedoch nicht einmal kannte. Ich konnte auch nachweisen, daß ich zum betreffenden Zeitpunkt gar nicht dort hätte sein können. Das Verfahren wurde richtigerweise eingestellt und auf telefonische Anfrage sagte man mir, es wäre ein anderes Fahrzeug ... und kein Audi...gewesen. Aha? Aber mit meinem Kennzeichen? Also muß es doch einen Ablesefehler beim Kennzeichen gegeben haben, sonst hätte ich davon ausgehen müssen, ein anderes Auto führe mit selben Kennzeichen rum und dann hätte es sicher weitere Nachfragen der Behörden gegeben.

Also... welche rechtlichen Folgen hätte der Syntaxfehler im Bescheid?

Beste Antwort im Thema

Hat überhaupt keine Folgen, da beide Schreibweisen, mit oder ohne Strich, richtig sind. Außerdem wurde das schon lange als Ente entlarvt, somit ist hier eigentlich Null Diskussionsgrundlage da...

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Themenstarteram 4. Mai 2013 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Es gab eine Zeit lang die Problematik, daß manche ausländische Kennzeichen bei fehlendem Strich oder anderen "Übertragungsfehlern" als deutsche Kennzeichen gewertet und der deutsche Halter fälschlich belangt wurde. Das war aber eher ein völlig vernachlässigbares Scheinproblemchen, weil erstens die Zahl der Länder, in denen verwechslungsfähige Kennzeichenformate existieren, extrem klein ist, und zweitens der Vorwurf in aller Regel besonders leicht schon in der Anhörung ausgeräumt werden kann.

Vernünftige Aussage. Ändert aber nix daran, daß die Politesse keinen Bindestrich in meinem Kennzeichen abgelsen haben kann. Wenn es jetzt hieße... daß der Strich automatisch vom System dem abgelsenen Kennzeichen hinzugefügt wird... weil eben die Software zu alt ist... dann wäre das ein Argument. Aber ABGELESEN kann sie es nicht haben und wenn ich einen Golf HÄTTE, hätte sie auch keinen Opel gesehen haben können.... das ist der Punkt. Wenn sie einen Strich sieht, wo keiner ist, wer gibt mir dann eine Garantie für den Rest, den sie auch gesehen haben will?

Wir haben kürzlich einen Steuerbescheid bekommen, in welchem Adresse, Name des Unternehmens, Steuernummer etc. korrekt waren.... aber die Rechtsform des Unternehmens nicht stimmte. Somit ist der gesamte Bescheid falsch und muß vom Amt neu (und korrekt) erstellt werden. Und dahin geht meine Überlegung.

am 4. Mai 2013 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

Wir haben kürzlich einen Steuerbescheid bekommen, in welchem Adresse, Name des Unternehmens, Steuernummer etc. korrekt waren.... aber die Rechtsform des Unternehmens nicht stimmte. Somit ist der gesamte Bescheid falsch und muß vom Amt neu (und korrekt) erstellt werden. Und dahin geht meine Überlegung.

Na toll, dann erhebt man also Einspruch gegen den Bussgeldbescheid, und bekommt zwei Wochen später den neuen Bescheid ohne Bindestrich und zahlt dann das Bußgeld.

Die zusätzlichen Verwaltungskosten stellt man dann gleich - mit entsprechendem Zinsaufschlag - dem Verkehrssünder mit in Rechnung, damit diese Spielchen nicht wertvolle Steuergelder verschlingen.

Ich hoffe das hier der ein oder andere User bald die Phase der Frühpubertät verlässt und anfängt sich wie ein mündiger Bürger zu verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

... aber die Rechtsform des Unternehmens nicht stimmte. Somit ist der gesamte Bescheid falsch und muß vom Amt neu (und korrekt) erstellt werden. Und dahin geht meine Überlegung.

Ein falscher Bescheid ist zu unterscheiden zu einem gültigen Bescheid mit einem sogenannten "heilbaren Mangel".

Bei jedem Bescheid kommt es auf dessen Inhalt an, ob vorhandene Fehler an dem Inhalt etwas verändert. Bei einem Bußgeldbescheid zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist das dort genannte Fahrzeug völlig unerheblich. Relevant sind der Fahrer und die Höhe der Übertretung, aber ob das nun mit einem VW gemacht wurde und im Bescheid Mercedes steht, verändert nichts an den tatrelevanten Dingen.

Wenn dann noch der Fahrer Schmidt heißt aber im Bußgeldbescheid Schmitt adressiert wurde, dann ist der immer noch gültig. Es ist die richtige Person, es ist der richtige Tatvorwurf.

Eine Einrede mit "das bin ich nicht" funktioniert nicht, denn das bist Du schon, nur wird Dein Name etwas anders geschrieben. Du kannst gerne einen korrigierten Bußgeldbescheid mit D-T Schmidt und VW anfordern, hat aber keinerlei Einfluss auf Inhalt und laufende Fristen.

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