Kennzeichen mit Strich im Verwarn-/Bußgeldbescheid?!
Hallo,
seit einigen Wochen hört man ja immer wieder von dem Problem des Bindestriches im Kennzeichen.
Zumindest in den ärmeren Nachbarländern wie Österreich soll dieser auf den Kennzeichentafeln fehlende und in den Papieren vorhandene Strich für eine ganz neu interpretierte Gesetzestreue bei Staatsdienern und zusätzliche Einnahmen gesorgt haben.
Theoretisch wäre doch ein Bescheid oder Anhörungsbogen, in welchem das angeblich von den Beamten/-innen abgelesene Kennzeichen unrichtigerweise MIT Strich angegeben wurde... ungültig?!
Wenn dort steht "Sie parkten ihren Golf mit dem Kennzeichen A BC 123...." ich aber einen Chevy und keinen Golf mit dem Kennzeichen A BC 123 habe, dann wäre das doch genau so gültig oder eben ungültig wie die Angabe des faktisch falschen kennzeichens MIT Strich?!
Ich hätte möglicherweise einen Golf, dieser aber nicht das Kennzeichen A-BC 123. Somit wäre ein Ablesefehler zu vermuten.
Ich selbst hatte vor Jahren mal den Fall, daß ich meinen damaligen Audi angeblich in einer Stadt falsch geparkt haben soll, in der ich zwar ab und an bin, die betreffende Straße jedoch nicht einmal kannte. Ich konnte auch nachweisen, daß ich zum betreffenden Zeitpunkt gar nicht dort hätte sein können. Das Verfahren wurde richtigerweise eingestellt und auf telefonische Anfrage sagte man mir, es wäre ein anderes Fahrzeug ... und kein Audi...gewesen. Aha? Aber mit meinem Kennzeichen? Also muß es doch einen Ablesefehler beim Kennzeichen gegeben haben, sonst hätte ich davon ausgehen müssen, ein anderes Auto führe mit selben Kennzeichen rum und dann hätte es sicher weitere Nachfragen der Behörden gegeben.
Also... welche rechtlichen Folgen hätte der Syntaxfehler im Bescheid?
Beste Antwort im Thema
Hat überhaupt keine Folgen, da beide Schreibweisen, mit oder ohne Strich, richtig sind. Außerdem wurde das schon lange als Ente entlarvt, somit ist hier eigentlich Null Diskussionsgrundlage da...
32 Antworten
Was ist an H HB15 oder HH B15 oder H HB 15 oder HH B 15 nicht genauso eindeutig als dass man einen Strich bräuchte?
Stell dir vor
a) du gibst das per Funk durch
b) du schreibst das per Hand auf, jemand anders macht die "Abrechnung"
c) jemand anders schreibt das per Hand auf, du machst die "Abrechnung".
...
Der Strich ist einfach eindeutig(er). Deswegen wird er oft auch noch verwendet, selbst wenn er aufm Kennzeichen nicht mehr drauf ist und auch die EDV ein HB_N_80 verlangt. Oder ein HB_N80.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Stell dir vora) du gibst das per Funk durch
b) du schreibst das per Hand auf, jemand anders macht die "Abrechnung"
c) jemand anders schreibt das per Hand auf, du machst die "Abrechnung".
...Der Strich ist einfach eindeutig(er). Deswegen wird er oft auch noch verwendet, selbst wenn er aufm Kennzeichen nicht mehr drauf ist und auch die EDV ein HB_N_80 verlangt. Oder ein HB_N80.
awa! alles sofort verklagen. den das KANN ja unmöglich dein auto sein. sonst würde ja kein strich drin stehen...
am besten noch vor das verfassungsgericht ziehen wen der polizist der einen angehalten hat seine dienstmütze nicht korrekt aufhatte und schuhputz zu wünschen übrig gelassen hat! 😉
und jemand mit Strich sagt es kann nicht sein Auto sein weil da kein Strich ist (dank EDV)?
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Was ist an H HB15 oder HH B15 oder H HB 15 oder HH B 15 nicht genauso eindeutig als dass man einen Strich bräuchte?
Dass es völlig unterschiedliche Kennzeichen sind.
Entweder mein Kennzeichen entspricht exakt dem Eintrag in meinen Zulassungspapieren, oder es handelt sich entweder nicht um mein Fahrzeug oder um mein Kennzeichen. Ganz einfach.
Wenn hier seitens der Ämter Bürokratenreiterei betrieben wird wegen jedem Furz, dann kann ich das auch.
Letztendlich soll man noch Zahlendreher akzeptieren.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Dass es völlig unterschiedliche Kennzeichen sind.
Entweder mein Kennzeichen entspricht exakt dem Eintrag in meinen Zulassungspapieren, oder es handelt sich entweder nicht um mein Fahrzeug oder um mein Kennzeichen.
Also, sogar du hast erkannt, dass ich zwei verschiedene Kennzeichen aufgeschrieben habe und das ganz ohne Strich. Und dann forderst du einen Strich? Wie sinnlos ist denn das bitte? Im Übrigen wurde auch schon erklärt, dass der Strich nicht das Kennzeichen ausmacht, sondern alleine die Kombination. Aber das scheint unglaublich schwer zu verstehen sein...
und zum thema "falsches fahrzeug"...dann kann mir sicher jeder mit 100iger sicherheit sagen was hier links für ein fahrzeug steht: http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/7308036.jpg
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/7308036.jpg
Das ist der Augenkrebs von Prollmobil
😎
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das ist der Augenkrebs von ProllmobilZitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/7308036.jpg😎
ey das war vor 10 jahren mal ganz hip und ich noch jünger 😉 aber: welcher karren ist das jetzt? interesant war das ich eine asiatischen schriftzug am heck hatte (original aus china eben). bei den tickets wurden dann durchaus mal diese teile abgepinselt 😉
worauf ich hinaus will. auch eine politesse kann nicht jedes auto sofort erkennen. wens dann noch umgebaut oder die embleme entfernt wurden...ja was dann? dann geht man kostenlos aus der nummer raus?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und zum thema "falsches fahrzeug"...dann kann mir sicher jeder mit 100iger sicherheit sagen was hier links für ein fahrzeug steht: http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/7308036.jpg
Passat B3 ? naja, dein Geschmack hat sich hoffendlich geaendert😁
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Also, sogar du hast erkannt, dass ich zwei verschiedene Kennzeichen aufgeschrieben habe und das ganz ohne Strich. Und dann forderst du einen Strich? Wie sinnlos ist denn das bitte? Im Übrigen wurde auch schon erklärt, dass der Strich nicht das Kennzeichen ausmacht, sondern alleine die Kombination. Aber das scheint unglaublich schwer zu verstehen sein...
Einen Strich habe ich nicht gefordert. Es ist nur zweierlei was auf dem Kennzeichen steht und was in den Papieren eingetragen ist.
Wenn der Strich nicht so wichtig wäre, dann sollte ich mich auch ohne Bindestrich hier einloggen können... geht aber nicht !
Lassen wir es... ich sehe Du verstehst es nicht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich alles verstehe im Zusammenhang mit dem Strich 😁 Ob Strich in den Papieren drin, ob gleich wie auf dem Kennzeichen oder nicht, besitzt NULL rechtliche Relevanz, da eindeutig beide Schreibweisen gültig sind. Daran ändert auch ein Bußgeldbescheid nichts, egal ob mit Strich oder ohne...und auch der bleibt weiterhin gültig...
Aber macht mal, legt mal Widerspruch ein wegen dem Strich und dass es somit ein falsches Kennzeichen wäre. Aber dann bitte auch die Cojones besitzen und den Schriftwechsel hier einstellen 😁
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Passat B3 ? naja, dein Geschmack hat sich hoffendlich geaendert😁Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und zum thema "falsches fahrzeug"...dann kann mir sicher jeder mit 100iger sicherheit sagen was hier links für ein fahrzeug steht: http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/7308036.jpg
gfk bodykits gibts net für n 83er santana 😉
Es gab eine Zeit lang die Problematik, daß manche ausländische Kennzeichen bei fehlendem Strich oder anderen "Übertragungsfehlern" als deutsche Kennzeichen gewertet und der deutsche Halter fälschlich belangt wurde. Das war aber eher ein völlig vernachlässigbares Scheinproblemchen, weil erstens die Zahl der Länder, in denen verwechslungsfähige Kennzeichenformate existieren, extrem klein ist, und zweitens der Vorwurf in aller Regel besonders leicht schon in der Anhörung ausgeräumt werden kann.
Hallo,
1. im Ausland musste noch nie jemand ein Bußgeld bezahlen, weil im Fahrzeugschein ein Strich steht und im Kennzeichen nicht.
2. Wenn man falsch geparkt hat oder geblitzt wurde und im Bußgeldbescheid ist das Kennzeichen versehentlich mit Strich geschrieben, hat das keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Bußgeldbescheids. Warum? Zwar steht auf dem Auto nicht A-BC 123 sondern A BC 123. Wenn das Kennzeichen A BC 123 vergeben ist, gibt es mit 100 %iger Sicherheit kein Kennzeichen mit A-BC 123. Somit ist das Fahrzeug eindeutig identifiziert und der Bußgeldbescheid trotz Schreibweise mit Strich gültig. Genauso wie auch Park- und Halteverbote mit den alten rundlichen Pfeilen gültig sind wie eh und je.
3. Wir Deutschen sollten es uns sehr genau überlegen, Österreich als "armes Nachbarland" zu bezeichnen. Österreich wird gemessen am "Bruttoinlandsprodukt pro Kopf" auf Platz 12 in der Welt gelistet, Deutschland jedoch nur auf Platz 21. Wer also im Glashaus sitzt...
Grüße,
diezge