Kennzeichen kurzzeitig für altes und neues Auto so möglich?
Hallo.
Ich will evtl. mein altes Auto bei einem Ausländer auf „der grünen Wiese“ verkaufen
(Bekomme dort, das was er noch Wert ist und habe keine pingelige „Makel-Suche“)
Habe gleichzeitig vor mir von privat einen Gebrauchten zu kaufen (anderer Zulassungsbezirk, aber gleiches Bundesland).
Möchte es am liebsten so machen:
Mein altes Auto selbst abmelden (weil dann sicher, dass niemand anderes mehr
z.B. einen Unfall in meinem Namen bzw. meiner Versicherung bauen kann…)!
Dessen Kennzeichen aber behalten und für mein neues "gleichzeitig" (bzw. gleich wenn ich zum Abmelden in der Zulassungsstelle bin) wieder anmelden.
Wie muss ich verfahren um mein altes Auto mit meinen bestehenden Kennzeichen noch zu dem Händler fahren zu können und
dann mein neues Auto mit diesen Kennzeichen beim Privat-Verkäufer abzuholen,
(wo diese dann logischerweise am Auto bleiben)?
Ich frage erst mal hier, als bei meiner Zulassungsstelle,
weil die einem meist eh die teurere Variante (wahrscheinl. Kurzzeitkennzeichen) anbieten wollen.
Ich habe aber gehört, dass es mit meiner beschriebenen Variante auch irgendwie gehen könnte.
BZW. ES MÖGLICH SEIN SOLL AM TAGE DER ABMELDUNG NOCH MIT DEN ENTSTEMPELTEN KENNZEICHEN DEN GANZEN TAG BIS 24:00 UHR ZU FAHREN ???
Ich muss ja dem Käufer meine Zulassungspapiere und TÜV-Schein beim Verkauf mit übergeben.
Ich könnt wahrscheinlich mein neues Auto nicht am gleichen Tag mit diesen Kennzeichen holen,
sondern erst ab nächsten Tag?
Ich hätte somit nur die Gebühr für ein Wunschkennzeichen zu zahlen ???
Kurzum: Wie müsste/könnte ich vorgehen?
Danke und VG
17 Antworten
Du kannst das drehen wie du willst, wenn der angedachten Käufer nicht auf der direkten Strecke von der Zulassungsstelle zu deinem Wohnsitz wohnt, dann ist der Umweg nicht zulässig.
Kann natürlich sein, dass du nicht ertappt wirst, wenn aber doch, dann hast du ein Problem.
Ich glaube kaum, dass sich die Polizei auf spitzfindige Diskussionen einläßt.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 1. September 2015 um 23:04:01 Uhr:
Du kannst das drehen wie du willst, wenn der angedachten Käufer nicht auf der direkten Strecke von der Zulassungsstelle zu deinem Wohnsitz wohnt, dann ist der Umweg nicht zulässig.
Kann natürlich sein, dass du nicht ertappt wirst, wenn aber doch, dann hast du ein Problem.
Ich glaube kaum, dass sich die Polizei auf spitzfindige Diskussionen einläßt.
Ja ich denke auch, dass Du so Recht hast.
Wenn man mal davon ausgeht der Käufer befindet sich auf dem DIREKTEN Weg nach Hause (es befindet sich wirklich auch ein Ausländer-KFZ-Handel auf diesem direkten Weg, der ca. das Gleiche zahlen würde)
müsste ansonsten ja alles so funktionieren,
wie ich es schrieb?
mfG
Ich sehe Infos nicht als rechtsverbindlichen Auskünfte!
Wenn du den Rückweg, ohne einen Umweg zu nehmen, unterbrichst und dann nicht fortsetzt, weil das Fahrzeug am Unterbrechungsort verbleibt, dann erkenne ich keinen Verstoß.