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  6. Kennzeichen EU Feld "Schwarz" statt "Blau" D ????

Kennzeichen EU Feld "Schwarz" statt "Blau" D ????

BMW 6er F12 (Cabrio)
Themenstarteram 5. August 2019 um 8:10

Hallo,

ist das Überkleben der blauen Oberfläche in schwarz mit "D" erlaubt? Ich sehe viele Fahrzeuge damit aber möchte kein Ärger mit den Straßenwächtern haben.

FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen --> was sagt die ?????

DANKE

Beste Antwort im Thema
am 6. August 2019 um 6:41

Einfach die Farbe des Autos so wählen, dass sie zum blau des kleinen Feldes passt ;)

Leider ist das mit der TÜV-Plakette nicht so einfach.... nach drei, dann alle zwei Jahre die Karre neu folieren, dann noch Farben finden, die sowohl zum EU-blau UND zur jeweiligen Plakettenfarbe passen.... auweh.

:D

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am 6. August 2019 um 9:09

Diese blaue Fläche ist die Werbefläche der EU :D

Siehe hier (Minute 16:50, dauert 2-3 Minuten oder so): https://www.youtube.com/watch?v=BeOtZl5pT9E&t=1010

Zitat:

@sambob schrieb am 6. August 2019 um 08:41:59 Uhr:

Einfach die Farbe des Autos so wählen, dass sie zum blau des kleinen Feldes passt.

Leider ist das mit der TÜV-Plakette nicht so einfach.... nach drei, dann alle zwei Jahre die Karre neu folieren, dann noch Farben finden, die sowohl zum EU-blau UND zur jeweiligen Plakettenfarbe passen.... auweh.

Manche Hürden sind nahezu unüberwindbar.

Vermutlich wegen der notwendigen Farbgestaltung gibt es den akuten Fachkräftemangel. Die Gestaltungsprofis sind deshalb alle ausgebucht.

Zum EU Werbespot :

-----------------------

Das Verhalten des "Rockers" gegenüber dem Vollstreckungsbeamten (Zahlung der Steuerforderung zur Abwendung der Pfändungseinziehung seines Motorrads) zeigt die Naivität dieser Gattung.

Käme mir ein Vollstreckungsbeamter und wollte das KFZ meiner Ehefrau auf offener Straße pfänden, dann würde ich dem folgendes entgegenen :

Bis zur gerichtlichen Klärung der Besitzverhältnisse dürfen Sie gerne gerne einen Kuckuck auf das Nummernschild kleben (sofern die Polizeibeamten dem zustimmen). Für den Fall, dass Sie das Fahrzeug rechtswidrig abschleppen lassen, stellen Sie sich bitte auf Schadenersatzforderungen der Eigentümerin ein (Nutzungsausfall für den Zeitraum der rechtswidrigen Pfändungseinziehung).

Abschließend läßt sich feststellen, daß das Umfärben/Überkleben des blauen EU-Feldes auf den KFZ-Kennzeichen verboten ist.

Ein Nachweis über die Zulässigkeit ließ sich erwartungsgemäß nicht beibringen.

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