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  6. Kennzeichen EU Feld "Schwarz" statt "Blau" D ????

Kennzeichen EU Feld "Schwarz" statt "Blau" D ????

BMW 6er F12 (Cabrio)

Hallo,
ist das Überkleben der blauen Oberfläche in schwarz mit "D" erlaubt? Ich sehe viele Fahrzeuge damit aber möchte kein Ärger mit den Straßenwächtern haben.
FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen --> was sagt die ?????
DANKE

Beste Antwort im Thema

Einfach die Farbe des Autos so wählen, dass sie zum blau des kleinen Feldes passt ;)
Leider ist das mit der TÜV-Plakette nicht so einfach.... nach drei, dann alle zwei Jahre die Karre neu folieren, dann noch Farben finden, die sowohl zum EU-blau UND zur jeweiligen Plakettenfarbe passen.... auweh.
:D

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Zitat:

@RHM3 schrieb am 5. August 2019 um 10:34:15 Uhr:



woher beziehst du dein (falsches) Wissen?

Zitat:

@Novipec schrieb am 5. August 2019 um 10:28:10 Uhr:


Ganz einfach:
§22 des Straßenverkehrsgesetz

dann kannst du es nicht richtig lesen.
Das Kennzeichen befindet sich auf einem Nummernschild. Geschützt ist das Kennzeichen - nicht das Nummernschild - und ich glaube lieber dem, der es wissen muss - den "Ticketschreibern" ;)

Einmal mehr ein typischer Roland.

Ich bin zur Zeit in der Fahrlehrerausbildung und dieses Thema hatten wir im Rechtsunterricht mal mit rein gebracht. Das Verändern des Kennzeichnens ist verboten. Genauer gesagt darf nichts verändert werden was mit der schwarzen Umrandung umrandet ist und der schwarze Balken, also die schwarze Umrandung selbst auch nicht, nur über die Fläche, das was außerhalb der des schwarzen Umrandung ist, sagt der Gesetzgeber nichts aus. Heißt also, ihr dürft drumherum alles machen nur nicht innerhalb des umrandeten Feldes.
So zumindest mein Kenntnisstand, was die Rechtslage angeht.
Was am Ende tatsächlich durchgesetzt wird und wer recht hat und wer es tatsächlich kriegt ist immer eine richterliche Entscheidung.

Meine persönliche Meinung: mir wäre das kleine schwarze Feld, den Stress nicht wert. Und wer das als Problem in seinem Leben sieht, dem geht es echt gut, wenn ihn sonst nichts anderes im Leben beschäftigt :-DDD

NPD Anhänger sowie sonstige Personen aus der rechten Szene machen da gern ihre "Deutsche" Flagge drauf

Zitat:

@GTS_Tarik schrieb am 5. August 2019 um 19:16:41 Uhr:


NPD Anhänger sowie sonstige Personen aus der rechten Szene machen da gern ihre "Deutsche" Flagge drauf

Ja, auch das passiert manchmal und ist ebenfalls verboten.

Zitat:

@Stephan Kraft
Einmal mehr ein typischer Roland.

Da ist auch das Problem in den diversen Foren...
man muss sich immer mehrmals rechtfertigen wenn man eine korrekte Antwort gibt, da jeder sein (Halb)wissen zum Besten gibt.
Meine Forenaktivitäten (nicht unbedingt in Motortalk) haben sich gen null reduziert weil ich
a) einfach keine Zeit und
b) keinen Bock habe korrektes Wissen Wort für Wort aufzudröseln...

Bei manchem ist der Begriff "Halbwissen" noch geschmeichelt.
Da wird der "Glaube" als "gesichertes Wissen" propagiert. Es kommt dann gelegentlich vor, dass Glaube um sich greift und nicht Wissen.
Bei einem hartnäckigen Anhänger des Glaubens muss man deshalb häufiger einschreiten, um der übermäßigen Verwässerung von Wissen Einhalt zu gebieten.

Zitat:

@RHM3 schrieb am 5. August 2019 um 10:21:46 Uhr:


...da die es auch nicht genau wussten, haben sie beim BVA recherchiert und mir wurde bestätigt, dass es zulässig ist...

Mit welcher Rechtsgrundlage wurde die Bestätigung vom BVA unterfüttert?

:confused:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. August 2019 um 20:29:53 Uhr:



Zitat:

@RHM3 schrieb am 5. August 2019 um 10:21:46 Uhr:


...da die es auch nicht genau wussten, haben sie beim BVA recherchiert und mir wurde bestätigt, dass es zulässig ist...

Mit welcher Rechtsgrundlage wurde die Bestätigung vom BVA unterfüttert? :confused:

Das wüsste ich auch gerne.

Habt ihr alle eigentlich kein Leben? Da Diskutiert man über einen blauen Bereich im Kennzeichen....

Zitat:

@Vr6667 schrieb am 5. August 2019 um 21:05:18 Uhr:


Habt ihr alle eigentlich kein Leben? Da Diskutiert man über einen blauen Bereich im Kennzeichen....

Sowas nennt sich Sommerloch!

:)

Bei uns wurden schon zwei Fahrzeug zwangsweise wegen Manipulation am Kennzeichen stillgelegt. Schon bitter wenn man sich auf den Wisch und die Aussagen vom Verkaufer der Aufkleber verlässt.
Selbes Thema gab's hier vor kurzem schon mal und da wurde der Inhalt der DIN gepostet , die auch die blaue Farbe festlegt ,
"Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen"
Jegliche Aufkleber auf dem Kennzeichen sind nicht zulässig.
Landkreis Siegel und HU Plakette natürlich dürfen/müssen verklebt werden.
Gruß M

Zitat:

@RHM3 schrieb am 5. August 2019 um 10:21:46 Uhr:


Um es genau zu wissen, habe ich das (siehe BIld) von der Polizei kontrollieren lassen - da die es auch nicht genau wussten, haben sie beim BVA recherchiert und mir wurde bestätigt, dass es zulässig ist...

Haben sie dir auch verraten,

welches

BVA sie dazu kontaktiert haben?

:eek:https://de.wikipedia.org/wiki/BVA

Zitat:

@Vr6667 schrieb am 5. August 2019 um 21:05:18 Uhr:


Habt ihr alle eigentlich kein Leben? Da Diskutiert man über einen blauen Bereich im Kennzeichen....

Neben der Füllung des Sommerlochs trifft man sich hier im 6er, 7er und 8 er Forum gelegentlich auf ein kleines "Schwätzchen".

Die Diskussion um Fragen des Glaubens ist immer ein sehr beliebtes Thema.

Es muss nicht immer nur um Tiefgründiges gehen (2 oder lieber 4 cm tiefer).

Einfach die Farbe des Autos so wählen, dass sie zum blau des kleinen Feldes passt ;)
Leider ist das mit der TÜV-Plakette nicht so einfach.... nach drei, dann alle zwei Jahre die Karre neu folieren, dann noch Farben finden, die sowohl zum EU-blau UND zur jeweiligen Plakettenfarbe passen.... auweh.
:D

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