1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Tiguan
  6. Tiguan 3
  7. Kennzeichen Befestigung

Kennzeichen Befestigung

VW Tiguan 3

Ich möchte mein Kennzeichen gerne ohne die üblichen Kennzeichenhalter direkt am Fahrzeug befestigen.

Dazu habe ich folgende Fragen.

Gibt es vor Bohrungen oder Kennzeichnungen am Auto, die ich für die Schrauben nutze?

Kann ich am Kamp „irgendwo“ die Löcher bohren oder müssen es bestimmte Stellen sein, damit es nachher im Auto passt?

Das Kennzeichen müsste ja Aluminium sein und insofern mit rostfreien Schrauben zu befestigen sein. Es gibt glaube ich auch blaue und weiße Kappen, damit es nicht so blöd aussieht.

Ich hätte jetzt einfach irgendwo gebohrt und reingeschraubt :-)

Ähnliche Themen
34 Antworten

Mit Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle geht das. Allerdings bedarf es triftiger Gründe.

Schaut mal da rein...
§ 10 FZV: Kennzeichen anbringen und ausgestalten

Danach sind Klettverbindungen zugelassen, Klebetechniken jedoch nicht.

Zitat:

Und die besagt, daß Kennzeichen fest angebracht sein müssen (also in der Regel verschraubt) und damit sind alle Klett-, Klebe- und Magnetbefestigungen raus.

Und woher weißt du das so genau?

Es kommt offensichtlich auf die Interpretation von „fest“ an. Das es verschraubt sein müsse, ist eine verbreitete Meinung, ich weiß. Alles gut…

Und wenn in der Quelle steht „in der Regel“, dann kann es durchaus auch erlaubte Abweichungen davon geben!

Hauptsache wirklich FEST. (Klett und Magnet wären mir allerdings auch zu gefährlich)

Bisher wurden meine (vorne) geklebten Kennzeichen 1. auch so in verschiedenen Autohäusern montiert und 2. bisher von keinem meiner TÜV-Prüfer bemängelt - ich hatte explizit darauf hingewiesen bzw. mal nachgefragt, weil ich anfangs auch skeptisch war.

Zitat:

@wwunderli schrieb am 26. Januar 2025 um 14:42:28 Uhr:


Schaut mal da rein...
§ 10 FZV: Kennzeichen anbringen und ausgestalten

Danach sind Klettverbindungen zugelassen, Klebetechniken jedoch nicht.

Stimm so nicht: § 10 regelt jetzt in der Neufassung der FzV die "Besonderen Kennzeichen" .

§ 12 FzV ist nun der ehemalige "Ausgestaltung und Anbringung".

Und mit Klebetechniken ist nicht die Befestigung gemeint, sondern die wirklichen Klebekennzeichen. Diese müssen genehmigt werden. Sieht man immer mal auf alten 911-ern.

Dann gibt's ja auch noch die Magnethalter, mit Diebstahlsicherung jetzt zulässig.

Genau und da ist lediglich die Rede von der „festen“ Anbringung - ohne weitere Details, oder?
Damit sehe ich meine vorigen Ausführungen bestätigt und denke, daß das Thema nun auch ausreichend diskutiert wurde - zumindest für mich.
VG

Deine Antwort
Ähnliche Themen