Kennt jmd diese Neuregelung \ neon
Hi, ich hätte mal ne Frage:
Neulich erzählte mir ein Kollege aus dem Bekanntenkreis, es gäbe eine Neuregelung bzgl. Unterbodenbeleuchtung, bzw. dass man diese mittlerweile nicht mal mehr zu Showzwecken montiert haben darf, ganz gleich ob nun eingeschaltet oder nicht.
Wie sieht es nun aus, wenn ich trotzdem mit blauer Unterbodenbeleuchtung erwischt werden sollte (einmal im angeschalteten & einmal im ausgeschalteten Zustand). Habe keine Probezeit mehr & keinerlei Punkte oder sonstige Eintragungen.
Wie wäre das Strafmaß ?
Danke im Vorraus
15 Antworten
hi,
also showzwecke sind immer legal. d.h. es findet ja auf einem privat gelände statt. die fahrt zur "show" kann ja da schon gefährlich werden. aber wer ist auch schon so ... die dann einzuschalten?!
solange die fußraum und unterboden beleuchtung mit dem türschalter verbunden ist darf es legal mitgeführt werden, da sie ja nur an geht wenn man die tür öffnet und das kann man bei der fahrt ja schlecht dauerhaft machen.
Gruß
Versuchs mal mit der Suchfunktion, bei den Corsafahrern wurde das sehr ausführlich gesprochen. Das schlimmste was dir passieren kann ist das sie dir das Auto stilllegen egal ob an oder nicht.
Ist doch nun schon tausend mal diskutiert worden.
Es gibt keine Neuregelung ! Du darfst sie nicht ans Auto bauen - wenn dieses eine Straßenzulassung hat - egal ob eingeschaltet oder nicht - egal ob mit Türkontakt oder nur bei ausgeschalteter Zündung.
Die einzige Neuregelung ist eine Dienstanweisung an Polizeibeamte rigeros jetzt gegen diese Unsitte vorzugehen.
Das heißt im Klartext : Wo es früher noch ein Verwarnungsgeld gab und einen Seitenschneider zum Durchknipsen der Kabel, hagelt es jetzt Stilllegungen und Anzeigen wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz !
Macht ca. 300 Oecken und 6 Punkte
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von chaotix
Du darfst sie nicht ans Auto bauen - wenn dieses eine Straßenzulassung hat - egal ob eingeschaltet oder nicht - egal ob mit Türkontakt oder nur bei ausgeschalteter Zündung.
Das stimmt so nicht. bei einer Polizeikontrolle letzeen Samstag haben 3 Grüne Männer an der Elektronik rumgefuscht um "GENAU" zu kontrollieren ob es "NUR" mit dem Türkontakt verbunden ist und nicht bei der fahrt eingeschaltet werden kann. Es war aber mit dem Kontakt verbunden und schon fuhren sie weiter mit einem netten "schönen abend noch"
gruß
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Zitat:
Original geschrieben von Matthez
Das stimmt so nicht. bei einer Polizeikontrolle letzeen Samstag haben 3 Grüne Männer an der Elektronik rumgefuscht um "GENAU" zu kontrollieren ob es "NUR" mit dem Türkontakt verbunden ist und nicht bei der fahrt eingeschaltet werden kann. Es war aber mit dem Kontakt verbunden und schon fuhren sie weiter mit einem netten "schönen abend noch"
gruß
Das würde mich jetzt schon sehr wundern, das die das Auto auseinandernehmen und das überprüfen. Weil wenn irgenwas ist hollen die immer gleich ihre Gutachter.
Hi, die haben sich alles erlkären lassen. jedes kabel das mit der beleuchtung zu tun hat. Und wo jedes kabel unterbrochen wird.
dann sollte ich jeden schalter v orführen und die netten herrn kollegen haben mich immer gefragt wenn sie etwas im auto gucken wollten ob ich ihnen das erlaube. die haben sogar im schaltsack geschaut ob unter dem leder ein schalter verbaut wurde.
Gruß
Natürlich haben sie gefragt weil sie das ohne Genehmigung nicht einfach so tun dürfen. Würde das aber als extrem Ausnahme bezeichen. Wenn ich da einen Schalter verbaut hätte hätten sie den bestimmt nicht gefunden.
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
Wenn ich da einen Schalter verbaut hätte hätten sie den bestimmt nicht gefunden.
Weiß jetzt nicht wie du das meinst?
nun ja, aber der nette herr beamte sagte mir auch nochmal das es soweit nicht verboten ist. selbst auf parkplätzen und am straßenrand im stand darf man es an haben, nur halt nicht bei der fahrt, auch nicht mit schritt geschwindigkeit, es wird bewertet als standlicht das ja auch nur im stand angemacht werden dar. denn man es bei der fahrt anmacht gibts auch haue.
die fußraum beleuchtung ist vollkommen legal, ausser sie blendet andere verkehrsteilnehmer und/oder den fahrer, dann darf man es auch nicht.
viele folgen leider dem hype der presse, die ja alles als so verboten ansieht. lieber mal in der stvo nachlesen. gruß
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Lesse das mal durch. Wurde schon ausdrücklich besprochen und mit auszügen der STVO. Es ist definitiv verboten.
Zitat:
Original geschrieben von Matthez
Weiß jetzt nicht wie du das meinst?
Das der schon irgenwo so versteckt wäre das den keiner findet. Z.b Induktionsschalter, IRF-Schalter usw.
Hankofer hat ja schon den richtigen Thread gelinkt.
Nun kommt der Zusatz: Alles was am Fahrzeug angebracht ist muß auch funktionien. Da die UBB aber nicht funktionieren darf ( siehe Link den Hanlofer gesetzt hat ) - darf sie folglich auch nicht angebaut werden.
@ matthez
Dann war die Polizeikontrolle mit Sicherheit weder in Berlin noch in Brandenburg. Aber Du kannst Dir sicher sein - das diese Dienstanweisung auch die anderen Bundesländer noch erreichen wird.
Gruss
Was ist eigentlich mit denen von Conrad.
In der Artikelbeschreibung werden die als Neon-Einstiegsbeleuchtung deklariert, und e-geprüft. Auf dem Foto im Katalog leuchten die unter dem Auto.
(Hauptkatalog 2004, S. 465, Art. Nr.: 854738-33)
Zitat:
Original geschrieben von chaotix
Aber Du kannst Dir sicher sein - das diese Dienstanweisung auch die anderen Bundesländer noch erreichen wird.
100%ig. Sowas dauern nun mal seine Zeit.
moment mal...
Also, dass man die Unterbodenbeleuchtung nicht unters Auto bauen darf, leuchtet mir ein - und es sieht auch meistens kacke aus 😉
Aber als Einstiegsbeleuchtung im Fußraum?! Ich mein, wenn ich möchte kann ich mir auch den Fußboden mit Parkett auslegen und die "Innenwände" mit Rauhfaser tapezieren - solange von den Maßnahmen keine Gefahr ausgeht...
Also, wieso sollte es verboten sein, dass wenn die Tür aufgeht, eine Röhre im Fußraum leuchtet, die weder Fahrer noch sonst wen behindert? Ist es dann auch verboten, mit Neonröhren am Subwoofer im Kofferraum rumzufahren???
Irgendwie versteh ich die Logik noch nicht so ganz...