Keine Werkstattwahl trotz keiner Werkstattbindung R+V24

Ich hatte heute einen Glasschaden und habe die Versicherung darüber informiert. Ich habe eine freie Werkstattwahl, bin also nicht gebunden.
Jedoch sagte mir der Servicemitarbeiter, dass ich bei R+V24 Grundsätzlich an eine Werkstatt gebunden wäre.
Das ist doch total banal zumal ich ja mehr bezahle um an keine Werkstatt gebunden zu sein.
Ist das bei anderen Versicherungen auch so?
Gruß
aysoo_canoo

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Zitat:

@olmo12 schrieb am 19. Januar 2016 um 11:55:43 Uhr:


Ich bin ein Klugscheisser.

Wenn Du die erste - für Dich in keinster Weise zutreffende - Silbe weglässt, hast Du vollkommen Recht.

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mir würde es auch gar nicht mal so sehr darum gehen, dass man hier den versicherer *beschwuppst*.

Es ist schlichweg eine unredliche Art. Und wenn man so etwas Dir anbietet, solltest Du Dir die Frage stellen, was sonst noch so unsauber bei dem Anbieter läuft?

  • Billige Scheibe eingesetzt und Originalteil abgerechnet,
  • Qualität der Hilfsstoffe (Kleber,etc..),
  • An die Einbauvorgaben des Herstellers gehalten,
  • usw..

Ich würde Versicherungsbetrug nicht als "Beschuppsen" verharmlosen.

Aber ich sehe es auch so: Partielle Unredlichkeit gibt es eigentlich nie: Was fällt mir immer zu den "Opfern" der Nigeria Connection ein: Mit betrogenen Betrügern muss man kein Mitleid haben.

Zitat:

@situ schrieb am 29. April 2015 um 22:49:01 Uhr:


Ich würde Versicherungsbetrug nicht als "Beschuppsen" verharmlosen.

stimmt, ich habe anscheinend auf eine unpassende weise versucht eine Relation zwischem eigentlichen Vergehen (V-Betrug) und der Unredlichkeit darzustellen

du hast das was ich sagen wollte schön formuliert :-) ei gracie

Nun, ich habe erst heute von diesem Thema erfahren und mir die Diskussion hier angeschaut. Der Grund: Ich bin nun selbst betroffen bzw. meine Frau, welche nämlich ihr Auto bei der RuV 24 versichert hat. Wir hatten uns damals, beim Abschluss des Vertrages tatsächlich niicht alle Seiten des Vertrages im Detail durchgelesen. Statt dessen achteten wir auf die für uns wesentlich erscheinenden Passagen und Vereinbarungen. Darunter war die Werkstattbindung, die wir bewusst nicht abgeschlossen hatten. Dass jedoch ausgerechnet diese Versicherungsgesellschaft hier einen Sonderweg beschreitet und trotz nicht vereinbarter Werkstattbindung einen Sonderpassus für Glasbruchschäden eingebaut hat, hatten wir schlicht nicht erwartet. Hätten wir es gewusst, wäre diese Versicherung nicht unsere erste Wahl gewesen. Heute sind wir schlauer und haben unsere Lehre darauas gezogen. Verträge werden künftig vor Unterzeichnung von vorn bis hinten durchgelesen, auch wenn es Stunden dauern sollte. Und die RuV 24 wird bei nächster Gelegenheit gegen einen anderen Versicherer ausgetauscht. Eine juristische Betrachtung dieser ungewöhnlichen Vertragsgestaltung könnte jedoch unter Umständen interessant sein. Wir werden uns diesen Luxus zwar nicht leisten, vielleicht schaut sich jedoch die Rechtsabteilung eines Mitbewerbers mal das Thema an. Zumindest ist bei uns der Eindruck entstanden, dass diese nicht unwesentliche Leistungseinschränkung nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Wer eine Werkstattbindung generell ausschließt sollte deutlich und ganz konkret darauf hingewiesen werden, dass dies nicht für Glasbruchschäden gilt. Dieses Thema auf Seite XY im Kleingedruckten zu verbergen ist sicher nicht die feine Art.
Möglicherweise gab es bereits entsprechenden Druck auf die RUV 24, denn heute findet sich auf deren Webseiten unter dem Stichwort Glasbruch ein kaum zu übersehender Hinweis. Dennoch bleibe ich dabei: Bereits beim Online-Abschluss des Vertrages hätte deutlich auf diese Besonderheit hingewiesen werden müssen.

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Und? Musstest Du nun auf eine neue Scheibe verzichten? Oder mehr als die SB zahlen? Oder ist die Scheibe nicht richtig eingebaut worden? Wo war denn letztlich das Problem, dass sich die Mitwettbewerber hier einschalten sollten?

Zitat:

@aysoo_canoo schrieb am 21. April 2015 um 22:56:30 Uhr:


Ich möchte hier mal einiges klar stellen.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich einen Vertrag OHNE Werkstattbindung abgeschlossen habe. Dann erwarte ich auch von der Versicherung, dies einzubehalten und nicht durch irgendwelche klein gedruckten Paragraphen oder Fußnoten ausser Kraft zu setzen.
Die hätten ja genauso behaupten bzw in Unterpunkten schreiben können, dass meine SB bei bestimmten Fällen nicht 150€ sondern 300€ werden würde.
Wenn ich kernlose Trauben kaufen will erwarte ich auch kernlose.

Genau so sehe ich es auch. Eine derart ungewöhnliche Ausnahme von der Regel, in diesem Fall der "Nicht-Werkstatt-Bindung" - gehört vor oder spätestems beim Abschluss des Vertrages deutlichst (!) hervorgehoben.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 17. Januar 2016 um 23:08:15 Uhr:


Und? Musstest Du nun auf eine neue Scheibe verzichten? Oder mehr als die SB zahlen? Oder ist die Scheibe nicht richtig eingebaut worden? Wo war denn letztlich das Problem, dass sich die Mitwettbewerber hier einschalten sollten?

Es geht hier um prinzipielle Dinge, wie das Wettbewerbsrecht. Und an der Einhaltung dürften die Mitbewerber der betreffenden Versicherung interessiert sein. Mir ist es jedenfalls als Versicherungsnehmer sehr unangenehm, wenn solche Leistungseinschränkungen nicht von vornherein deutlich sichtbar sind. Ob unsere kaputte Scheibe nun demnächst in irgendeiner Partnerwerkstatt der Versicherung ausgetauscht wird oder in der Werkstatt meines Vertrauens, ist mir eben nicht egal. Wäre es das, hätte ich einen Vertrag ohne Werkstattbindung abgeschlossen. Die 15% Leistungsminderung sind nur ein Aspekt. Wenn man wie wir in der tiefsten Provinz wohnt kann auch schon die größere Entfernung zur Partnerwerkstatt des Versicherers ein Zeit- und Kostenfaktor sein.

Aber die R+V arbeitet doch mit den zwei Unternehmen zusammen, die die Scheibe vor Ort ersetzen.

Richtig:
Vertrag lesen.
Vertrag verstehen.
Vertrag abschließen.

Falsch:
Vertrag nicht lesen.
Vertrag nicht verstehen können.
Erwarten das der Vertrag nicht eingehalten wird, also das was ersetzt wird, was nicht vereinbart war

*Kopfschüttel*

Vertragsbestimmungen sind im Übrigen dazu da, um eben vertragliches - also den Inhalt des Vertrages - zu regeln.

Du schiebst Deinen Fehler bzw. Deine Nachlässigkeit nur der Versicherung in die Schuhe.

Und bevor jetzt wieder alle kommen und sagen, dass man sich 100 Seiten nicht durchliest. Ja, das mag in Praxi so sein, dann muss man aber auch bereit sein, die Konsequenzen zu risikieren / übernehmen. Alternativ ja Leute beauftragen, die sich damit auskennen, dann muss man die Bedingungen auch nicht selbst lesen. Nebenbei wird man warhscheinlich noch besser versichert und hat jemand der für Fehler gerade stehen (Beraterhaftung)

Gruß

Zitat:

Alternativ ja Leute beauftragen, die sich damit auskennen, dann muss man die Bedingungen auch nicht selbst lesen.

Und täglich das übliche Versicherungsmaklerwerbeblabladummschwallgewäsch.

Aber Schnappatmung bekommen wenn sich die Kundschaft bei passender Gelegenheit genauso fair verhält.

http://www.servicevalue.de/.../

Ich hab an der Liste nie verstanden, warum Versicherungsmakler nur den vorvorletzten und nicht den allerletzten Platz belegen.

Sorry. Kann die Liste leider nicht fertig lesen.

Beim ersten Eintrag muss ich an den MediaMarkt denken und dann komme ich aus dem lachen nicht mehr raus! 😁

Zitat:

@1000km schrieb am 17. Januar 2016 um 23:00:39 Uhr:


Nun, ich habe erst heute von diesem Thema erfahren und mir die Diskussion hier angeschaut. Der Grund: Ich bin nun selbst betroffen bzw. meine Frau, welche nämlich ihr Auto bei der RuV 24 versichert hat. Wir hatten uns damals, beim Abschluss des Vertrages tatsächlich niicht alle Seiten des Vertrages im Detail durchgelesen. Statt dessen achteten wir auf die für uns wesentlich erscheinenden Passagen und Vereinbarungen. Darunter war die Werkstattbindung, die wir bewusst nicht abgeschlossen hatten. Dass jedoch ausgerechnet diese Versicherungsgesellschaft hier einen Sonderweg beschreitet und trotz nicht vereinbarter Werkstattbindung einen Sonderpassus für Glasbruchschäden eingebaut hat, hatten wir schlicht nicht erwartet. ...
Verträge werden künftig vor Unterzeichnung von vorn bis hinten durchgelesen, auch wenn es Stunden dauern sollte.
...Zumindest ist bei uns der Eindruck entstanden, dass diese nicht unwesentliche Leistungseinschränkung nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Wer eine Werkstattbindung generell ausschließt sollte deutlich und ganz konkret darauf hingewiesen werden, dass dies nicht für Glasbruchschäden gilt. Dieses Thema auf Seite XY im Kleingedruckten zu verbergen ist sicher nicht die feine Art.
...

Hast du jetzt eigentlich ein konkretes Problem bei einem Schaden oder ist dir das jetzt nur zufällig aufgefallen?

Wann und auf welchem Weg hast du die Versicherung abgeschlossen? Vertreter/Makler, direkt online oder über ein Vergleichsportal?

Ich habe die rv24 über Check24 abgeschlossen und es war direkt im Vergleich bzw. Übersicht erkennbar, dass bei Glasschäden eine Werkstattbindung besteht - also nichts mit stundenlang Kleingedrucktem lesen.

@phaetoninteressent: Nebenbei wird man warhscheinlich noch besser versichert und hat jemand der für Fehler gerade stehen (Beraterhaftung)

Glaubst du das wirklich ??? Aber du schreibst ja selber "wahrscheinlich". Das ehrt dich.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 18. Januar 2016 um 09:16:27 Uhr:



Zitat:

@1000km schrieb am 17. Januar 2016 um 23:00:39 Uhr:


Nun, ich habe erst heute von diesem Thema erfahren und mir die Diskussion hier angeschaut. Der Grund: Ich bin nun selbst betroffen bzw. meine Frau, welche nämlich ihr Auto bei der RuV 24 versichert hat. Wir hatten uns damals, beim Abschluss des Vertrages tatsächlich niicht alle Seiten des Vertrages im Detail durchgelesen. Statt dessen achteten wir auf die für uns wesentlich erscheinenden Passagen und Vereinbarungen. Darunter war die Werkstattbindung, die wir bewusst nicht abgeschlossen hatten. Dass jedoch ausgerechnet diese Versicherungsgesellschaft hier einen Sonderweg beschreitet und trotz nicht vereinbarter Werkstattbindung einen Sonderpassus für Glasbruchschäden eingebaut hat, hatten wir schlicht nicht erwartet. ...
Verträge werden künftig vor Unterzeichnung von vorn bis hinten durchgelesen, auch wenn es Stunden dauern sollte.
...Zumindest ist bei uns der Eindruck entstanden, dass diese nicht unwesentliche Leistungseinschränkung nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Wer eine Werkstattbindung generell ausschließt sollte deutlich und ganz konkret darauf hingewiesen werden, dass dies nicht für Glasbruchschäden gilt. Dieses Thema auf Seite XY im Kleingedruckten zu verbergen ist sicher nicht die feine Art.
...
Hast du jetzt eigentlich ein konkretes Problem bei einem Schaden oder ist dir das jetzt nur zufällig aufgefallen?
Wann und auf welchem Weg hast du die Versicherung abgeschlossen? Vertreter/Makler, direkt online oder über ein Vergleichsportal?

Ich habe die rv24 über Check24 abgeschlossen und es war direkt im Vergleich bzw. Übersicht erkennbar, dass bei Glasschäden eine Werkstattbindung besteht - also nichts mit stundenlang Kleingedrucktem lesen.

Eigentlich ist die Denke des TE eher lächerlich.

Natürlich hat die R+V den Teil der Werkstattsteuerung eingepreist. Das heißt, es wurde ein geringerer Beitrag gezahlt, als bei fehlender Werkstattsteuerung bei Glasbruch.

Nun darf man den TE durchaus fragen, ob er, ohne Glasbruchschaden und nach Feststellung der Deckung in 10 Jahren, genau so ein Theater gemacht hätte.

Oder wäre das Geschrei genau so groß, wenn die Beitragsersparnis inzwischen größer wäre, als die Differenz zwischen Scheibenersatz in einer Werkstatt seiner Wahl oder der der R+V? Denn dann könnte er ja trotzdem seine Werkstatt nutzen, den Abzug hinnehmen und sich über die dann lediglich geringere Ersparnis freuen.

Dass er bei alledem nicht darauf reagiert, dass die beiden Vertragswerkstätten der R+V den Scheibenersatz auch vor Ort anbieten, ist nur zu natürlich, da es seine Argumentation der Nachteile ad absurdum führt.

Edit: Leiche

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