Keine Werkstattwahl trotz keiner Werkstattbindung R+V24

Ich hatte heute einen Glasschaden und habe die Versicherung darüber informiert. Ich habe eine freie Werkstattwahl, bin also nicht gebunden.
Jedoch sagte mir der Servicemitarbeiter, dass ich bei R+V24 Grundsätzlich an eine Werkstatt gebunden wäre.
Das ist doch total banal zumal ich ja mehr bezahle um an keine Werkstatt gebunden zu sein.
Ist das bei anderen Versicherungen auch so?
Gruß
aysoo_canoo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@olmo12 schrieb am 19. Januar 2016 um 11:55:43 Uhr:


Ich bin ein Klugscheisser.

Wenn Du die erste - für Dich in keinster Weise zutreffende - Silbe weglässt, hast Du vollkommen Recht.

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Anständige Werkstatt -15% wäre aber immer noch viel billige als der "fliegende Service" mit der aggressiven Werbung. Bitte mal die Preise vergleichen- und die wechseln ja auch nur Scheiben aus, was eigentlich jeder Kfz- Mechaniker können sollte. Aber auch Scheinwerfer usw. fallen unter Glasbruch.

und was solll das bringen?
die 15% kompensiert den Abzug nicht, sondern mindert nur den Schadenumfang auf 85% von X (Referenzgröße).
Die Entschädigungsleistung wird aber trotzdem gekürzt und beläuft sich dann eben auf auf 85% von (85% von X).

Man kan sich das nicht selbst in die Tasche stecken.
Das ist ähnlich wie mit Selbstbehalt, auf die einige Autoglaser verzichten. Das ist auch unzulässig.

Habe heute die neue Frontscheibe einbauen lassen. Die 15% mußte ich NICHT bezahlen sondern nur meine SB. Der Glas-Einbauer kam mir entgegen weil ich nicht wie von der Versicherung verlangt zu deren Werkstatt gegangen bin sondern mir selber eine ausgesucht habe.

Glückwunsch zum Versicherungsbetrug!

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Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 28. April 2015 um 22:28:15 Uhr:


Glückwunsch zum Versicherungsbetrug!

Gelöscht, hat ja doch keinen Sinn

Hast nochmals drüber nachgedacht 😉

"Meine" R+V 24 hatte mir nicht einen Pfifferling abgezogen!
Habt Ihr vielleicht eine andere R+V24? Meine hat sogar Rabattretter für 10€ jährlich.

Zitat:

@Omegawuzi [url=http://www.motor-talk.de/.../...rkstattbindung-r-v24-t5279600.html?...]Meine hat sogar Rabattretter für 10€ jährlich.

Glaube ich nicht!

Warum Versicherungsbetrug?
Die 15% hätte ich ja zusätzlich zu meiner SB von 150€ dazuzahlen sollen. Das waren ca 90€. Und auf diese 90€ hat die Werkstatt verzichtet.
Ob die Werkstatt jetzt mir mit 90 oder 200€ entgegen kommt interessiert doch keinen. Fajt ist doch eigentlich nur das die R+V 85% des Schadens übernimmt.

Wichtig ist nur, dass du der Versicherung das vorlegst, was du tatsächlich bezahlt hast. Davon zieht sie dann die SB und die 15% bei der Erstattung ab. Alles andere ist Betrug - ohne wenn und aber.

Es sieht dann also so aus (nicht schöngeredet):

Werkstatt wollte erst 590 EUR (nur ein Beispiel).
Nach deinen Tränen sagt sie - OK, 500 EUR.

Sie schreibt eine Rechnung über 500 EUR und genau die bezahlst du und reichst die Rechnung bei der Versicherung ein.

Die zieht 15% ab = 425 EUR.
Davon behält sie die SB von z. B. 150 EUR ein und überweist dir 275 EUR. Wenn das so gelaufen ist, bist du natürlich kein Betrüger.

Zitat:

@aysoo_canoo schrieb am 29. April 2015 um 08:30:48 Uhr:


Warum Versicherungsbetrug?
Die 15% hätte ich ja zusätzlich zu meiner SB von 150€ dazuzahlen sollen. Das waren ca 90€. Und auf diese 90€ hat die Werkstatt verzichtet.
Ob die Werkstatt jetzt mir mit 90 oder 200€ entgegen kommt interessiert doch keinen. Fajt ist doch eigentlich nur das die R+V 85% des Schadens übernimmt.

So ne nette Werkstatt.

Arbeitet also völlig umsonst 🙄

@situ,
meine Zustimmung.
Finde auch die Praktik von carglass nicht so sauber, die ja mit Sachprämien von keinem geringen Wert wirbt.
Da ich keine SB habe wäre es unschädlich. Ein Satz Bosch Wischerblätter und ein anderes Mal ein ADAC Europaatlas.
Ein Verschweigen wäre ja bei einer SB m. E. zumindest nicht korrekt.

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. April 2015 um 10:13:21 Uhr:


@situ,
meine Zustimmung.
Finde auch die Praktik von carglass nicht so sauber, die ja mit Sachprämien von keinem geringen Wert wirbt.
Da ich keine SB habe wäre es unschädlich. Ein Satz Bosch Wischerblätter und ein anderes Mal ein ADAC Europaatlas.
Ein Verschweigen wäre ja bei einer SB m. E. zumindest nicht korrekt.

Wieder gelöscht. Er kapierts ja doch nicht...

Ich finde witzig wie oft man hier im Versicherungsbereich liest "Wieder gelöscht. Er kapierts ja doch nicht..."

Dann schreib es doch gar nicht erst statt es dann wieder zurückzunehmen.

Zum Thema Erstattung der Selbstbeteiligung o.ä. von Seiten der Werkstatt gibt es schon zig Urteile... Dies lässt sich auch nicht mehr umgehen wenn X Euro gezahlt werden und dafür ein Aufkleber auf der Heckscheibe 1 Jahr "rumgefahren" wird.
In dem Fall hier wird es wohl keine Konsequenzen haben... aber es ist ein heißes Pflaster. Man kann nur jeder ordentlichen Werkstatt raten sich nicht mehr auf solche Deals einzulassen. Gibt verdammt viel Ärger...

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