Keine Werkstattwahl trotz keiner Werkstattbindung R+V24

Ich hatte heute einen Glasschaden und habe die Versicherung darüber informiert. Ich habe eine freie Werkstattwahl, bin also nicht gebunden.
Jedoch sagte mir der Servicemitarbeiter, dass ich bei R+V24 Grundsätzlich an eine Werkstatt gebunden wäre.
Das ist doch total banal zumal ich ja mehr bezahle um an keine Werkstatt gebunden zu sein.
Ist das bei anderen Versicherungen auch so?
Gruß
aysoo_canoo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@olmo12 schrieb am 19. Januar 2016 um 11:55:43 Uhr:


Ich bin ein Klugscheisser.

Wenn Du die erste - für Dich in keinster Weise zutreffende - Silbe weglässt, hast Du vollkommen Recht.

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Situ hat es wohl nicht so mit Sarkasmus/Ironie . ??

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 22. April 2015 um 13:53:05 Uhr:


Ist doch nur das Geld für den Vertreter, dass sich die .24 Versicherungen sparen.

Leistungen sind doch alle gleich.... 😁

Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil... Offensichtlich sind die Bedingungen eben NICHT unbedingt gleich, und dann wird klar, dass eben das Geld anderswo gespart wird, dafür wird es für die Werbung rausgeworfen....

Aber diejenigen, die hier auf Vermittlern rumhacken, haben eben schlechte Erfahrungen gemacht... Nur: Heute kann sich die Versicherungswirtschaft solche Leute eigentlich nicht mehr leisten, die Kunden verprellen. Ist nur ´ne Frage der Zeit, bis so jemand ersetzt wird, und man kann nur hoffen, dass der Schaden, den so jemand angerichtet hat, nicht allzu groß ist. Deshalb legt aber auch die Gesetzgebung mehr Wert auf Qualität der Berater und der Beratungen, nicht umsonst schrumpft die Zahl der Aussendienstmitarbeiter bei Versicherungen schon kräftig.

Mal nebenbei: was haben die Menschen hier für eine Vorstellung von Provisionen??? Ich bin Angestellter, habe ein festes Gehalt, aber wenn ich sehe, was Selbständige für eine Kfz-Versicherung bekommen, dann ist das gerade mal ein Schmerzensgeld für den Zeitaufwand und die Spritkosten für die Fahrt zum Kunden...

Zitat:

wenn ich sehe, was Selbständige für eine Kfz-Versicherung bekommen, dann ist das gerade mal ein Schmerzensgeld für den Zeitaufwand und die Spritkosten für die Fahrt zum Kunden...

Wenn die Tränen getrocknet sind, spende ich ein wenig.

Man kann ja auch mal beleuchten, welche Jobs heute überhaupt noch gebraucht werden....
Man kann beinahe alles online bestellen, recherchieren usw, und dann möchte ich mal sehen, wieviele der Leute im normalen Einzelhandel überhaupt nicht mehr gebraucht werden und damit ihren Job los wären... Auch solche, die hier eine ganze Berufsgruppe schlechtmachen...
Viele Leute lassen sich beim Kauf vieler Sachen, ob Elektronikartikel, Bekleidung, Autos usw, erstmal in irgendeinem Laden beraten und bestellen dann hinterher online weils einfacher ist und haben eine vorherige Beratung kostenlos bekommen... Dass da Jobs dranhängen ist vielen dann egal...
Dabei sind viele Sachen online garnicht günstiger, aber aus wenigen Erfahrungen wird dann geschlossen, dass es bei fast allen Sachen so ist und garnicht mehr verglichen...
So traurig es ist, so ist unsere Welt...

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Zitat:

@BadHunter schrieb am 23. April 2015 um 08:27:47 Uhr:



Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 22. April 2015 um 13:53:05 Uhr:


Ist doch nur das Geld für den Vertreter, dass sich die .24 Versicherungen sparen.

Leistungen sind doch alle gleich.... 😁

Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil...
...

Man beachte das " 😁 "

😉

Zitat:

@aysoo_canoo schrieb am 21. April 2015 um 22:56:30 Uhr:


Ich möchte hier mal einiges klar stellen.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich einen Vertrag OHNE Werkstattbindung abgeschlossen habe. Dann erwarte ich auch von der Versicherung, dies einzubehalten und nicht durch irgendwelche klein gedruckten Paragraphen oder Fußnoten ausser Kraft zu setzen.
Die hätten ja genauso behaupten bzw in Unterpunkten schreiben können, dass meine SB bei bestimmten Fällen nicht 150€ sondern 300€ werden würde.
Wenn ich kernlose Trauben kaufen will erwarte ich auch kernlose.

schade, dass Du meinen Post nicht wahrnimmst. :-(

Der Mensch neigt gerne dazu nur das zu lesen, was er gerne lesen möchte und dreht die Sache so, wie es für ihn am "Gemütlichsten" ist.

naja, es bleibt trotzdem dabei (selbst wenn einige hier anderer Meinung sind), dass sich das ganze Thema schnell und stark runterkürzen lässt auf:

  • Selber lesen oder halt
  • Lesen lassen hat. [Vermittler]

Auch wenn hier einige Stimmen hoch kamen, dass ein Vermittler es eh nicht besser kann (inhaltlich Stellungnahme hierzu verkneife ich mir mal), so ist das in Gänze irrelevant. Letztlich kommt es nämlich (für Dich) eben nicht auf den Punkt an, ob er Dir etwas Richtiges vermittelt, sondern eben darauf, dass wenn der Vermittler mist baut er bzw. die Gesellschaft (je nach dem) hierfür haftbar gemacht werden kann und dies in einem nicht unerheblichen Maße. Hier ist der Gesetzgeber sehr sehr verbraucherfreundlich, was die Haftung angeht - m.E. so gar zu sehr. Du kaufst Dir einen Vermittler also nicht nur ein um beraten zu werden, sondern eben auch um eine Sicherheit im Schadenfall entsprechend Deines Versicherungsbedarf entschädigt zu werden; entwerder aus dem Versicherungsvertrag oder (im Falle eines Beratungsverschulden) aus der Haftung des Vermittler.

Und um nochmal Dein Beispiel mit den Selbstbeteiligungen aufzugreifen: Es gibt im Übrigen durchaus auch Kfz-versicherungen, für die ein genereller und ein spezieller Selbstbehalt gilt. Diese Ausnahme findest Du dann in dem von Dir geächteten "Kleingedruckten". Aber ich kann Dich beruhigen: Dies ist mir im Bereich der Kfz-Versicherung bisher nur bei Mopedversicherungen "untergekommen". Ich fnde Dein Beispiel insofern interessant, dass es Dir selbst aufzeigt, dass Du selbst bei diesen relativ trivalen grundlegenden Dingen nunmal ein versicherungsfachliches Defizit hast. Vielleicht ist es für Dich ja anregend.

Ob die in Rede stehende Gesellschaft nun tatsächlich groß darauf hinweist oder nicht ist völlig irrelvant. Der Vertrag gilt.
Wofür ist das "Kleingedruckte" Deiner Meinung nach sonst da? Wenn es doch eh für den Vertrag irrelevant ist, kann man es doch weglassen? Wenn Du tatsächlich die Vertragsbedingungen hinsichtlich des Vertragsinhaltes für uninteressant hälst so darf ich Dir hier ein kleinen Tipp für das Leben geben: Du irrst, und das hat nichts mit Versicherung zu tun, sondern ist überall so.

Und Nein:
Ich bin weder Versicherungsvermittler noch vermittele ich Versicherungen.
Und Ja:
Ich arbeite in der Kfz-Versicherung im Bereich Kfz und schau mir jeden Tag das Schauspiel von vorne an.

Zitat:

Es dürfte sich um die größte Lüge im Internet handeln: "Ja, ich habe die AGB gelesen." Was die meisten Nutzer aus eigener Erfahrung wissen, hat jetzt eine Umfrage bestätigt. Über die Hälfte aller Nutzer akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer oder meistens völlig ungelesen.

.... und es kann nicht ernstlich geglaubt werden, dass genau das zu Lasten des Anbieters gehen muss!

Zitat:

@xAKBx schrieb am 23. April 2015 um 17:53:35 Uhr:



Zitat:

Es dürfte sich um die größte Lüge im Internet handeln: "Ja, ich habe die AGB gelesen." Was die meisten Nutzer aus eigener Erfahrung wissen, hat jetzt eine Umfrage bestätigt. Über die Hälfte aller Nutzer akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer oder meistens völlig ungelesen.

Sinnlose Aussage (ohne Quellenangabe ohnehin). Selbstverständlich wird nicht gesagt, welche AGB das sind.

Wenn ich für 50 Cent 2 Schrauben online kaufe, muss ich die AGB des Händlers akzeptieren. Selbstverständlich klicke ich das an, ohne die 20 Seiten zu lesen.

Das kann man doch nicht mit dem Abschluss eines essentiell wichtigen Vertrages vergleichen. Es sei denn, es passt so gut in die Argumentation.

Aber wer so derartige Verträge so abschließt, hat jeden Grund sich in den sozialen Medien auszuheulen (über sich selbst).

Zitat:

@situ schrieb am 23. April 2015 um 19:56:12 Uhr:



Sinnlose Aussage (ohne Quellenangabe ohnehin). Selbstverständlich wird nicht gesagt, welche AGB das sind.
AGB gelesen?

Herzlichen Dank. Aber so tief interessiert mich das nicht, wenn ohne Quellenangabe zitiert wird.

Aber das ging ja durch alle Gazetten. Leider nie mit dem Link zu den Details der "Umfrage". Möglicherweise kann man die ergooglen - aber siehe oben.

naja, ich denke dafür brauch man nicht wirklich eine Quelle.

Das ist so meine ich allgemeine Lebenserfahrung und hat macht mit Sicherheit jeder schon gemacht, sei es beim Onlineshopping, sei es bei Softwareinstallationen, sei usw.

was hier jedoch in der tat nicht so ganz reinpasst ist die tatsache, dass der Effekt an das "Netz" gekoppelt ist; im "Real Life" wird man wohl genau das gleiche haben.

Im Real Life (früher im "wirklichen Leben"😉 ist das natürlich genau so. Wenn ich mir einen Ersatzschlüssel für 8 EUR anfertigen lasse, interessieren mich die AGB des Ladens (Shops) nicht so sehr.

Wenn ich meinen top gepflegten Fäton in Zahlung gebe, studiere ich selbstverständlich den Ankaufvertrag Wort für Wort. Das meinte ich mit den Äpfel und Birnen in solchen Umfragen.

PS: Wer zitiert, möchte damit mit einer höheren Weisheit als der eigene argumentieren. Da gehört dann die Angabe der Quelle immer dazu - sonst kann man es gleich lassen.

Die Schwierigkeit im vorliegenden Fall ist doch, dass Werkstattbindung explizit nicht gewünscht war und er das Häckchen auch an der richtigen Stelle gemacht hat. Dass der TE einen Versicherer mit negativen Alleinstellunsmerkmal erwischt hat, war schlichtweg Pech!

Einen Vermittler hätte er bei einem mangelhaften "Enthaftungsprotokoll" haftbar machen können, wobei dieser einen solchen Tarif ohnehin nur mit riesigen Ausrufezeichen hinter der 85%-Erstattung bei Glasschäden angeboten und verkauft hätte.

Situ würde jetzt wahrscheinlich sagen, dass er das nur macht, um einen teureren Tarif zu verkaufen, da er dann ja mehr Provision bekommt, wobei situ hier imho die Provisionsregularien von Personen- und Kompositversicherungen durcheinander bringt.

Ich persönlich glaube, dass man eine private KFZ-Versicherung in den meisten Fällen durchaus online abschließen kann, wenn man sich damit beschäftigen mag (dem TE hätte dies aber im vorliegenden Fall vermutlich auch nichts geholfen, da die Vergleichsportale halt nicht explizit auf diesen ungewöhnlichen Ausschluss hinweisen), oder aber den bequemen Weg über den Versicherungsspezi ihres Vertrauens wählen.

Zweiteres wird in absehbarer Zeit vermutlich zur Ausnahme werden, da sich die Kunden in mehrere Lager splitten. Die einen, die selber prüfen bzw sich vom Vergleichsportal leiten lassen, die zweiten, die die Beratung in die Hände von Fachleuten legen und die dritten, die irgendwas dazwischen machen, wobei der Vertrieb Einzel-KFZ-Kunden schlicht ablehnen wird, was diese in das Lager der ersten treibt.

Für den TE bleibt als Trost, dass die ärgerliche SB-Regel der R+V24 finanziell vermutlich verschmerzbar ist und die Frage, ob diese Regelung Konsequenzen haben wird, was die Wahl des Versicherers angeht.

muß hier auch mal meinen Senf dazu geben.
Habe auch RV24 Komfort mit Vollkasko und freier Werkstattwahl online abgeschlossen über Check24.
Es war allerdings (für mich) von Anfang an ganz klar ersichtlich, dass Glasschäden in einer Partnerwerkstatt durchgeführt werden müssen oder eben ein Abzug gemacht wird. Das konnte auch nicht abgewählt werden.
Was diesen Punkt angeht war das für mich ganz transparent ohne dass ich hier zig Seiten kleingedrucktes lesen musste.

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