Keine Werkstattwahl trotz keiner Werkstattbindung R+V24

Ich hatte heute einen Glasschaden und habe die Versicherung darüber informiert. Ich habe eine freie Werkstattwahl, bin also nicht gebunden.
Jedoch sagte mir der Servicemitarbeiter, dass ich bei R+V24 Grundsätzlich an eine Werkstatt gebunden wäre.
Das ist doch total banal zumal ich ja mehr bezahle um an keine Werkstatt gebunden zu sein.
Ist das bei anderen Versicherungen auch so?
Gruß
aysoo_canoo

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Zitat:

@olmo12 schrieb am 19. Januar 2016 um 11:55:43 Uhr:


Ich bin ein Klugscheisser.

Wenn Du die erste - für Dich in keinster Weise zutreffende - Silbe weglässt, hast Du vollkommen Recht.

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Zitat:

@aysoo_canoo schrieb am 21. April 2015 um 22:56:30 Uhr:


Ich möchte hier mal einiges klar stellen.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich einen Vertrag OHNE Werkstattbindung abgeschlossen habe.
...

Das behauptest du, kannst du das auch beweisen?

Wer hat dir, möglichst schriftlich, bestätigt, dass auch Glasbruch ohne Werkstattbindung versichert ist.

IMO kann man bei Versicherungen nur aus den angebotenen Tarifen wählen und wenn ein Versicherer nur Verträge mit Werkstattbindung oder mit teilweiser Werkstattbindung anbietet, dann kann man dort keinen Vertrag ohne jegliche Werkstattbindung abschließen.

Zitat:

@aysoo_canoo schrieb am 21. April 2015 um 22:56:30 Uhr:


Ich möchte hier mal einiges klar stellen.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich einen Vertrag OHNE Werkstattbindung abgeschlossen habe. Dann erwarte ich auch von der Versicherung, dies einzubehalten und nicht durch irgendwelche klein gedruckten Paragraphen oder Fußnoten ausser Kraft zu setzen.
Die hätten ja genauso behaupten bzw in Unterpunkten schreiben können, dass meine SB bei bestimmten Fällen nicht 150€ sondern 300€ werden würde.
Wenn ich kernlose Trauben kaufen will erwarte ich auch kernlose.

Hier hatte schon jemand die Homepage der Versicherung verlinkt. Noch größer und deutlicher wie die Schadenregulierung bei Glasbruch geregelt wird, kann man es nicht darstellen.

Das hat mehr was mit dem Lesen vom "Großgedruckten" zu tun🙂

Zitat:

@aysoo_canoo schrieb am 21. April 2015 um 22:56:30 Uhr:


Ich möchte hier mal einiges klar stellen.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich einen Vertrag OHNE Werkstattbindung abgeschlossen habe. Dann erwarte ich auch von der Versicherung, dies einzubehalten und nicht durch irgendwelche klein gedruckten Paragraphen oder Fußnoten ausser Kraft zu setzen.
Die hätten ja genauso behaupten bzw in Unterpunkten schreiben können, dass meine SB bei bestimmten Fällen nicht 150€ sondern 300€ werden würde.
Wenn ich kernlose Trauben kaufen will erwarte ich auch kernlose.

Für was gibt es Leute, die Jahrelang den Beruf "Versicherungskaufmann" lernen, wenn jeder meint, mit ein paar Klicks im Internet gehts genau so gut.

Wer meint, er muss bei einer xxx.24 Versicherung abschließen, sollte halt wissen was er da macht.

Es geht ja meistens da rum, ein paar Euros zu sparen.

Wieviel man tatsächlich gespart hat, kommt bei den Schadensfällen dann auf.

Ich arbeite in einer VR-Bank wo die R+V Versicherung ein Verbundpartner unseres Hauses ist.

Hatte mal einen Kunden der einen Glasschaden bei seinem Jaguar hatte. Da der Kollege der R+V momentan auf Schulung war, habe ich mich darum gekümmert und dem R+V Kollegen ne mail geschrieben.

Glasschäden können bei dieser Option bei jeder Werkstatt repariert werden.

Anderes wäre mir nicht bekannt

LG 🙂

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Zitat:

@situ schrieb am 21. April 2015 um 22:04:40 Uhr:


Ich kenne zwar niemanden, der das für einen unumstößlichen Fakt hält, aber es wird ganz sicher so sein, wenn ihr das wisst.

Ein unumstößlicher Fakt ist auf jeden Fall, dass immer dann, wenn jemand Unzufriedenheit mit einem Online-Versicherer äußert, wie das Amen in der Kirche die Stereotype der "Filialvertreter" angestimmt wird mit der Behauptung, der Mensch brauche unbedingt jemanden, der ihm den Puls fühlt und beim Lesen hilft . Es gibt diese Leute ja auch - aber der Bildungsstand der meisten ermöglicht es ihnen, selbständig zu handeln. Der Gipfel dann so Sprüche wie mit dem Billigen - was wohl wollen sie dem geneigten Leser suggerieren?

Ich habe bisher keinen Versicherer gefunden (weder mit noch ohne Vertreter), der mich zu günstigeren Bedingungen versichert als jetzt. Fände ich einen, wäre ich dort Kunde (wenn ich nicht meine Zeit opfern muss, Besuche abzustatten. Aber vielleicht gibt es ja auch Vertreter mit moderner Technik wie z. B. Telefon :-); für die Veranstalterhaftpflicht habe ich so einen. Der Tipp für die Versicherung als Abo kam aber nicht von ihm, sondern von einer Mitarbeiterin der Zentrale per E-Mail (10% - nett).

Wenn Du Dich mit den AKB eines Vertrages auskennst, dann kannst natürlich bei Versicherern ohne Service versichern. Aber dann auch mit den kleinen Unanmählichkeiten der Leistung dann auch zufrieden geben.

Zitat:

@aysoo_canoo schrieb am 21. April 2015 um 22:56:30 Uhr:


Ich möchte hier mal einiges klar stellen.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich einen Vertrag OHNE Werkstattbindung abgeschlossen habe. Dann erwarte ich auch von der Versicherung, dies einzubehalten und nicht durch irgendwelche klein gedruckten Paragraphen oder Fußnoten ausser Kraft zu setzen.
Die hätten ja genauso behaupten bzw in Unterpunkten schreiben können, dass meine SB bei bestimmten Fällen nicht 150€ sondern 300€ werden würde.
Wenn ich kernlose Trauben kaufen will erwarte ich auch kernlose.

Wenn in den AKB steht, dass eine freie Wahl der Werkstatt bei Kaskoschäden besteht, aber nicht bei Glasbruchschäden, dann ist das so.

Zitat:

@Fuxxy57 schrieb am 22. April 2015 um 01:27:35 Uhr:


Ich arbeite in einer VR-Bank wo die R+V Versicherung ein Verbundpartner unseres Hauses ist.

Hatte mal einen Kunden der einen Glasschaden bei seinem Jaguar hatte. Da der Kollege der R+V momentan auf Schulung war, habe ich mich darum gekümmert und dem R+V Kollegen ne mail geschrieben.

Glasschäden können bei dieser Option bei jeder Werkstatt repariert werden.

Anderes wäre mir nicht bekannt

LG 🙂

Aber wohl nicht bei der R+V 24, was ein Onlineversicherer ist und nicht mit dem Banken zusammenarbeitet.

Zitat:

Für was gibt es Leute, die Jahrelang den Beruf "Versicherungskaufmann" lernen, wenn jeder meint, mit ein paar Klicks im Internet gehts genau so gut.

Diese Klingelputzer braucht kein Mensch. Da traue ich lieber meinem eigenen Verstand als jemanden der auf provisionsbasis jeden Scheiss verticken will.

Ich habe auch schon 2 Schäden in einer ach so "böse" zugewiesen Fachwerkstatt reparieren lassen. Und man stelle sich vor, es war Top Arbeit.

Dieses geblubber von "böse" Direktversicherer und wenn man Schaden hat wirds böse.... wenn es hart auch hart kommt, prüft jede Versicherung die gestellten Ansprüche und wenn die mit den vertraglich festgelegten Bestimmungen kollidieren, dann hat man halt Pech gehabt und das kann bei einer teuren als auch bei einer günstigen Versicherung der Fall sein.

Der TE hat sich im vorliegenden Fall den Vertrag nicht durchgelesen oder es ignoriert. Konsequenz: in der zugewiesen Werkstatt machen lassen (Scheiben wechseln ist ja nun wirklich nicht schwierig...) und weiter über günstige Preise freuen.

Zitat:

Wieviel man tatsächlich gespart hat, kommt bei den Schadensfällen dann auf.

Auch durch ständige Wiederholung solcher Behauptungen steigt der Wahrheitsgehalt nicht.

Zitat:

Wenn Du Dich mit den AKB eines Vertrages auskennst, dann kannst natürlich bei Versicherern ohne Service versichern. Aber dann auch mit den kleinen Unanmählichkeiten der Leistung dann auch zufrieden geben.

Wenn es welche gäbe - selbstverständlich. Gibt aber keine. Wenn ich Fragen oder Wünsche habe - per E-Mail. Bisher immer innerhalb 24 h kompetent und schriftlich (für die Akte) beantwortet.

Weiter oben schrieb ich, dass es bei den Versicherungsvertretern Könner und Pfeifen gibt (was selbstverständlich ist wie in allen Berufen). Genauso selbstverständlich gibt es auch bei den Online-Versicherern Erstklässler und solche, die man lieber meiden sollte.

Für mich schließe ich das Thema erst einmal ab, bis wieder mal diese automatischen Selbstwerbe-Vorlagen geliefert werden, die einfach nach Richtigstellung schreien.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 22. April 2015 um 01:37:49 Uhr:



Zitat:

Wenn in den AKB steht, dass eine freie Wahl der Werkstatt bei Kaskoschäden besteht, aber nicht bei Glasbruchschäden, dann ist das so.

Aber da fängt es doch schon an. Woher soll der Otto-Normal-Nutzer wissen, dass ein Glasbruchschaden zwar über die TK abgedeckt ist, aber hier nicht unbedingt die "Spielregeln" der TK einzuhalten sind (also hier der separate Zuschlag für freie Werkstattwahl).

Eine Versicherung ist für die meisten ein Verbrauchsgut wie Strom.
Man kann Strom bei Anbieter A,B,C,D,...ZZZ bestellen und das was bei einem in der Steckdose rauskommt, ist immer dasselbe.

Ich finde schon lange, hier gehören schon lange eine Art "Leistungklasse" aufgestellt:
1 - das beste vom besten
2 - mittelmaß
3 - hauptesache irgendwie versichert

Damit man überhaupt mal richtige Vergleichsmöglichkeiten hat. Die Versicherer können ja immer noch nach oben abweichen, wenn Sie meinen sie wollen besondere Leistungen anbieten.

Und zum Thema Versicherungsvertreter:
Ich habe in den letzten 10 Jahren schon einiges gesehen und muss sagen, dass der Beruf ähnlich ist wie ein guter Zahnarzt. Zu viele nur auf ihre Provision aus, zu viele drücken den Kunden Versicherungen auf, die sie eigentlich gar nicht wollen und es gibt zu wenige, zuviele die noch nicht mal wirklich Ahnung von der Materie haben.

Die wirklich gut sind und auf den Kunden voll und ganz eingehen - sind leider rar gesäht und bis heute habe ich noch keinen gefunden, bei dem ich mich gut aufgehoben fühlte.

Zitat:

@Fuxxy57 schrieb am 22. April 2015 um 01:27:35 Uhr:


Ich arbeite in einer VR-Bank wo die R+V Versicherung ein Verbundpartner unseres Hauses ist.

Hatte mal einen Kunden der einen Glasschaden bei seinem Jaguar hatte. Da der Kollege der R+V momentan auf Schulung war, habe ich mich darum gekümmert und dem R+V Kollegen ne mail geschrieben.

Glasschäden können bei dieser Option bei jeder Werkstatt repariert werden.

Anderes wäre mir nicht bekannt

LG 🙂

Komisch, dass in den AKBs was anderes steht... 🙄

R+V
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung?
Reparatur
1. Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten
einschließlich der Kosten für Bremsflüssigkeit, Fette, Kühl-, Frostschutz- und
Reinigungsmittel, Motor-, Getriebe- und Hydraulikölen bis zu folgenden Obergrenzen:
a. Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür
erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.6, wenn Sie
uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir
entsprechend A.2.7.1.b.
b. Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die
erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert
verminderten Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.6.
c. Haben Sie mit uns den Werkstattservice vereinbart und lassen Sie Ihren Pkw nicht
reparieren, werden wir auf unsere Kosten die Schadenhöhe feststellen und Ihnen die
erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert
verminderten Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.6 ersetzen, wie sie in einer von uns
ausgewählten Werkstatt entstanden wären.
d. Haben Sie mit uns den Werkstattservice vereinbart und lassen Sie Ihren Pkw nicht in
einer von uns ausgewählten Werkstatt, sondern in einer anderen Werkstatt reparieren, ist
Ihr Erstattungsanspruch auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.

R+V24
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung?
Reparatur
1. Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten
einschließlich der Kosten für Bremsflüssigkeit, Fette, Kühl-, Frostschutz- und
Reinigungsmittel, Motor-, Getriebe- und Hydraulikölen bis zu folgenden Obergrenzen:
a. Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür
erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.5, wenn Sie
uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir
entsprechend A.2.7.1.b.
b. Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die
erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert
verminderten Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.5.
c. Haben Sie mit uns Werkstattbindung vereinbart und lassen Sie Ihren Pkw nicht
reparieren, werden wir auf unsere Kosten die Schadenhöhe feststellen und Ihnen die
erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert
verminderten Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.5 ersetzen, wie sie in einer von uns
ausgewählten Werkstatt entstanden wären.
d. Haben Sie mit uns Werkstattbindung vereinbart und lassen Sie Ihren Pkw nicht in einer
von uns ausgewählten Werkstatt, sondern in einer anderen Werkstatt reparieren, ist Ihr
Erstattungsanspruch auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.
e. Haben Sie einen Glasbruchschaden nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt
reparieren lassen, ist Ihr Erstattungsanspruch auf 85 % der erforderlichen
Reparaturkosten begrenzt. Dies gilt nicht
- bei Glasbruchschäden an Spiegeln, Scheinwerfern oder Panoramadächern oder
- wenn weitere Beschädigungen repariert werden, die aus dem gleichen
Schadenereignis stammen oder
- bei Schadenfällen im Ausland.

Ist doch nur das Geld für den Vertreter, dass sich die .24 Versicherungen sparen.

Leistungen sind doch alle gleich.... 😁

Zitat:

Leistungen sind doch alle gleich.... 😁

In diesem falle offensichtlich nicht.

ach ne ... 😛

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