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Keine Sehhilfe, keine Versicherung?

Moin Jungs,

letztens drehte es sich am Stammtisch um das Thema, ob der Versicherungsschutz erlischt, wenn ein Autofahrer keine Sehhilfe trägt, obwohl er dies müsste. Da kein Fachmann anwesend war, gab es am Ende natürlich verschiedene Meinungen und keiner konnte mit Bestimmtheit sagen, welche zutreffend ist. Also frage ich mal die hiesigen Fachleute, wie es dem fiktiven Fahrer "Müller" versicherungstechnisch ergeht, wenn er ohne Sehhilfe in folgende Situationen verwickelt wird. ( Müller muss im Verkehr eine Sehhilfe tragen, was auch im Führerschein vermerkt ist. )

a ) Müller steht bei Rot an der Ampel, und ihm fährt einer hintendrauf.

b ) Müller fährt einem an einer roten Ampel haltenden FZG hintendrauf.

c ) Müller ( in dem Fall mit Vollkasko ) setzt sein Auto ohne Fremdeinwirkung in den Graben.

ps: Müller ist mitnichten halbblind, er kommt auch ohne Sehhilfe im Alltag zurecht.

Gruß & Danke

Ghost

Beste Antwort im Thema

Beim Regress in der KFZ-Haftpflichtversicherung spielt grobe Fahrlässigkeit keine Rolle, da grobe Fahrlässigkeit schlicht versichert ist. Die Regressmöglichkeit gibt es für den Versicherer, wenn der Kunde gegen Obliegenheiten verstösst.

Hier ist widerum zu Unterscheiden, ob Obliegenheit vor dem Versicherungsfall oder nach Eintritt des Versicherungsfalls.... Im Schlimmsten Fall ist der Regressanspruch des Versicherers auf 5.000 EUR begrenzt.

In der Kaskoversicherung gehts in den meisten Fällen in der Tat um grobe Fahrlässigkeit (im Übrigen gibts hier natürlich einige "Tatbestände" die in beide Begrifflichkeiten passen, z.B. Stichwort Alkohol), die nach neuem VVG erstens nicht mehr zwangsläufig zu einer Leistungsfreiheit führt und zweitens durch Wahl des richtigen Tarifs in der Kasko fast vollständig mitversichert werden kann.

Ich komme daher zu folgender Bewertung:

a) und b)
Versicherungsschutz besteht in der KFZ-Haftpflichtversicherung, in Fall b) wird der Versicherer unter Umständen wegen Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls Regress nehmen.

c)
Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung (z.B. Flurschäden oder auslaufendes Öl) besteht, Regress wird mangels kausalem Zusammenhang eher unwahrscheinlich sein, wenn doch siehe b).
Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung besteht anteilig je nach Grad der groben Fahrlässigkeit (notfalls gemäß Gerichtsentscheidung), bei einem Tarif der grobe Fahrlässigkeit mitversichert hat, besteht Versicherungsschutz.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Der folgende Thread liefert noch ein paar Infos dazu:

http://www.motor-talk.de/.../...rille-im-strassenverkehr-t3956447.html

Nö, liefert er nicht zu der konkreten Frage. Aber Hauptsache, mal wieder einen Spam rausgehauen...

🙄

eine weitere Frage zum Thema Brille und Strassenverkehr:
Ist man verpflichtet, wenn die Sehkraft nachlässt und man zum Brillenträger wird,
dies im Führerschein vermerken zu lassen?
Falla nicht, ist es für mich mehr als grob Fahrlässig, ohne Brille zu fahren.
Nur bemerkt es niemand, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist",
bzw. vors Auto gelaufen ist.

Wie sieht es aus?

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


eine weitere Frage zum Thema Brille und Strassenverkehr:
Ist man verpflichtet, wenn die Sehkraft nachlässt und man zum Brillenträger wird,
dies im Führerschein vermerken zu lassen?
Falla nicht, ist es für mich mehr als grob Fahrlässig, ohne Brille zu fahren.
Nur bemerkt es niemand, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist",
bzw. vors Auto gelaufen ist.

Wie sieht es aus?

Gruß Cokefreak

Eine Pflicht gibt es meines Wissens nach nicht.

Ich bin mir allerdings relativ sicher, dass es im Falle eines Unfalls o. ä. dennoch ganz viel Ärger geben kann, wenn dem Fahrzeugführer nachgewiesen werden kann, dass er von seiner Sehschwäche wusste.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


eine weitere Frage zum Thema Brille und Strassenverkehr:
Ist man verpflichtet, wenn die Sehkraft nachlässt und man zum Brillenträger wird,
dies im Führerschein vermerken zu lassen?
Falla nicht, ist es für mich mehr als grob Fahrlässig, ohne Brille zu fahren.
Nur bemerkt es niemand, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist",
bzw. vors Auto gelaufen ist.

Wie sieht es aus?

Gruß Cokefreak

Ich habe mir aus eigenem Antrieb eine Brille fürs Fahren besorgt. Besuch bei Augenarzt/Optiker etc. und los gings. Der Weg in eine ganz neue Welt.

Vergleichbar mit dem Umstieg von 1,0 B-Corsa auf Audi A6 V8 oder so 😁

Endlich sieht man, wo man hinfährt und kann auch Straßenschilder sehr viel besser lesen (10 m nach der Kreuzung gemerkt, dass dies die Straße zum abbiegen war...)

Hätte das auch nicht im Führerschein eintragen lassen, aber ich war 1 Jahr später nochmal bei der Fahrschule für BE und dann kam das mit dem neuen Sehtest halt automatisch rein.
Erst hats mich gestört, aber ich kann und möchte ja eh nicht ohne Brille fahren. Da stört mich auch der Eintrag nicht 🙂

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Steht im Führerschein Sehhilfe, kann bei einer Kontrolle sogar die Weiterfahrt untersagt werden. Sprich man darf zu Fuß nach hause gehen, wenn man keine Sehhilfe dabei hat, oder einen anderen Fahrer... Ist mir auch schon mit meiner Schwester passiert... da war sie noch Anfang 20, und Brille sieht doof aus... dumm nur Polizeikontrolle, und wir mussten uns um nach hause kommen kümmern, da ich noch keine PKW Schein hatte mit 17... meine Eltern waren auf alle Fälle stinksauer und meine Schwester trägt nun immer eine Brille und hat eine Ersatbrille im Handschuhfach liegen :-)

Persönlich halte ich es absolut unverantwortlich ohne Sehhilfe zu fahren, wenn dies nötig ist, ich hab leider auch im Bekanntenkrei genug Leute "ich sehe auch ohne Brille sehr gut"... Das stimmt einfach nicht, viele wollen es nur nich wahr haben, und kommen dann mit "ich bekomme Kopfschmerzen von der Brille". Ich persönlich würde eine wiederholte medizinische Untersuchung für Führerscheinbesitzer absolut befürworten... und Fahren ohne benötigte Sehhilfe mit Fahrverbot anden...

PS: In der Schweiz ist es sogar Plficht eine Ersatzbrille mitzuführen, und bei einer Kontrolle ist diese auch vorzuzeigen.

In meinem deutschen Führerschein steht nichts mit Sehhilfe drin. Brauchte ich 1971 auch noch nicht. Lasse trotzdem regelmäßig Augen und den ganzen Kerl checken und habe im Handschuhfach immer eine Reservebrille liegen.

Bei uns in Latvia, wo die Autos jährlich zum TÜV müssen, wird der Fahrer alle paar Jahre auch gecheckt. Augenarzt, Hausarzt, psychologische Untersuchung. Fast wie eine MPU. Wenn man durchfällt, keine Lizenz mehr.

Und aTL 90😁

Ich hatte vor 14 Tagen einen Unfall, dabei bin ich an einer grünen Ampel jemandem hintendrauf gefahren, da dieser Stark gebremst hatte (er war ortsfremd und hatte seine "Sehhilfe" nicht auf, hatte die grüne Ampel "übersehen", dass am Ampelmast angebrachte "Vorfahrt gewähren" hatte er aber erkannt und deswegen plötzlich gebremst).

Die aufnehmenden Polizisten verwarnten ihn (voraussichtlich 35,-€+Gebühren) und ließen ihn nicht mehr weiterfahren, da er keine Brille dabei hatte. Ob von meiner Versicherung noch ein Anspruch an ihn gestellt wird, konnte natürlich keiner sagen.

Evtl. Anspruch meiner Versicherung aus folgendem Grund:
Er wechselte kurz vor der Kreuzung (schon über die Sperrfläche) die Fahrspur auf meine (da musste ich schon abbremsen), da er im letzten Moment erst das Hinweisschild erkannt hatte. Anschließend kam es dann zu der o.g. Situation mit der grünen Ampel.
Und dies hat er alles freimütig den Polizisten und mir erzählt.

Zitat:

Original geschrieben von frosch112000


Und dies hat er alles freimütig den Polizisten und mir erzählt.

umso besser für dich 😎

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