Keine Rückdatierung mehr bei Hauptuntersuchung

http://www.focus.de/.../...-mehr-bei-hauptuntersuchung_aid_676869.html

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Original geschrieben von Bunny Hunter



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Original geschrieben von Celvic


Lässt du bei uns in manchen Werkstätten das machen, zahlst du auch manchmal bis zu 120€ für Full-Service-HU/AU, bei der du das Auto nur abgibst und die Vorführung die Werkstatt macht.
Ich fahre meinen immer in die Werkstatt und habe das letzte Mal 53€ gezahlt, allerdings inkl. einer Eintragung und einer Austragung. Sonst kostet mich eine HU 39€... für die AU berechnen die glaube ich nix, weil es ja nur einmal kurz Stecker reinstecken ist...

Zum TÜV selbst fahre ich nicht mehr, dass die nicht mehr alle Latten am Zaun haben, weiß ich selbst. Zudem können die meine Fahrzeuge gar nicht prüfen, weil die schon nicht in die Bremsrolle passen und von der anderen Seite komme ich nicht in die Halle rein, weil die Abmauerung der Grube 13cm hoch ist, ich aber nur eine Bodenfreiheit von 7cm habe 🙂

Nochmal die Edith:

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Original geschrieben von Bunny Hunter



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Original geschrieben von hardcoreaudi


Es ist auch kein Versicherungsproblem, da außerhalb des Betriebszeitraumes eine Ruheversicherung besteht und es "nur" zu einer Obliegenheitsverletzung kommt und zu keiner Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz./
Auch da wäre ich vorsichtig, je nach Versicherungsvertrag ist das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums nämlich gar nicht versichert 😉

Die Nummer mit den 53 Euronen inklusive einer Ein- und einer Austragung scanne doch mal und stelle sie ein (oder sende sie mir gern als PN), damit ich denen mal ordentlich auf die Finger hauen kann. Von mir aus können die konzessionierten Werkstätten gern die "AU" verschenken, obwohl sie selbst damit gegen die Preisverordnung verstoßen, aber wenn eine Bude die amtliche HU unter der offiziellen Gebühr der regional zuständigen TP anbietet, macht sie sich strafbar, und dann will ich gern dafür sorgen, daß es was auf die Finger gibt. Definitiv geben die dann Geld dazu, weil die dort prüfende Überwachungsorganisation, wie auch immer sie heißen mag, wird schon mindestens den offiziellen Preis nehmen,den die Gebost vorrschreibt. Und da die Prüfer die Gebühren/ Entgelte nicht mehr eigenmächtig ändern KÖNNEN, würde ich gern mal wissen, wie das läuft, ganz zu schweigen von den Ein- und Austragungen, die im Preis von 53 Euro angeblich noch inkludiert waren. Wer's glaubt....

Gardiner

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Moin!

Wie ist der Stand der Dinge?

Wurde die Rückdatierung zum 1. April 2012 (bundeseinheitlich) abgeschafft?

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


Moin!

Wie ist der Stand der Dinge?

Wurde die Rückdatierung zum 1. April 2012 (bundeseinheitlich) abgeschafft?

VG myinfo

nein!

Zitat:

Original geschrieben von Focus.de


technisch unsinnigen Rückdatierung

Für mich ist eher der TÜV – für einen selbständig denkenden Menschen – unsinnig! Jeder “normale“ Mensch hält seinen Wagen in einem Verkehrssicheren Zustand. Klar bedarf es einer Kontrollinstitution, denn viele Leute können ja leider nicht von alleine denken.

Aber was habe ich denn vom TÜV? – Rein gar nichts, eine Bestandsaufnahme die nur auf dem Werkstatthof ihre Gültigkeit hat.

Hat der Prüfer Mängel übersehen ist das mein Problem
Habe ich frischen TÜV und gleich danach treten starke Mängel auf, kann der Sparfuchs mit seinem nicht verkehrssicheren Fahrzeug 2 Jahre weiter sich und andere gefährden. Offiziell weiß man zwar das es nur eine Bestandsaufnahme ist, inoffiziell heißt es jedoch immer wieder: “Jetzt habe ich wieder 2 Jahre garantierte Verkehrssicherheit“

Von daher würde ich die Rückdatierung begrüßen und sie auch schamlos ausnutzen, nämlich immer erst alle 32 Monate vorführen, ändert ja nichts am tadellosen Zustand der Wagen.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner



Zitat:

Original geschrieben von myinfo


Moin!

Wie ist der Stand der Dinge?

Wurde die Rückdatierung zum 1. April 2012 (bundeseinheitlich) abgeschafft?

VG myinfo

nein!

Wie ist das "nein" zu verstehen? Dass der 1. April noch aussteht und es kein "wurde" gibt?

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Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


ändert ja nichts am tadellosen Zustand der Wagen.

Wenn das bei allen so wäre gäbe es keinen TÜV. Die Erfahrung zeigt aber leider genau das Gegenteil. Nicht nur die Prüfung als solche sorgt für mehr Sicherheit, mehr noch die Angst davor. Wie viele Autos sehen nur alle 2 Jahre eine Werkstatt wenn es darum geht den Wagen wieder "TÜV-fertig" zu machen?

Wird aber Zeit dass die neue Regelung endlich kommt. Ob Rückdatierung oder nicht ist ja noch egal, aber dass jedes Bundesland da sein eigenes Süppchen kocht ist totaler Unfug.

Aber auch da werden sich noch einige wundern, neben der Streichung der Rückdatierung wird die Mängeleinstufung mächtig verschärft. Auch den Autofahrern zu verdanken die sich nicht um ihre Fahrzeuge kümmern. Geringe Mängel? Ach, scheissegal, ich hab die Plakette.

Zitat:

Aber auch da werden sich noch einige wundern, neben der Streichung der Rückdatierung wird die Mängeleinstufung mächtig verschärft. Auch den Autofahrern zu verdanken die sich nicht um ihre Fahrzeuge kümmern. Geringe Mängel? Ach, scheissegal, ich hab die Plakette.

Genauso siehts aus. Und das war ja auch der Grund warum die BAST gar keinen Unterschied mehr machen wollte zwischen EM und GM. Würde theoretisch bedeuten, ein eingerissenes Wischerblatt V/H hinten hätte genauso zum "Nichtbestehen" der HU geführt wie verschlissene Bremse oder ausgeschlagene Querlenker usw.

Aber das ist ja zum Glück nicht durchgekommen.

Aber der Mängelkatalog ist auf jeden Fall deutlich schärfer als vorher.

Das mit der Rückdatierung und der möglichen erhöhten Prüfgebühr ab dem 3. Monat der Überziehung ist ja soweit ich informiert auch einer der Gründe warum Bundesrat und Bundestag sich noch nicht einigen konnten.
Da in Hessen und Saarland nicht zurückdatiert wurde und die Leute das da so gewohnt sind ist es schwer die dafür jetzt zu bestrafen und deshalb scheitert es glaube ich gerade etwas beim Vermittlungsausschuss. Aber ganz genaue Details hab ich da auch nicht, weil ich mich da auch nicht weiter groß mit beschäftige. Wenn die Änderung kommt, dann kommt sie halt und wenn nicht dann...

Uns wurde bei der Weiterbildung Anfang März gesagt wir können uns mal so zwischen 01. Juli und 01. Oktober orientieren. Bis dahin bleibt wohl alles beim alten.

Gruß Rostfinder

Die neue Regelung kommt denen entgegen, die redundante PKWs zum Rumgeigeln 6 Monate im Jahr fahren. Warum soll ein PKW, der im Winter für Monate in der Garage steht, jetzt einen neuen TÜV bekommen? Das ist doch nur verschenkte Zeit.

30.03.2012 Zeit Online Auto: Hauptuntersuchung TÜV versäumen wird teurer

"Der Bundesrat hat eine Reform der Hauptuntersuchung für Autos beschlossen. Eine versäumte Pflichtprüfung soll künftig mehr kosten, aber auch effizienter werden.

Wenn Autofahrer ihren Wagen deutlich zu spät zur Hauptuntersuchung bringen, kostet das künftig mehr. Bei länger als zwei Monaten über dem vorgegebenen Datum soll ein Gebührenaufschlag von 20 Prozent fällig werden. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Reform der Pflichtprüfung, die voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten soll.

Der Grund: Nach dem versäumten Termin wird eine vertiefte Untersuchung fällig. Im Gegenzug gilt die neue Plakette zwei Jahre vom Tag der Untersuchung an und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert. Vorgesehen ist auch ein einheitliches System für die Mängelerfassung bei allen Prüforganisationen wie den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) oder Dekra. ..."

Und direkt auf www.Bundesrat.de: Neue Regeln für Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen

"Die Länderkammer stimmte am 30. März 2012 einer Verordnung unter Auflagen zu, die die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen neu regelt. Wenn die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder akzeptiert, kann sie die neuen Vorschriften in Kraft setzen. ..."

VG myinfo

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