Keine Rückdatierung mehr bei Hauptuntersuchung

http://www.focus.de/.../...-mehr-bei-hauptuntersuchung_aid_676869.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von Celvic


Lässt du bei uns in manchen Werkstätten das machen, zahlst du auch manchmal bis zu 120€ für Full-Service-HU/AU, bei der du das Auto nur abgibst und die Vorführung die Werkstatt macht.
Ich fahre meinen immer in die Werkstatt und habe das letzte Mal 53€ gezahlt, allerdings inkl. einer Eintragung und einer Austragung. Sonst kostet mich eine HU 39€... für die AU berechnen die glaube ich nix, weil es ja nur einmal kurz Stecker reinstecken ist...

Zum TÜV selbst fahre ich nicht mehr, dass die nicht mehr alle Latten am Zaun haben, weiß ich selbst. Zudem können die meine Fahrzeuge gar nicht prüfen, weil die schon nicht in die Bremsrolle passen und von der anderen Seite komme ich nicht in die Halle rein, weil die Abmauerung der Grube 13cm hoch ist, ich aber nur eine Bodenfreiheit von 7cm habe 🙂

Nochmal die Edith:

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Es ist auch kein Versicherungsproblem, da außerhalb des Betriebszeitraumes eine Ruheversicherung besteht und es "nur" zu einer Obliegenheitsverletzung kommt und zu keiner Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz./
Auch da wäre ich vorsichtig, je nach Versicherungsvertrag ist das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums nämlich gar nicht versichert 😉

Die Nummer mit den 53 Euronen inklusive einer Ein- und einer Austragung scanne doch mal und stelle sie ein (oder sende sie mir gern als PN), damit ich denen mal ordentlich auf die Finger hauen kann. Von mir aus können die konzessionierten Werkstätten gern die "AU" verschenken, obwohl sie selbst damit gegen die Preisverordnung verstoßen, aber wenn eine Bude die amtliche HU unter der offiziellen Gebühr der regional zuständigen TP anbietet, macht sie sich strafbar, und dann will ich gern dafür sorgen, daß es was auf die Finger gibt. Definitiv geben die dann Geld dazu, weil die dort prüfende Überwachungsorganisation, wie auch immer sie heißen mag, wird schon mindestens den offiziellen Preis nehmen,den die Gebost vorrschreibt. Und da die Prüfer die Gebühren/ Entgelte nicht mehr eigenmächtig ändern KÖNNEN, würde ich gern mal wissen, wie das läuft, ganz zu schweigen von den Ein- und Austragungen, die im Preis von 53 Euro angeblich noch inkludiert waren. Wer's glaubt....

Gardiner

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Zitat:

Original geschrieben von skynetworld


...
Überleg mal wie viele Leute Wenigfahrer sind und warum soll ein Auto alle 4-5000km zum TÜV? Das ergibt einfach keinen Sinn.

Naja, wenn ich mir anschaue, wieviele Schrottkisten auf den Straßen herumfahren, sollte man manche Leute eher dazu verdonnern zwei mal im Jahr zur HU zu fahren.

Außerdem frage ich mich hier gerade allgemein, wer ist denn durch die bisherige Regelung im Nachteil? Die Leute die ihren Pflichten nicht nachkommen und verspätet zur HU fahren ??? 😕 😁 😁

Grüße

Zitat:

Naja, wenn ich mir anschaue, wieviele Schrottkisten auf den Straßen herumfahren, sollte man manche Leute eher dazu verdonnern zwei mal im Jahr zur HU zu fahren.

Als wenn du das vom hinterherfahren sehen könntest.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94



Zitat:

Naja, wenn ich mir anschaue, wieviele Schrottkisten auf den Straßen herumfahren, sollte man manche Leute eher dazu verdonnern zwei mal im Jahr zur HU zu fahren.

Als wenn du das vom hinterherfahren sehen könntest.

Nein, vom hinterherfahren kann ich das nicht sehen. Aber das habe ich auch nicht gesagt, dass ich es vom hinterherfahren sehe.

Grüße

Moin!

Was das Thema Schrotthaufen betrifft, so ist mittlerweile allgemein bekannt, dass bei TÜV-Prüfungen insbesondere bei Fähnchenhändlern häufig gewaltig getürkt wird.

Eine gültige TÜV-Plakette ist keineswegs eine Garantie für einwandfreie Funktion des Fahrzeuges, noch nicht einmal für rudimentäre Verkehrssicherheit.

Daher macht die Rückdatierung des TÜV-Datums umso weniger Sinn, denn es wird ohnehin nicht sichergestellt, dass das Fahrzeug sich in vernünftigem Zustand befindet.

Gruß,
M.

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Ja, aber macht es dann nicht sogar erst viel mehr Sinn?

Wenn wir mal logisch denken.
Denn dann ist der Käufer/Fahrer weniger weit von der nächsten "normalen" HU entfernt. 😁

Also bei Autos die vom Händler verkauft werden wird ja, vorrausgesetzt die HU wird "frisch" gemacht, sowieso nicht zurückdatiert, da bei abgemeldeten Fahrzeugen (Pkw's) immer 2 Jahre die Hauptuntersuchung zugeteilt wird. Das war bis jetzt auch in jedem Bundesland gleich! 🙂

Das Zurückdatieren, das in fast allen Bundesländern bis auf Hessen und Saarland gemacht wurde, hat auch wirklich keine technische Begründung. Ich habe auch nie großes Verständnis dafür gehabt, warum wir das machen mussten.
Da ich keinen Unterschied bei der Prüfung mache ob ein Fahrzeug pünktlich zur HU kommt oder verspätet. Insofern bin ich als Prüfer froh, das wir die leidigen Diskussionen über das Zurückdatieren vorraussichtlich bald nicht mehr haben werden.
Denn sicher ist das ganze noch nicht! Das entscheidet sich wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres.
Was sich im übrigen vorraussichtlich noch ändern wird, ist das Überprüfen der Ordnungswidrigkeit, die das Überziehen der HU darstellt. Dafür waren bis jetzt die Polizei und die Politessen bei der Parkscheinkontrolle zuständig.
Dies könnte in die Hände der Prüfer gelegt werden weil wir die Fahrzeuge ja sozusagen an erster Front antreffen. Das bedeutet wir müssen melden wann das Fahrzeug fällig gewesen wäre und das tut jeder Prüfer jetzt schon, denn das Datum der letzten HU trägt jeder Prüfer in seinem Bericht ein.
Somit würde zwangsweise jedes Fahrzeug bzw. jeder Halter auch für die OWi kontrolliert werden.
Es ist nicht auszuschließen das persönliche Strafen wie Bußgelder oder Punktevergabe dann vom KBA individuell vorgenommen werden könnten. Also wäre ich eher vorsichtig mit dem vorsätzlichen Überziehen der HU!!!! Das mal dazu!

Für die Prüffristen bin ich ein große Befürworter der Einführung der Regelung, wie sie bei Wohnmobilen >3,5t <7,5t durchgeführt wird. Nämlich eine jährliche HU nach einem bestimmten Zeitabstand zur EZ. Muss nicht wie bei Wohnmobilen nach 72 Monaten der Fall sein.

Gruß Rostfinder

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Die Nummer mit den 53 Euronen inklusive einer Ein- und einer Austragung scanne doch mal und stelle sie ein (oder sende sie mir gern als PN), damit ich denen mal ordentlich auf die Finger hauen kann. Von mir aus können die konzessionierten Werkstätten gern die "AU" verschenken, obwohl sie selbst damit gegen die Preisverordnung verstoßen, aber wenn eine Bude die amtliche HU unter der offiziellen Gebühr der regional zuständigen TP anbietet, macht sie sich strafbar, und dann will ich gern dafür sorgen, daß es was auf die Finger gibt. Definitiv geben die dann Geld dazu, weil die dort prüfende Überwachungsorganisation, wie auch immer sie heißen mag, wird schon mindestens den offiziellen Preis nehmen,den die Gebost vorrschreibt. Und da die Prüfer die Gebühren/ Entgelte nicht mehr eigenmächtig ändern KÖNNEN, würde ich gern mal wissen, wie das läuft, ganz zu schweigen von den Ein- und Austragungen, die im Preis von 53 Euro angeblich noch inkludiert waren. Wer's glaubt....
Ich müsste die Tage mal beim TÜV nachfragen, was die da verlangen... ich bekomme beim Autohaus zwar Prozente auf die Teile, allerdings muss ich die Auslagen für TÜV o.ä. in der Höhe zahlen, die dem AH in Rechnung gestellt werden. Wenn das AH nun 53€ haben will, hat der Prüfer diese 53€ in Rechnung gestellt und somit kann weder ich was dafür noch das AH.

Im Internet finde ich diverse Preise für die HU, je nach Bundesland stark schwankend, einmal 34€ für PKW, einmal 60€ für die selbe HU im Osten Deutschlands... so viel zu "kann nicht sein und überhaupt!"
Noch krasser finde ich übrigens die AU Preise, angefangen bei 15€ und endend bei 53€ für eine ODB AU!!? 🙄
Für solche Abzockgebahren seitens des TÜV (und ich meine nur den TÜV, DEKRA Preise konnte ich auf die Schnelle nicht finden) sind doch sicher irgendwie darlegbar? So als Mann vom Fach... Mit welcher Begründung darf eine ODB AU z.B. in Hamburg 15€ kosten und in Bremen 53€? Der Arbeitsgang ist der Gleiche, der Zeitwaufwand und die eingesetzten Geräte ebenfalls. MwSt ist überall gleich und alleine an den Lohnkosten des Prüfers kann es nicht liegen. Ich kenne zwar nur die Stundensätze der Mechaniker in verschiedenen Bundesländern, aber da sind vielleicht 1-2€ Unterschied drin. Sollte da ein TÜV Prüfer tatsächlich in 5 Min. runde 40€ mehr verdienen als sein Kollege in der anderen Stadt?
Wenn die Preise um 5€ variieren würden, wäre es mir noch egal, aber alleine 40€ für eine AU? Vielleicht sollte ich doch mal TÜV Tourismus ausprobieren 🙄

Das Straßenverkehrsrecht ist Ländersache. Insofern kann ein deutliche Preisabweichung seitens der amtlich festgesetzten Gebühren von Bundesland zu Bundesland schon variieren.

Bei OBD AU's muss man auch unterscheiden ob diese eine AU bei einem Fahrzeug mit EZ nach dem 01.01.2006 oder davor ist!

Die OBD Fähigkeit wird bei einem Ottomotor ab 2001 und bei einem Diesel ab 2005 gefordert. Allerdings wird bei diesen Fahrzeugen noch eine zusätzliche Endrohrprüfung durchgeführt. Erst mit Fahrzeugen mit EZ ab 01.01.2006 wird darauf verzichtet. Deshalb sind

diese

OBD AU's auch im Preis deutlich günstiger.

Und wurde nicht erst das "Dumping" der amtlichen Prüfer 😁
von 30 % auf 15 % reduziert?

Hab ich irgendwann im Sommer gelesen.

Denn wenn die Prüfer irgendwo preiswert waren, dann bei der AU. 😉
Die HU kratzt meistens am Limit und bei Werkstätten noch der Auswärtsaufschlag.

Und die Idee mit der Überschreitungsmeldung ist nicht schlecht.
Bei Abmeldungen wird das teilweise schon von Zulassungsstellen so gehandhabt...

Prüfer und Zulassungsstelle melden die Überschreitung.
Halterverstoß - Halter bekommt Bußgeldbescheid.

Quasi automatisch.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Prüfer und Zulassungsstelle melden die Überschreitung.
Halterverstoß - Halter bekommt Bußgeldbescheid.

Quasi automatisch.

Im Grunde gut, aber was, wie z.b. evtl. bei mir, wenn das fzg fällig ist, aber nicht bewegt wird? Ich darf ja sogar ohne Kennzeichen mit einem neuen Auto zur Zulassungsstelle fahren; dann muss ich auch ohne TÜV zum TÜV fahren dürfen.

Angenommen ich lebe im Ausland und fahre erst nach meiner Rückkehr mit 3-monatiger Verspätung zum TÜV. Warum soll ich dafür Strafe zahlen? Verwarngeld ist ja gedacht, weil man ohne TÜV sich und andere möglicherweise gefährdet. Wenn das Auto aber nicht fährt, gefährdet es niemanden und daher ist da auch keine OWI zu sehen.

Bitte jetzt keine Diskussion wegen öffentlichem Verkehrsraum oder nicht.
Die HU ist ein Verstoß gegen StV Z O.

Und damit ist der Verstoß eigentlich immer begangen, auch wenn angemeldet und nicht bewegt.

Sonderfall Ausland - na im Falle eines Falles kannst du das nachweisen gegenüber der Bußgeldstelle.

Und Sonderfall zerlegtes Fahrzeug in Garage - Richterentscheidung. Wie jetzt auch schon. 😉

Hier eine weitere Entwicklung der HU:
http://www.n-tv.de/.../...er-faehrt-kuenftig-Probe-article4673046.html

Ohne Rückdatierung bei gleichen Strafen ist ja gut, halt alle 26 Monate zur HU... Dafür wirds durch die Probefahrt sicher wieder um einiges teurer🙄

Ist doch klar das Härtefalle wie Auslandsaufenthalt, Krankheit und weitere solche Ausnahmen im Einzelfall entschieden werden.
Denn das gute im OWi-Verfahren ist ja, man bekommt einen Anhörungsbogen, in dem man sich wunderbar auslassen kann warum man das Fahrzeug weder durch sich selbst noch durch irgendwelche anderen Leute bei einer Prüstelle oder einem Prüfstützpunkt vorführen konnte...

Aber ich glaube kaum das die Bußgeldkatalogverordnung auf dem selben Stand wie jetzt bleiben wird, sollte auffallen, dass ein häufiges Überziehen der HU Fälligkeit auftritt.

Denn wen kratzen denn schon 20% Aufschlag wenn er dadurch 2,3 oder mehr Monate gewinnen würde.
Daher denke ich mal der Staat schaut sich das ganze an und wird dann die Bußgelder dementsprechend anpassen.

Allerdings wohl kaum vor den Neuwahlen... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Rostfinder


Das mal dazu!

Wat schlechtes im Kaffee gehabt? 😰 😁

Prüfer werden sicher nie ein Bussgeld kassieren, die Befugnis haben die gar nicht. Meldung an´s KBA? Hmm, welche Organisation macht denn sowas? Die Daten werden lediglich intern archiviert, davon bekommt weder KBA noch die Zulassungsbehörden etwas mit. Schön wäre es wenn es eine zentrale Stelle für alle Daten aller Organisationen gäbe, auch um mal die Fahrzeughistorie nachvollziehen zu können oder die Nachprüfungen zu vereinfachen. Aber soweit sind wir noch nicht.

Bei OBD-AUs KANN auch nur nach Baujahr 2006 auf die Messung verzichtet werden, immer schön am Telefon wenn man dem Kunden keinen Preis nennen kann. Ja wenn dann billiger, wenn nicht dann ...

Bezüglich Preise hilft ein Blick in die betreffende Gebührenordnung, da sind die Organisationen stark eingeschränkt welchen Preis die wo nehmen dürfen. Daher sind die Unterschiede regional auch sehr klein. Abgesehen davon, billiger bekommt man derzeit nirgendwo eine Ingenieursstunde 😉

Zitat:

Das Straßenverkehrsrecht ist Ländersache. Insofern kann ein deutliche Preisabweichung seitens der amtlich festgesetzten Gebühren von Bundesland zu Bundesland schon variieren.
Bei OBD AU's muss man auch unterscheiden ob diese eine AU bei einem Fahrzeug mit EZ nach dem 01.01.2006 oder davor ist!
Die OBD Fähigkeit wird bei einem Ottomotor ab 2001 und bei einem Diesel ab 2005 gefordert. Allerdings wird bei diesen Fahrzeugen noch eine zusätzliche Endrohrprüfung durchgeführt. Erst mit Fahrzeugen mit EZ ab 01.01.2006 wird darauf verzichtet. Deshalb sind diese OBD AU's auch im Preis deutlich günstiger.

Das mit dem Straßenverkehrsrecht kann man so nicht sagen. Das StVG ist ganz sicher Bundesrecht, sicherlich haben aber die Länder in der Ausgestaltung eigene Möglichkeiten.

OBD bei Diesel ab 2005 stimmt so nicht, das hängt von etlichen Faktoren ab (Sitzplätze, Gewicht, Fahrzeugklasse etc.. So schön wie bei Otto (Schlüsselnummer) geht's leider nicht.
Und ob Gasmessung oder nicht hängt davon ab, ob denn die readyness-codes alle gesetzt sind. Schlußendlich spielt auch die Fahrzeugart und Abgaseinstufung (V.9) eine Rolle.

Ich hatte beispielsweise letzte Woche einen Crafter Ez. 2009 mit zGG 3,5t, zugelassen als SoKfz. Werkstattwagen, der konnte noch nicht mal OBD und braucht es auch nicht, der durfte mit 'ner normalen Diesel-AU durch die HU. Manchmal ist es verrückt, gelle?

Gardiner

Zitat:

Wat schlechtes im Kaffee gehabt? 😰 😁

Nein leider gar keinen an dem Tag. Vielleicht lags daran. 😁

Natürlich werden wir nie Bussgelder kassieren. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass der Staat ein großes Interesse daran hat die OWis mit einem kleinen Verwaltungsakt zu belegen.
Wir werden sehen wie sich das ganze im den nächsten Jahren entwickeln wird.

Zitat:

Das mit dem Straßenverkehrsrecht kann man so nicht sagen. Das StVG ist ganz sicher Bundesrecht, sicherlich haben aber die Länder in der Ausgestaltung eigene Möglichkeiten

Das Straßenverkehrsrecht ist vom Ursprung her Ländersache. Oder wie hieß das in der Ausbildung damals noch, konkurierende Gesetzgebeung oder so ähnlich, wenn ich mich nicht irre. 😉

Aber damit wir in Niedersachsen nicht Rechtsverkehr und in NRW Linksverkehr haben, hat der Staat das in allen Bereichen größtenteils vereinheitlicht.

Nur aufgrund dessen, dass es Ländersache ist, konnte ja in Hessen und Saarland anders mit der Plakettendatierung geabeitet werden. Aber das ist ja auch gar nicht so wichtig.

Zitat:

OBD bei Diesel ab 2005 stimmt so nicht, das hängt von etlichen Faktoren ab (Sitzplätze, Gewicht, Fahrzeugklasse etc.. So schön wie bei Otto (Schlüsselnummer) geht's leider nicht.

Und ob Gasmessung oder nicht hängt davon ab, ob denn die readyness-codes alle gesetzt sind. Schlußendlich spielt auch die Fahrzeugart und Abgaseinstufung (V.9) eine Rolle.

Ich hatte beispielsweise letzte Woche einen Crafter Ez. 2009 mit zGG 3,5t, zugelassen als SoKfz. Werkstattwagen, der konnte noch nicht mal OBD und braucht es auch nicht, der durfte mit 'ner normalen Diesel-AU durch die HU. Manchmal ist es verrückt, gelle?

Klar das mit Diesel ab 2005 bezieht sich nicht auf die Klasse der N Fahrzeuge.

Aber gebe dir Recht manchmal ist es verrückt, dass zwei identische Fahrzeuge die unterschiedlich geschlüsselt sind unterschiedlich zu prüfen sind was die AU angeht.

Ist ein ähnliches Problem bei Trike's. Sind die als offener Pkw geschlüsselt dann keine und kommt das Ding in die L Klasse dann mit CO Messung usw.
Hatte mal genau den Fall das genau zwei Trikes mit den Schlüsselungen bei mir waren und die Halter haben schön komisch geschaut warum ich bei nur einem gemessen habe und die Prüfgebühren sich auch noch um 1 oder 2€ unterschieden haben. 🙂

Gruß Rostfinder

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