ForumGolf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Keine neue HU-Plakette Wegen LED-Heckleuchten

Keine neue HU-Plakette Wegen LED-Heckleuchten

Themenstarteram 5. März 2005 um 11:26

Mein bekannter war gestern mit seinem Golf III Cabrio in einer Werkstatt zwecks vorbereitung zur Hauptuntersuchung. Der zuständige Prüfer mit dem auch noch ein paar Eintragungen besprochen wurden machte die Aussage, dass mit den verbauten FK LED Rückleuchten keine Prüfplakette zugeteilt wird.

Da die LED Rückleuchten in dieser Form nicht zugelassen sind.

Den HU-Prüfstellen sowie den Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet liege ein Schreiben vor (vermute mal das von Hella ), dass diese Leuchten aus dem Verkehr zu ziehen sind bzw. bemängelt werden.

Habt Ihr schon Ähnliche erfahrungen mit HU-Prüfstellen oder auch der Polizei gemacht???

Oder habt Ihr euch schon mit FK diesbezüglich in verbindung gesetzt? Meine erfahrung ist, dass man sich bei FK über das Thema LED-Rückleuchten ganz schön bedeckt hält und sich in Schweigen verhüllt. Bis jetzt gibt es auch noch keine offizielle Stellungnahme zu diesem Sachverhalt.

Das LED-Leuchtenproblem betrifft ja auch noch andere VW-Fahrzeuge z.B. Golf IV

Ähnliche Themen
34 Antworten

Ich habe eine mail nach FK geschickt (über deren Homepage) und in der Antwort hieß es, dass es keinen Austausch der Rückleuchtn gibt, weil diese aktuellen immer noch zulässig sind. Wenn das Wetter wiede besser wird, fahr ich mal bei nem TÜV-Onkel vor und frag den. Dann soll der mir das schriftlich geben und mit dem Wisch werde ich mich dann an FK wenden...

schau mal noach ob du die leds einzeln wechseln kannst wenn ja sind se auch genauso unzulässig das ist nämlich der grund bei hella

am 5. März 2005 um 19:50

Wenn die Teile von FK ein E Prüfzeichen haben und der Tüv Mann dir keinen Wisch unter die Nase halten kann ,das diese von FK verkauften Rückleuchten die Bedinnungen für das E Prüfzeichen nicht mehr Erfüllen und deshalb nicht mehr zulässig und aus dem Verkehr zu ziehen sind, dann muss er dir ne Plakette kleben. Was Hella in diesem Fall über ihre Leuchten schreiben darf der nicht als Grundlage für seine Entscheidungen der Bautele anderer Hersteller nehmen. Haben deine jedoch kein E-Prüfzeichen, hast Du die Lampe am brennen und der Prüfer recht.

Gruß horst

Themenstarteram 5. März 2005 um 20:03

Nochmals zur Info, die Rückleuchten haben ein E-Prüfzeichen (E11) und die LED's sind leider einzeln austauschbar.

Eine weitere Frage ist, ob nun FK eventuell die Leuchten zurücknehmen muß bzw. der Händler der Sie verkauft hat?

am 5. März 2005 um 20:11

Wenn der Beweis vorliegt das diesen Rückleuchten das E-Prüfzeichen entzogen wurde aus diesem Grunde muss der Händler die zurücknehmen da er dir ein Mangelhaftes Teil verkauft hat. Jetzt kommt das "aber", wenn die Zulassungsvorraussetzungen erst nach dem Kauf der Leuchten entzogen wurde und der Händler beim Verkauf nicht wusste das so etwas im Gange ist, hast Du den schwarzen Peter. Er hat dir ja in dem Moment eine Sache verkauft die in Ordnung war. GGF müsste aber FK die Teile zurücknehemen, jedoch nur wenn du Beweisen kannst das das E-Prüfzeichen für diese Leuchetn wegen einem Fehler erloschen ist.

Gruß Horst

am 6. März 2005 um 1:22

Was die einen Aufstand machen wegen den scheiss LEDs!?

Sollen sie sie doch einfach erlauben, egal für welche Leuchten, weil stören tuts keinen! Im Gegenteil, es sieht besser aus und hält länger!

ugatz ich schätze mal du hast es net gelesen das schriftstück es geht darum das man die austauschen kann und so andere einsetzen kann was aber net zulässig ist wenn die andere farbe haben und das wollen se verhindern

Zitat:

Original geschrieben von ugatz

Was die einen Aufstand machen wegen den scheiss LEDs!? Sollen sie sie doch einfach erlauben, egal für welche Leuchten...

Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich Zulassungsrecht liegt.

Sehr diplomatisch, wie Drahkke immer "Du hast keine Ahnung" umschreibt ;)

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster

Wenn der Beweis vorliegt das diesen Rückleuchten das E-Prüfzeichen entzogen wurde aus diesem Grunde muss der Händler die zurücknehmen da er dir ein Mangelhaftes Teil verkauft hat. Jetzt kommt das "aber", wenn die Zulassungsvorraussetzungen erst nach dem Kauf der Leuchten entzogen wurde und der Händler beim Verkauf nicht wusste das so etwas im Gange ist, hast Du den schwarzen Peter. Er hat dir ja in dem Moment eine Sache verkauft die in Ordnung war. GGF müsste aber FK die Teile zurücknehemen, jedoch nur wenn du Beweisen kannst das das E-Prüfzeichen für diese Leuchetn wegen einem Fehler erloschen ist.

Aber wenn die Zulassung nach dem Kauf erloschen ist, dann bestand der Fehler doch schon beim Kauf?!

war das nicht die Sache, dass andere Leuchten verkauft wurden als die, für die damals die Zulassung erteilt wurde?

Hatte mal was in der Richtung auf der hella-homepage gelesen.

Von daher waren die verkauften Leuchten niemals zulässig, auch beim Verkauf nicht.

am 16. März 2005 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von Daedalus

war das nicht die Sache, dass andere Leuchten verkauft wurden als die, für die damals die Zulassung erteilt wurde?

Stimmt, die Zulassung ist zurückgezogen worden, weil die verkauften Rückleuchten nicht mehr mit dem Prüfmuster übereingstimmt haben.

am 16. März 2005 um 21:21

Lasst euch doch nicht vom TÜV ans Bein pissen, wenn die so einen Aufstand machen beim TÜV wegen den LED Rückleuchten, warum baut Ihr dann nicht für den TÜV Termin schnell die Serienrückleuchten ein?

Und danach wieder die anderen?

Und wenn ihr keine anderen mehr habt geht zum Schrottplatz und holt euch welche für 15.- Euro oder für 10 Euro bei Ebay!!

Oder schreibt mir ich schicke euch einen kompletten TÜV Bericht für die FK LED Rückleuchten für den Golf 4! Da steht drauf das sie erlaubt sind, ganz offiziell vom TÜV!

Hab ich als PDF vorliegen!!

Ich weiss ja nicht wo Ihr so unterwegs seid, aber bei uns interessieren sich die Bullen nicht für Rücklichter oder Scheinwerfer! Und wenn ich TÜV mache geh ich zum ATU die machen das auch ohne Probleme...

PS: Und sind wir mal ehrlich, wer sich blaue oder grüne LEDs in die Rückleuchten macht gehört gleich mal verhauen... das sieht doch total lächerlich aus!

Ich hoffe so blöd ist kein VW Fahrer!?

Zitat:

Original geschrieben von ugatz

...wenn die so einen Aufstand machen beim TÜV wegen den LED Rückleuchten, warum baut Ihr dann nicht für den TÜV Termin schnell die Serienrückleuchten ein?

Und danach wieder die anderen?

Weil wir im Falle eines Unfalles nicht auf Kosten sitzenbleiben wollen, die in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Zweck stehen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Keine neue HU-Plakette Wegen LED-Heckleuchten