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Keine Lieferung dank Corona

Suzuki GSX-S 750
Themenstarteram 18. März 2020 um 21:15

Hallo,

ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Thema hören:

Ich habe mir im Januar ein Motorrad gekauft, welches Ende März geliefert werden sollte. Bezahlt habe ich direkt bei der Bestellung. Ich hätte natürlich auch das Vorjahresmodell direkt bei einem anderen Händler kaufen können. Nun habe ich mich aber eben für das aktuelle entschieden. Ich würde jetzt gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt vom Kaufvertrag zurückzutreten? Wenn Suzuki dieses Jahr nicht mehr liefert haben die halt die ganze Zeit mein Geld und ich kein Motorrad. Ich weiß natürlich, dass der Händler nichts dafür kann. Aber ich würde schon gerne noch dieses Jahr fahren.

Laut dem Händler wissen sie nicht wann Suzuki wieder liefert. Es kann also durchaus länger dauern.

Beste Antwort im Thema

Der Welt gehts schlecht, aber das Mopped muss vor die Tür...! Ja, persönliche Probleme stehen immer im Vordergrund!

Storniere bei Suzuki, aber egal, woanders bekommst du auch nichts her...!

B196?

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Du hast doch sicherlich noch nichts, ausser einer kleinen anzahlung, gezahlt.

Wenn ja, schön dumm.

Sorry

am 18. März 2020 um 21:23

In Lieferverzug setzen, Nachfrist setzen, vom Vertrag zurückzutreten und Geld zurück verlangen.

Themenstarteram 18. März 2020 um 21:29

Zitat:

In Lieferverzug setzen, Nachfrist setzen, vom Vertrag zurückzutreten und Geld zurück verlangen.

Im Vertrag steht leider "ca. April 2020". Das wird sicherlich ein Problem...

am 18. März 2020 um 21:42

Wennn er pleite geht, haste verkackt.

Zitat:

Im Vertrag steht leider "ca. April 2020". Das wird sicherlich ein Problem...

So ist es - ab Mai kannst Du dann eine Frist setzen, Rücktritt ankündigen und im Anschluss Geld zurück fordern.

 

Und wenn der Händler bis dahin Pleite ist, weil alle lieber gern Motorrad fahren wollen anstatt zu warten und deshalb ihre Bestellungen stornieren schaust Du in die Röhre...

 

 

Ansonsten noch eine ganz verwegene Idee - ohne gleich mit Paragraphen um die Ecke zu kommen vielleicht einfach mal direkt mit dem Händler das Problem bereden?

 

Der Welt gehts schlecht, aber das Mopped muss vor die Tür...! Ja, persönliche Probleme stehen immer im Vordergrund!

Storniere bei Suzuki, aber egal, woanders bekommst du auch nichts her...!

B196?

am 19. März 2020 um 6:08

Im übrigen steht in den AGB zum Kaufvertrag wahrscheinlich was von "höherer Gewalt". Und in der leben wir zur Zeit. Damit musst du einfach jetzt zurechtkommen. Es gibt wichtigeres.

Es mag ja ärgerlich sein das dein schon bezahltes Moped nicht geliefert wird.

Aber hast du dir dein geschriebenes mal durch gelesen??

Meinst es wäre hier mal nicht angebracht mit etwas Rücksicht zu handeln??

Wenn Liefertermin April 2020 ist na und ?

Selbst wenn es erst im Juni oder Juli kommt ,wenn es doof kommt gilt Ausgangssperre dann kannst du dir dein neues Moped in der Garage anschauen statt damit zu Fahren.

Mich persönlich würde das auch wurmen,mei wenn man aber das ganze mal aus der aktuellen Lage anschaut würde für mich zählen ,das ich den Händler zumindest mal Unterstützt habe mit einem Kauf ,und selbst wenn er pleite machen sollte wovon ich nicht aus gehe wird es sicher in der aktuellen Lage eine Lösung geben.

am 19. März 2020 um 7:20

Schlimm wäre es, wenn es ihn so stark erwischt, dass er anschließend gar nicht mehr Motorrad fahren kann.

Warum bezahlt man bevor das Motorrad da ist?

Schön blöd.

Eine ganz blöde Unsitte hat sich eingeschlichen mit der Vorabbezahlerei, denn das Gesetz steht klar auf der Empfängerseite: zuerst Ware/Dienstleistung, danach das Geld.

Wer mit dem Geld im Vorteil ist, sitzt am längeren Hebel, was auch beabsichtigt ist vom Gesetzgeber.

Zitat:

@Aina schrieb am 18. März 2020 um 23:51:17 Uhr:

Zitat:

Im Vertrag steht leider "ca. April 2020". Das wird sicherlich ein Problem...

So ist es - ab Mai kannst Du dann eine Frist setzen, Rücktritt ankündigen und im Anschluss Geld zurück fordern.

Und wenn der Händler bis dahin Pleite ist, weil alle lieber gern Motorrad fahren wollen anstatt zu warten und deshalb ihre Bestellungen stornieren schaust Du in die Röhre...

 

Ansonsten noch eine ganz verwegene Idee - ohne gleich mit Paragraphen um die Ecke zu kommen vielleicht einfach mal direkt mit dem Händler das Problem bereden?

Das ist doch ein super Vorschlag.

Mit dem Händler sprechen.

Vielleicht hat er etwas anderes herumstehen, was theoretisch auch in Frage käme.

Neu oder gebraucht - Hauptsache du hast etwas, zumindest für einen Teil deines Geldes.

Wenn's nichst passt mit dem Fahren, verkaufe sie in einem halben Jahr wieder.

Besser 2000 oder 3000 Teuros verloren als alles.

"Können wir den Kaufvertrag bitte ändern? Da meine Balde nicht lieferbar ist, würde ich neue die VFR1200 nehmen, die da steht." (ich fahre halt Honda)

"Oder 10 von den Monkeys..." ;)

 

Zitat:

@Martinirosso schrieb am 19. März 2020 um 21:56:50 Uhr:

Eine ganz blöde Unsitte hat sich eingeschlichen mit der Vorabbezahlerei, denn das Gesetz steht klar auf der Empfängerseite: zuerst Ware/Dienstleistung, danach das Geld.

Wer mit dem Geld im Vorteil ist, sitzt am längeren Hebel, was auch beabsichtigt ist vom Gesetzgeber.

Wo genau steht das?

„Zug um Zug“ kann sein - muss aber nicht:

 

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zug_um_Zug

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