Keine Lieferung dank Corona
Hallo,
ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Thema hören:
Ich habe mir im Januar ein Motorrad gekauft, welches Ende März geliefert werden sollte. Bezahlt habe ich direkt bei der Bestellung. Ich hätte natürlich auch das Vorjahresmodell direkt bei einem anderen Händler kaufen können. Nun habe ich mich aber eben für das aktuelle entschieden. Ich würde jetzt gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt vom Kaufvertrag zurückzutreten? Wenn Suzuki dieses Jahr nicht mehr liefert haben die halt die ganze Zeit mein Geld und ich kein Motorrad. Ich weiß natürlich, dass der Händler nichts dafür kann. Aber ich würde schon gerne noch dieses Jahr fahren.
Laut dem Händler wissen sie nicht wann Suzuki wieder liefert. Es kann also durchaus länger dauern.
Beste Antwort im Thema
Der Welt gehts schlecht, aber das Mopped muss vor die Tür...! Ja, persönliche Probleme stehen immer im Vordergrund!
Storniere bei Suzuki, aber egal, woanders bekommst du auch nichts her...!
B196?
20 Antworten
Zitat:
@adi1204 schrieb am 19. März 2020 um 20:58:51 Uhr:
Warum bezahlt man bevor das Motorrad da ist?
Schön blöd.
Keine Vorauszahlung ohne Bankbürgschaft
Ist im B to B Bereich das selbstverständlichste von der Welt
Die Kosten für die BB sind abhängig von der Bonität des Händlers.... Trägt natürlich auch der Händler
Wenn er gar keine ranbringt Finger weg
Verbuchen unter Lehrgeld
Passiert ihm nie mehr
Hoffentlich geht's gut aus
Zitat:
@Martinirosso schrieb am 19. März 2020 um 21:56:50 Uhr:
Eine ganz blöde Unsitte hat sich eingeschlichen mit der Vorabbezahlerei, denn das Gesetz steht klar auf der Empfängerseite: zuerst Ware/Dienstleistung, danach das Geld.Wer mit dem Geld im Vorteil ist, sitzt am längeren Hebel, was auch beabsichtigt ist vom Gesetzgeber.
Das stimmt so nicht. Das Gesetz macht keine zeitlichen Vorgaben. Der Regelfall ist eigentlich der zeitgleiche Austausch, aber einen gesetzlichen Anspruch, erst nach Erhalt der Ware zahlen zu müssen, gibt es nicht.
Zitat:
@Aina schrieb am 20. März 2020 um 08:12:09 Uhr:
„Zug um Zug“ kann sein - muss aber nicht:
Zug um Zug besagt nicht welche Vertragspartei zuerst leisten muss.
Zug um Zug kann bedeuten:
Wenn der Händler geliefert hat, muss der Käufer bezahlen,
oder
Wenn der Käufer bezahlt hat, muss der Händler liefern
@hoinzi
vlt. kennt @Martinirosso ja eine gesetzliche Norm, die uns unbekannt ist.
Nachdem in den letzten Tagen mehrfach bei Gesichtsbuch gepostet wurde, dass Mieter von Ladengeschäften keine Miete zahlen müssten, wenn es aufgrund einer Seuche zu einer behördlich verordneten Schließung gekommen sei, wundert mich nichts mehr. Fast alle, die das gepostet hatten, haben dabei nur übersehen, dass es das ABGB nur in Österreich gibt, nicht aber in Deutschland.
Ich bin jetzt auch mal gespannt, welche Rechtsgrundlage hier noch um die Ecke kommt...
Oft ist es in der Realität dann so, dass früher überwiesen wird, damit der Brief schon verschickt wird, um vor Abholung zuzulassen.
Alles ja im Regelfall kein Thema, wenn nicht eine Insolvenz dazwischen kommt.
Selbst dann nicht...
Bankbürgschaft und es gibt keine Probleme