Keine Helmpflicht für Deutsche Post AG????
Hallo!
In letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass die Deutsche Post AG immer mehr ihrer Postboten bzw Briefzusteller mit Motorrollern ausstattet.
- Jedoch fahren diese alle ohne Helm. Daher meine Frage, ob die Bediensteten der Post von der Helmpflicht befreit sind????
MfG
Motoele
P.S.: Sicher keine lebensnotwendige Frage, aber interessiert mich mal.
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
ich kann nur verstehen was da steht ...
ja, wie jeder andere Roller den ich bisher hatte auch mit hoher Zuverlässigkeit und langem Leben 😁
ich würde mich freuen dich mal persönlich auf der eventuellen deutschlandtour kennen zu lernen!
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
Das sind (zumindest hier bei uns) Piaggio Free "Cargo", diese Fahrzeuge werden in Italien schon seit langer Zeit von der Post eingesetzt.
Hier mal ein Bild:
http://www.rollerroller.de/Postfree1.jpg
Hi, echt gut dieser Roller, man kann viel Gepäck mitschleppen. Allerdings, so glaube ich, kann man bei
Dunkelheit vorne keine Kiste Bier Transportieren, weil die
Scheinwerfer verdeckt sind, oder?
der Scheinwerfer befindet sich unter dem Gepäckträger ...
sieht man auf dem Bild als schwarzes "Etwas" ...
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"post modern" fährt bei uns mit peugeot ludix ep rum
http://www.peugeot-roller.de/presse/media/ludix_ep_highres.jpg
Zitat:
Original geschrieben von hans9107
"post modern" fährt bei uns mit peugeot ludix ep rum
http://www.peugeot-roller.de/presse/media/ludix_ep_highres.jpg
Hi, nicht schlecht, dieser Lastesel, aber Helmpflicht gilt auch für Postler...
MfG
Güni.
Ich habe da auch mal was im Internet zu gefunden!
(Allerdings stammt das Bild aus den USA, was mich jetzt etwas verwundert...)
http://www.citybeat.de/media/maxsize.html?what=news&id=8513002
Roller sind in den USA schon seit einigen Jahren DER Hit ...
schau dir mal die "Kataloge" div. japanischer Hersteller an und du wirst staunen wie viele Roller es NUR für die Amis gibt 😉
gerade Largeframe-Vespen sind "drüben" ziemlich beliebt (hat der letzte Scooter-Canonball mal wieder gezeigt), allerdings unterstelle ich mal das die Aufkleber auf dieser Vespa nur ein Gag sind ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von briefträger 120
nein kein gag wir hatten wie gesagt mal roller zum briefeaustragen !
Mit deutschem Post-Schriftzug? In welchem Bundesstaat soll das gewesen sein?
Zitat:
Original geschrieben von briefträger 120
was war vor der ag???????????
Kannst du deine Frage etwas näher erläutern?
Ich weiß das die DP AG keinen moped haben oder einsetzten werden, Sie benutzen Pedelc (Fahrräder) und E- Dreirad
Hier zum StVZO und Helm Pflicht in Deutschland wie ist es in Norwegen, belgien Nl usw....
— „Leichtmofa“ ( auch „E-Bike“ genannt ) mit Fahrrad- und Mofa-Merkmalen
• Höchstgeschwindigkeit 20 km/h ohne Mittreten ( mit sicherer Leistungsabregelung oberhalb 24 km/h )
• Leergewicht ohne Batterien : bis 30 kg
• TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich
• Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig ) wenn Fahrer/in nach dem 1.4.1965 geboren wurde
• keine Helmpflicht
• Motorleistung bis 500 Watt
• es dürfen benutzt werden : Straßen und für Mopeds erlaubte Radwege
? „Pedelec“ EU-weit ein zulassungsfreies Fahrrad mit Motor-Unterstützung
• es ist keine TÜV- Begutachtung, Prüfbescheinigung oder die Einholung einer Betriebserlaubnis erforderlich
• Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nur bei Mittreten ( Tretsensor ist erforderlich )
• bis 6 km/h ist Mittreten nicht erforderlich =Anfahrhilfe
• im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindigkeits-Begrenzung
• keine Helmpflicht
• Versicherungskennzeichen ist nicht erforderlich
• Motorleistung 250 Watt S1 ( = Dauerleistung des Motors; das ist nicht die Spitzenleistung, die ist etwa 10 min doppelt so hoch )
• es dürfen benutzt werden : Straßen und Radwege
? „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“
• Höchstgeschwindigkeit unter Motor 25 km/h +10% Toleranz, Motorleistung bis 1 kW, im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
• Ausrüstungsanforderungen wie an ein Fahrrad + Wegfahrsicherung
• TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich
• Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )
• Helmpflicht ( Fahrradhelm )
• es dürfen benutzt werden : Straßen und für Mopeds erlaubte Radwege
? „Kleinkraftrad“
• Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung bis 4 kW
• TÜV- Gutachten oder EU-Musterzulassung und Einholung einer Betriebserlaubnis sind erforderlich
• Helmpflicht ( typengeprüft für Motorräder )
• Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig )
• Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )