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Keine gewerbliche Personenbeförderung im alten Führerschein, im Neuen steht nichts!

Themenstarteram 4. Juli 2021 um 11:59

Hallo,

in meinem alten rosa Führerschein stand, dass ich keine gewerbliche Personenbeförderung betreiben darf. Ich habe jetzt den neuen Führerschein. Da finde ich auf Anhieb nichts diesbzgl.

Ist das jetzt weg bzw. darf ich jetzt z. B. Taxi fahren?

Oder ist das irgendwo gespeichert und wenn ich Taxi fahren sollte und ich kontrolliert werden sollte, hab ich ein Problem?

Dankeschön.

LG

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17 Antworten

Hä?

 

Du brauchst einen P-Schein. (Personenbeförderungsschein)

 

Du darfst sonst kein Taxi fahren.

Hat in dem Fall übrigens nichts mit dem Führerschein zu tun.

 

Fragen gibt's ;)

Klar einen Personenbeförderungsschein.

Die Ausnahme hiervon bildet eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D in Verbindung mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 im EU-Führerschein. In diesem Fall ist die Erlaubnis zur gewerbl. Personenbeförderung bereits in der Fahrerlaubnis "integriert" (... einfach auf Taxifahrten umsteigen, dürfen Busfahrer dennoch nicht).

Themenstarteram 4. Juli 2021 um 13:42

Ok, also einen P-Schein müsste ich machen. Aber um den machen zu können, ist doch der Eintrag im alten Führerschein hinderlich, oder!?

Zitat:

@carriegross schrieb am 4. Juli 2021 um 15:42:45 Uhr:

Aber um den machen zu können, ist doch der Eintrag im alten Führerschein hinderlich, oder!?

Nein, der ist dabei nicht hinderlich.

Zitat:

@carriegross schrieb am 04. Juli 2021 um 13:59:51 Uhr:

in meinem alten rosa Führerschein stand, dass ich keine gewerbliche Personenbeförderung betreiben darf.

Moin,

warum war dies im alten FS vermerkt?

Stand ja nicht ohne Grund drin, wie früher (heute auch) z.B. Kfz nur mit Sehhilfe/nur mit Automatik Getriebe zu führen etc.

 

Gruß

Andre

Themenstarteram 4. Juli 2021 um 14:01

Geht aus dem augenärztlichen Gutachten hervor, das ich damals vorm Führerschein hab erstellen lassen, das ich auch immer dabei habe. War damals so blöd und bin zum Augenarzt anstatt, wie die meisten zum Optiker.

In diesem Fall wirst du wohl ein neues Gutachten erstellen lassen müssen, wenn du beabsichtigst, den P-Schein zu machen.

Themenstarteram 4. Juli 2021 um 14:26

Und wenn ich den P-Schein machen will, einfach meinen neuen Führerschein und einen Sehtest vom Optiker vorlege?

Das wird nicht funktionieren. Für den P-Schein wird ein Gutachten vom Optiker nicht reichen, da muss man schon mal zum Augenarzt.

Zitat:

@carriegross schrieb am 4. Juli 2021 um 16:01:55 Uhr:

Geht aus dem augenärztlichen Gutachten hervor, das ich damals vorm Führerschein hab erstellen lassen, das ich auch immer dabei habe.

Möchtest Du uns schreiben, ob eine (und welche) Schlüsselzahl in der letzten Zeile des Feldes 12 auf der Rückseite Deines Führerscheins vermerkt ist?

Beispielsweise steht auf meinem FS an dieser Position die Schlüsselzahl "01.06", mit der das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen vorgeschrieben wird.

Da bedarf es schon ein bisschen mehr als nur eine Bestätigung vom Optiker.:D

Hier mal die Auflistung:

- Personalausweis oder Reisepass

- Fahrerlaubnis, die in Deutschland anerkannt ist (EU-Kartenführerschein)

- Führerschein der Klasse B, gültig seit mindestens 2 Jahren

- ärztliches Zeugnis

- qualifiziertes ärztliches Gutachten der geistigen und körperlichen Eignung

- augenfachärztliches Gutachten

- polizeiliches Führungszeugnis der Belegart “O”

- für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

- für Taxis: Nachweis über Ortskenntnisprüfung

Für die erstmalige Erstellung des P-Scheins musste mal locker 300 Ocken hinlegen.

Themenstarteram 4. Juli 2021 um 16:10

Zitat:

@Rigero schrieb am 4. Juli 2021 um 17:02:56 Uhr:

Zitat:

@carriegross schrieb am 4. Juli 2021 um 16:01:55 Uhr:

Geht aus dem augenärztlichen Gutachten hervor, das ich damals vorm Führerschein hab erstellen lassen, das ich auch immer dabei habe.

Möchtest Du uns schreiben, ob eine (und welche) Schlüsselzahl in der letzten Zeile des Feldes 12 auf der Rückseite Deines Führerscheins vermerkt ist?

Beispielsweise steht auf meinem FS an dieser Position die Schlüsselzahl "01.06", mit der das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen vorgeschrieben wird.

Da steht nichts. Da gabs dann wohl Übertragungsprobleme!? xD

O.K., keine Fehlsichtigkeit :)

Mysteriös bleibt der Eintrag im Vorgänger Deines aktuellen Kartenführerscheins für mich umso mehr.

oder Visus re.+li. / 2 < 0,8

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