Keine gewerbliche Personenbeförderung im alten Führerschein, im Neuen steht nichts!
Hallo,
in meinem alten rosa Führerschein stand, dass ich keine gewerbliche Personenbeförderung betreiben darf. Ich habe jetzt den neuen Führerschein. Da finde ich auf Anhieb nichts diesbzgl.
Ist das jetzt weg bzw. darf ich jetzt z. B. Taxi fahren?
Oder ist das irgendwo gespeichert und wenn ich Taxi fahren sollte und ich kontrolliert werden sollte, hab ich ein Problem?
Dankeschön.
LG
17 Antworten
Zitat:
@Rigero schrieb am 4. Juli 2021 um 19:22:35 Uhr:
O.K., keine Fehlsichtigkeit 🙂
Das weißt du nun woher?
Was auch immer den damaligen Aussteller veranlasste, diese Einschränkung einzutragen. Sie ging dann wohl beim Umtausch in den EU-Führerschein verloren.
Was aber, Aufgrund der notwendigen Untersuchung, sicherlich nicht schwerwiegend ist. Spätestens da fällt der Grund für den damaligen Ausschluss sicherlich wieder auf.
Zitat:
@ktown schrieb am 4. Juli 2021 um 19:33:55 Uhr:
Das weißt du nun woher?Zitat:
@Rigero schrieb am 4. Juli 2021 um 19:22:35 Uhr:
O.K., keine Fehlsichtigkeit 🙂
Ich korrigiere mich: keine Fehlsichtigkeit, die einer Korrektur mittels Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse) bedarf. Ansonsten wäre unter Position 12 des FS eine entsprechende Schlüsselzahl (z. B. 01.06) zu finden. Auflagen/Beschränkungen wie diese sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFAER) festgehalten, - bei Umschreibung auf den aktuellen Karten-FS sollten bisherige Eintragungen weder der Führerscheinstelle noch Bundesdruckerei entgehen.
Naja. Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Bei mir hatten sie vergessen meine Klasse 2 zu übernehmen. Als es auffiel, wollten gleich nochmals abkassieren. Hab es dann gelassen, weil er eh nur noch 2 Jahre gültig gewesen wäre und dann hätte ich regelmäßig dort hinschlappen müssen.