ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Führerschein nach 7 Jahren wieder, Probezeit Auflagen

Führerschein nach 7 Jahren wieder, Probezeit Auflagen

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 19:37

Hallo erstmal an alle :)

ich habe ein Anliegen und hoffe ihr könnt mir helfen bzw. irgendwer hat hat das selbe oder was Ähnliches selber erlebt.

Kurz zu meiner Geschichte:

2005 Führerschein gemacht. Unfall in der Probezeit(rechts-vor-links Fehler meinerseits), Auflage Aufbauseminar. Nicht gemacht und Führerschein entzogen. War mir auch egal, weil in der Stadt braucht man keinen Führerschein ;) Jetzt Führerschein wieder geholt, wegen Familie und Job und so... (Aufbauseminar und weitere Maßnahmen gemacht)

Logischerweise bin ich jetzt wieder/immernoch in der Probezeit und hier ist mein Anliegen:

Wenn man den Führerschein auf Probe hat, darf man sich ja keine "3" Delikte/ Bußgelder über 40 € erlauben

(ihr wisst was ich meine ;) da sonst evtl wieder ne Führerscheinprüfung, MPU oder dergleichen fällig ist.

Hab ich jetzt durch den Unfall damals nur noch "sozusagen" 2 Delikte "gut", oder sind es wieder 3?

Danke für eure Antworten/ Hilfe.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Warum fragst du hier, wieviel Regelverstöße du dir leisten kannst? Ich würde es einfach mal mit regelkonformen Verhalten versuchen, ist übrigens gar nicht so schwer, wie viele hier meinen.

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Da du ja um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen das Aufbauseminar doch noch gemacht hast, kommt wenn jetzt erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße von dir innerhalb der Probezeit begangen werden, die zweite Stufe der probezeitrelevante Maßnahmen auf dich zu.

Danach die Dritte Stufe, welche ein Entzug der FE zur Folge hat.

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 19:50

Zitat:

@Kai70 schrieb am 30. Oktober 2014 um 20:45:26 Uhr:

Da du ja um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen das Aufbauseminar doch noch gemacht hast, kommt wenn jetzt erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße von dir innerhalb der Probezeit begangen werden, die zweite Stufe der probezeitrelevante Maßnahmen auf dich zu.

Danach die Dritte Stufe, welche ein Entzug der FE zur Folge hat.

Ok, und das weißt du sicher oder ist das ne Vermutung?

Das ist nicht so. Durch den Entzug in der Probezeit gilt das alte Schema nicht mehr. Für jeden A-Verstoß oder zweimal B würdest Du zur MPU gebeten.

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 20:04

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2014 um 20:59:41 Uhr:

Das ist nicht so. Durch den Entzug in der Probezeit gilt das alte Schema nicht mehr. Für jeden A-Verstoß oder zweimal B würdest Du zur MPU gebeten.

Moment, das heißt ich bin jetzt sofort dran wenn ich EINEN! A-Verstoß begehe?

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 20:08

@Kai R.

Hast du Quellen, wo ich das nachlesen kann?

Is ja nen recht spezieller Fall oder?

Kai R. hat natürlich Recht, habe ich nicht berücksichtigt.

Siehe StVG §2a Abs. 5 letzte Satz:

Zitat:

(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden 1.

nach § 3 oder nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,

2.

nach Absatz 3, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,

oder wurde die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. Das Gleiche gilt, wenn der Antragsteller nur deshalb nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat oder die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen worden ist oder er zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 20:20

Alles klar, dann weiß ich Bescheid. Am besten wäre es ja jetzt den Führerschein noch 2 Jahre liegen zu lassen... Muss aber fahren :D

Ich Danke euch recht herzlich :)

Hier haben die Leute die fristgerecht teilnehmen den Vorteil das sie sich danach immer noch eine Sache leisten könnten...erst die der dritte Verstoß würde dann die Fahrerlaubnis kosten.

In deinem Fall aber jeder weitere A-Verstoß oder 2 B-Verstöße.

Ich weiß nicht wie es aktuell ist aber vor der Reform gab es die Möglichkeit die Probezeit um 1 Jahr zu verkürzen.

Ich hatte auf 4 Jahre Probezeit und 2 A-Verstöße...

Aber keine Sorge: Wenn man will bekommt man die Zeit sehr einfach rum... einfach gelassen bleiben, umsichtig fahren...dann passt alles. :)

Fahre mittlerweile jetzt immerhin schon fast 1,5 Jahre Punkte-Frei. :D

Warum fragst du hier, wieviel Regelverstöße du dir leisten kannst? Ich würde es einfach mal mit regelkonformen Verhalten versuchen, ist übrigens gar nicht so schwer, wie viele hier meinen.

Naja im Winter rutscht man auch schnell mal irgendwo dagegen und hat somit Punkte wegen unangepasster Geschwindigkeit... insofern kann ich ihn schon verstehen.

Einfach aufpassen...das wird schon...

Zitat:

@firefighter_neureut schrieb am 30. Oktober 2014 um 22:34:31 Uhr:

Warum fragst du hier,

Warum schreibst Du hier, wenn Du zur Fragestellung nichts, aber auch gar nichts beizutragen hast?

Mich wundert es eher, dass es so lange gedauert hat, bis ein Posting dieser Art zu lesen war. ;-)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2014 um 22:42:25 Uhr:

Zitat:

@firefighter_neureut schrieb am 30. Oktober 2014 um 22:34:31 Uhr:

Warum fragst du hier,

Warum schreibst Du hier, wenn Du zur Fragestellung nichts, aber auch gar nichts beizutragen hast?

Kai, was erwartest du, soll man jedem sagen, Verstöße sind nicht schlimm, er hat ja ein bis zwei Freischüsse. Muss immer erst was passieren, bevor ihr schlauer werdet? Er hat doch den Warnschuss bereits erhalten, reicht das nicht?

Aber schon recht, macht ruhig weiter, die anderen werden schon für euch mitdenken...

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Führerschein nach 7 Jahren wieder, Probezeit Auflagen