Keine Garantie ?
Hallo Zusammen!
Folgender Fall:
1. Fahrt von A nach B --> Wischermotor läuft
2. Auto für ein paar Minuten abgestellt
3. Auto gestartet --> Wischermotor ohne Funktion
4. Dirket zum VW-Händler gefahren (ca. 500m)
5. Aussage VW: "Feierabend, schaue mal nach Steckplatz Sicherung, seine vermutete Sicherung i.O., - >Reparaturauftrag"
6. Folgender Tag Anruf von mir, Aussage Service-MA: Auto stand über Nacht in Werkstatt, am Morgen lief der Scheibenwischermotor wieder".
7. Abholung --> Rechnung 50,81€
01500000 GFS/GEFÜHRTE FUNKTION 18,90
92150199 Wischermotor geprüft 23,63
Muss ich trotz Garantie bezahlen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von carsten25876
Spass beiseite, also ein Fall für´den Anwalt ?
mal ganz wertfrei:
wer ein 50euro-thema (!) nicht alleine geregelt kriegt indem er den garantievertrag liest und es dann mit dem händler klärt.....und dann zu nem anwalt rennt (für 50euro!!!)....der hat sie nicht mehr alle oder ist lebensunfähig.
bitte steinigt mich jetzt.
ist hart, aber ehrlich. so bin ich 😁
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von carsten25876
§6Umfang der Garantiereparatur: 2. Test-, Mess-und Einstellarbeiten, wenn sie im Zusammenhang mit dem garantiepflichtigen Schaden erforderlich sind....
welcher schaden? das bauteil ist doch i.o. und funktioniert einwandfrei.....und schon sieht die sache ganz anders aus!
Danke, jetzt hab' ich es verstanden. Das Teil hat bei der Übergabe nicht funktioniert, die Jungs haben wahrscheinlich nichtmal was gemacht, sondern der Wischermotor lief wieder --> Teil nicht defekt, Lohnkosten bezahlen. Danke für die hilfreichen Kommentare.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Leider gibt es aber auch Händler, die schalten auf Stur und denken, wenn ich bei 100 Kunden mal so nebenbei 50 € zu Unrecht kassiere, dann sind das 5000 € mehr in der Kasse. Schließlich wird doch keiner wegen 50 € zum Rechtsanwalt gehen.
Ich glaube, du wirfst hier ein paar Dinge durcheinander.
Zumächst besteht für das Fahrzeug keine Werksgarantie, sondern offenbar nur eine Garantieversicherung der Firma "Perfect Car".
VWals Hersteller hat somit nichts mit dem Fall zu tun, die Werstatt bestenfalls wenn sie auch Verkäufer war im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung.
Ob die Aufwände der Werkstatt nun 50€ wert waren steht hier zunächst gar nicht in Frage, sondern es geht darum ob die Garantieversicherung den Schaden zu ersetzen hat oder nicht.
Festzustellen ist, dass die Werkstatt Aufwände hatte (auch wenn schlussendlich nichts kaputt war), die sie in Rechnung gestellt hat.
Der Auftrag des TE die Wischer zu prüfen wurde somit (nach dem was hier offenbart wurde) offenbar korrekt ausgeführt.
Die Werkstatt wiederum hat es nicht zu interessieren ob der TE von irgendeiner Versicherung seine Rechnung erstattet bekommt oder nicht.
Man könnte somit gerichtlich in dem Sinne gegen die Werkstatt vorgehen indem man in Frage stellt, ob die 50€ durch den Aufwand der Werkstatt gerechtfertigt sind.
In wie weit das Sinn macht dürft ihr euch selbst überlegen.
Alles andere ist ein Problem zwischen TE und seiner Versicherung.
Was VW und deren Kundendienst damit zu tun haben sollen ist mir bisher verborgen geblieben.
Zitat:
Original geschrieben von carsten25876
Danke, jetzt hab' ich es verstanden. Das Teil hat bei der Übergabe nicht funktioniert , die Jungs haben wahrscheinlich nichtmal was gemacht, sondern der Wischermotor lief wieder --> Teil nicht defekt, Lohnkosten bezahlen. Danke für die hilfreichen Kommentare.
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Dann war's wohl nur ein ganz schlechter Versuch, sorry.
Was nichts daran ändert, daß die Werkstatt nichts abgerechnet hat, was sie nicht auch durchgeführt hätte.
Genau DAS wurde ja in Zweifel gezogen.
Ansonsten gilt eben : Kein Fehler, somit kein Garantiefall und somit auch kein Geld.
Zitat:
Original geschrieben von carsten25876
Danke, jetzt hab' ich es verstanden. Das Teil hat bei der Übergabe nicht funktioniert, die Jungs haben wahrscheinlich nichtmal was gemacht, sondern der Wischermotor lief wieder --> Teil nicht defekt, Lohnkosten bezahlen. Danke für die hilfreichen Kommentare.
Man könnte natürlich alles Mögliche denken...
Wischer funktioniert nicht, ach Sch.. Kabel abgefallen, aufgesteckt, geht wieder.
Wie, Garantie? Oh, dann beser "kein Fehler gefunden" und 50.- Euro mitgenommen.
Kommt wohl auch bei Markenwerkstätten darauf an..
Den meisten davon wird allerdings "Cocooning" und langfristige Kundenbindung wichtiger sein.
Ob der TE da noch mal hingeht?
sorry wenn ich ehrlich bin....................
und wieder ein te im v&s forum, der nicht das zu hören bekommen hat was er sich gewünscht hatte, nun sind hier wieder alle die bösen,die nur auf ihm rumhacken.................tttttttttssssssssssss
Zitat:
Original geschrieben von Feline50
und 50.- Euro mitgenommen.
das geld bekäme die werkstatt ja so
(ohne fehler - vom te)oder so
(mit fehler - von der versicherung)...
Zitat:
Original geschrieben von carsten25876
Hab' aber gezahlt schon, weil der werte Kollege nicht sehr einsichtig war. Aber Lastschrift kann man ja zurückgeben.Spass beiseite, also ein Fall für´den Anwalt ?
Danke übrigens für die Antworten...
Wegen 50 € ein Anwalt ??? Oh mann 🙄
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das geld bekäme die werkstatt ja so (ohne fehler - vom te) oder so (mit fehler - von der versicherung)...Zitat:
Original geschrieben von Feline50
und 50.- Euro mitgenommen.
Ich sehe da zwei Möglichkeiten:
Entweder die Werkstatt trägt das Risiko selber, dann geht es auf ihre Kappe.
Oder sie ist Rückversichert, dann darf sie den ganzen Sermon ihrerseits beim ihrem Versicherer geltend machen..
Ich nehme an, da gibt es diverse Vereinbarungen zu Bagatellfällen und echten Schäden, möglicherweise Pauschalen
und Haftungsgrenzen, von Budgets und Kostengrenzen ganz zu schweigen.
So einfach wird das ganze nicht sein.. ^^
Zitat:
Original geschrieben von Feline50
So einfach wird das ganze nicht sein.. ^^
Es ist sogar sehr einfach: Dinge, die durch die Garantie abgedeckt sind werden der Garantiegesellschaft in Rechnung gestellt und Dinge, die nicht abgedeckt sind, dem Kunden.
Evtl. wird bei Kulanz kurz nach Kauf noch intern verrechnet, aber im Großen und Ganzen läuft es so einfach.
Zitat:
Wegen 50 € ein Anwalt ??? Oh mann 🙄
Nur mal so:
Diesen Gedanken greifen leider viele Abzocker auf, um sich ungeniert zu bedienen.
Wer wird denn schon wegen 3.57 Euro, 10.- oder 50.- Euro die Korrektheit nachfragen?
Deswegen werden auch am liebsten 20er oder 50er gefälscht, und keine 500er...
Mit Auto hat das zwar nur bedingt zu tun, aber im Prinzip...
Verständlich?
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Es ist sogar sehr einfach: Dinge, die durch die Garantie abgedeckt sind werden der Garantiegesellschaft in Rechnung gestellt und Dinge, die nicht abgedeckt sind, dem Kunden.
Und die Garantiegesellschaft erstattet gegenüber dem Zwischenhändler ohne Prüfung, unbegrenzt und nach angegebener Kostenrechnung?
Glaube ich jetzt nicht. 🙂