Keine Garantie ?

Hallo Zusammen!
Folgender Fall:

1. Fahrt von A nach B --> Wischermotor läuft
2. Auto für ein paar Minuten abgestellt
3. Auto gestartet --> Wischermotor ohne Funktion
4. Dirket zum VW-Händler gefahren (ca. 500m)
5. Aussage VW: "Feierabend, schaue mal nach Steckplatz Sicherung, seine vermutete Sicherung i.O., - >Reparaturauftrag"
6. Folgender Tag Anruf von mir, Aussage Service-MA: Auto stand über Nacht in Werkstatt, am Morgen lief der Scheibenwischermotor wieder".
7. Abholung --> Rechnung 50,81€

01500000 GFS/GEFÜHRTE FUNKTION 18,90
92150199 Wischermotor geprüft 23,63

Muss ich trotz Garantie bezahlen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von carsten25876



Spass beiseite, also ein Fall für´den Anwalt ?

mal ganz wertfrei:

wer ein 50euro-thema (!) nicht alleine geregelt kriegt indem er den garantievertrag liest und es dann mit dem händler klärt.....und dann zu nem anwalt rennt (für 50euro!!!)....der hat sie nicht mehr alle oder ist lebensunfähig.

bitte steinigt mich jetzt.

ist hart, aber ehrlich. so bin ich 😁

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Äh, wie bitte...deine besondere Ansicht kann ich leider nicht nachvollziehen!

Aber mach das mal so und berichte uns hier...😁

P.S. @Elchsucher.....benutze mal eine Suchmaschine und schaue nach "Garantie"...lass Dir den Text ausreichend durch den Kopf gehen und bilde Dir dann eine Meinung oder überdenke deine bisherige nochmal....!

Tipp von mir....selten empfohlen aber jetzt genau richtig: Wikipedia!

Richtig, dem Kunden kann nicht zugemutet werden zu entscheiden ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Gab letztens nen Urteil bei ner WaMa

Also die Mehrheit der durchschnittlich denkenden Autobesitzer in Deutschland suchen den Garantiegeber auf, wenn eine Funktion nicht einwandfrei "laufen" will..... . Wer kennt den berühmten Vorführeffekt nicht.....ich war mit meinem Golf GTI (19E) insgesamt 7 mal bei VW-Autohaus wegen eines Fehlers.....Kosten NULL.....Fehler war eine defekte LAMBDASONDE...die mal funktionierte und eben mal nicht....!

Mein subjektives Empfinden ist halt dass ich im Recht bin und ich die nKosten nicht tragen muss, Auszug aus dem Garantieheft für meinen Fall:

1. Perfect Car (Baugruppengarantie):
...
Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungsgebläsemotor, etc....

§5.
1. Reparatur beim Garantiegeber:

Wird eines der von der Garantie umfassten Teile funktionsunfähig, hat der Garantienehmer Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen Schadens durch den Garantiegeber. Der Garantienehmer nach nach Feststellung eines durch die Garantie gedeckten Schadens diesen unverzüglich zu melden und das Fahrzeug grundsätzlich dem Garantiegeber für eine Reparatur zur Verfügung zu stellen, wenn der Garantiefall innerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des Garantiegebers eintritt.

2. Fremdreparatur:hier uninteressant.

3. Art und Höhe der Garantieleistung:
....Die Lohnkosten werden zu 100% ersetzt. .....

Woher soll ich wissen, dass der Wischermotor am nächsten Morgen wieder läuft ? Die Lohnkosten hätten so oder so übernommen werden müssen ???? Oder bin ich ganz auf dem Holzweg ?

Nochmal: Keine Materialkosten sondern nur Lohnkosten sind in Rechnung gestellt worden !

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Lohnkosten werden zu 100 % ersetzt......Ende der Diskussion!

Es geht hier wohl um Lohnkosten bei Reparatur und nicht für die (erfolglose) Reproduzierungsversuche.

Ich würde den Fall nicht glasklar sehen. Vllt. taucht der Fehler auch nicht wieder auf. Wäre nicht ungewöhnlich.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Ich würde den Fall nicht glasklar sehen.

bingo!

hier kommt es auf das komplette kleingedruckte an...denn viele garantien schließen die eigentliche fehlersuche aus - erst recht, wenn garkein fehler vorliegt!

Räume als realistischer Optimist ja eine nicht unproblematische Ungereimtheit ein, aber eine Funktionsstörung lag klar vor....und die fällt unter die Garantiebestimmungen.....und Lohnkosten werden eben zu 100 % ersetzt.....lt. TE. ....

Daher würde ich das sachliche Gespräch suchen. Beim allgemeinen googlen nach Garantie und einem folgenden Dampfhammer mit Anwaltdrohung kann die Sache schnell nach hinten losgehen. Zumal die Garantiebestimmungen so verschieden und auch tendenziell nicht pro Kunde ausgerichtet sind.
Zur Not würde ich die 50€ in den Wind schießen und hoffen, dass der Fehler innerhalb der Garantie reproduzierbar auftritt oder gar nicht mehr. Das Fass würde ich erstmal zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von carsten25876



Spass beiseite, also ein Fall für´den Anwalt ?

mal ganz wertfrei:

wer ein 50euro-thema (!) nicht alleine geregelt kriegt indem er den garantievertrag liest und es dann mit dem händler klärt.....und dann zu nem anwalt rennt (für 50euro!!!)....der hat sie nicht mehr alle oder ist lebensunfähig.

bitte steinigt mich jetzt.

ist hart, aber ehrlich. so bin ich 😁

Zitat:

Original geschrieben von carsten25876


....
01500000 GFS/GEFÜHRTE FUNKTION 18,90
92150199 Wischermotor geprüft 23,63
...

Mal abgesehen von der rechtlichen Lage, was haben die denn da genau gemacht? Wischermotor geprüft kann ja nur heißen, Schalter betätigt, geguckt, ob die Wischer sich bewegen. Und was ist eine geführte Funktion? Haben sie wenigstens mal alle relevanten elektrischen Steckverbindungen auf- und wieder zu gemacht, Kontaktspray rein, Masseverbinder angeschaut...sieht doch nach Wackelkontakt aus. Das sollte man sich doch mal zuerst erklären lassen.

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von carsten25876



Spass beiseite, also ein Fall für´den Anwalt ?
mal ganz wertfrei:

wer ein 50euro-thema (!) nicht alleine geregelt kriegt indem er den garantievertrag liest und es dann mit dem händler klärt.....und dann zu nem anwalt rennt (für 50euro!!!)....der hat sie nicht mehr alle oder ist lebensunfähig.

bitte steinigt mich jetzt.

ist hart, aber ehrlich. so bin ich 😁

Leider gibt es aber auch Händler, die schalten auf Stur und denken, wenn ich bei 100 Kunden mal so nebenbei 50 € zu Unrecht kassiere, dann sind das 5000 € mehr in der Kasse. Schließlich wird doch keiner wegen 50 € zum Rechtsanwalt gehen.

Genau solchen Mitbürgern muß man zeigen, daß es sich auch lohnt, wegen 50 € den Anwalt zu bemühen. Schließlich darf dann der Händler auch den gegnerischen Anwalt zahlen und schon ist seine Rechnung nicht aufgegangen. Er ist die 50 € los, hat den Kunden vergrault und darf zusätzlich die Anwaltskosten tragen. Von der Negativreklame mal abgesehen.

Erstmal wäre ja zu klären, OB die 50€ zu Unrecht eingefordert werden. Das kann mit den vorliegenden Fakten hier keiner, sondern am ehesten der TE, der sich die Garantiebedinungen genau durchliest.

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von carsten25876



Spass beiseite, also ein Fall für´den Anwalt ?
mal ganz wertfrei:

wer ein 50euro-thema (!) nicht alleine geregelt kriegt indem er den garantievertrag liest und es dann mit dem händler klärt.....und dann zu nem anwalt rennt (für 50euro!!!)....der hat sie nicht mehr alle oder ist lebensunfähig.

bitte steinigt mich jetzt.

ist hart, aber ehrlich. so bin ich 😁

...Danke für deine Ehrlichkeit. Laut Aussage des Service-MA werden die Lohnkosten nicht erstattet, da das Teil nicht ersetzt wurde, sondern nur überprüft wurde. (Wackelkontakt, blablabla).

§6Umfang der Garantiereparatur: 2. Test-, Mess-und Einstellarbeiten, wenn sie im Zusammenhang mit dem garantiepflichtigen Schaden erforderlich sind....

Dann frag' ich mich, wieso die Jungs, die wahrscheinlich schon 576543 Gebrauchtwagen-Garantien übergeben haben, die Umfänge nicht kennen ?

Aber was sind schon 50€ ? Ich belass es dabei und gut is...

Zitat:

Original geschrieben von carsten25876


§6Umfang der Garantiereparatur: 2. Test-, Mess-und Einstellarbeiten, wenn sie im Zusammenhang mit dem garantiepflichtigen Schaden erforderlich sind....

Da kein Schaden gefunden/behoben wurde, würde ich diesen Punkt als nicht greifend ansehen.

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