Keine Garantie ?
Hallo Zusammen!
Folgender Fall:
1. Fahrt von A nach B --> Wischermotor läuft
2. Auto für ein paar Minuten abgestellt
3. Auto gestartet --> Wischermotor ohne Funktion
4. Dirket zum VW-Händler gefahren (ca. 500m)
5. Aussage VW: "Feierabend, schaue mal nach Steckplatz Sicherung, seine vermutete Sicherung i.O., - >Reparaturauftrag"
6. Folgender Tag Anruf von mir, Aussage Service-MA: Auto stand über Nacht in Werkstatt, am Morgen lief der Scheibenwischermotor wieder".
7. Abholung --> Rechnung 50,81€
01500000 GFS/GEFÜHRTE FUNKTION 18,90
92150199 Wischermotor geprüft 23,63
Muss ich trotz Garantie bezahlen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von carsten25876
Spass beiseite, also ein Fall für´den Anwalt ?
mal ganz wertfrei:
wer ein 50euro-thema (!) nicht alleine geregelt kriegt indem er den garantievertrag liest und es dann mit dem händler klärt.....und dann zu nem anwalt rennt (für 50euro!!!)....der hat sie nicht mehr alle oder ist lebensunfähig.
bitte steinigt mich jetzt.
ist hart, aber ehrlich. so bin ich 😁
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von carsten25876
Hallo Zusammen!
Folgender Fall:1. Fahrt von A nach B --> Wischermotor läuft
2. Auto für ein paar Minuten abgestellt
3. Auto gestartet --> Wischermotor ohne Funktion
4. Dirket zum VW-Händler gefahren (ca. 500m)
5. Aussage VW: "Feierabend, schaue mal nach Steckplatz Sicherung, seine vermutete Sicherung i.O., - >Reparaturauftrag"
6. Folgender Tag Anruf von mir, Aussage Service-MA: Auto stand über Nacht in Werkstatt, am Morgen lief der Scheibenwischermotor wieder".
7. Abholung --> Rechnung 50,81€01500000 GFS/GEFÜHRTE FUNKTION 18,90
92150199 Wischermotor geprüft 23,63Muss ich trotz Garantie bezahlen ?
Garantie / Gewährleistung?
Wann gekauft?
War das der Händler wo gekauft wurde?
Steht im Auftrag was von Garantie?
Wass soll deiner Meinung nach bezahlt werden? War ja nichts kaputt.
Bei Werksgarantie nicht! Welche Art von Garantie hast Du denn?
Oder meinst Du Gewährleistung....? Dann musst Du beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war....was nach deiner Erläuterung ja nicht der Fall sein kann!
😉
P.S. ohne Grund wurde die Funktion nicht gestört.....! Defekt wird kommen!
Dann sollte es eigentlich nichts kosten! 😉
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Hab' aber gezahlt schon, weil der werte Kollege nicht sehr einsichtig war. Aber Lastschrift kann man ja zurückgeben.
Spass beiseite, also ein Fall für´den Anwalt ?
Danke übrigens für die Antworten...
Ein nettes, sachliches, aber bestimmendes Gespräch mit einem loyalen Zeugen dazu sollte ausreichen!
😉
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Dann sollte es eigentlich nichts kosten! 😉
Einfach mal ne Kopie der Rechnung und des Garantievertrages an den Kundenservice von VW nach Wolfsburg mailen. Die freuen sich immer wieder, wenn Beschwerden über "schwarze Schafe" kommen, die den Ruf ramponieren.
Hallo...das Forum gibt ja einiges her, Telefonat mit VW Kundenservice erledigt, Vorgangsnummer erhalten...mal sehen was sich ergibt .
Bei Funktionsmängeln während dieser Periode (Garantiezeit) verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen.
Dabei ist es uninteressant, ob der Fehler von selbst verschwindet oder er aktiv was tun muss!
War doch nur von Vorteil des Garantiegebers, dass er nix tun musste um den Mangel zu beheben!
Und dafür soll der Kunde zahlen...?
😰
Genau das war der Fall! 😉
Dann könnte ich ja in der Garantiezeit jeden Tag zum Händler fahren und sagen das ist kaputt und das und das und so weiter.
Nur aus Spass weil ich den unfreundlich fand.