Keine außergerichtliche Schadensregulierung..und kein Rechtsschutz

Schönen Guten Abend

Ich hatte ja vor einigen Monaten wegen meines Schadens berichtet, bei dem die gegnerische Seite mein Auto beim Rausfahren berührte. Nochmal zur Auffrischung:

wir waren beim Einkaufen, ich kam gerade aus dem Supermarkt heraus und ein Herr fuhr mit seinem Auto aus der Parklücke heraus und hatte mein Auto berührt. Ich habe alles mit eigenen Augen gesehen, auch meine Frau die zudem Zeitpunkt mit meinem kleinen Sohn im Auto war, bemerkte den Stoß.

Soweit so gut, wir haben die Polizei eingeschaltet, ich fuhr danach sofortauch zum Gutachter etc. Der Fall wurde an eine Anwaltskanzlei weitergeleitet die mit dem Gutachter zusammenarbeitet.

Nach langem Hin und her habe ich heute eine Mail von der Kanzlei erhalten, das die gegnerische Seite sich weigert, den Betrag auszuzahlen. Hierbei handelt es sich um 2500.

In dem Schreiben steht das die Ansprüche eventuell gerichtlich geltend gemacht werden müssen und ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Leider habe ich keine RSV, ich bin ein junger Kerl und hatte mit solchen Sachen bisher noch nichts zu tun. Was würdet ihr an meiner Stelle zu tun?

Außerdem stellt sich für mich die Frage, wer die bisherigen Anwaltskosten trägt, sofern es welche für mich geben würde. Ich bitte um eure Hilfe

36 Antworten

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 19. Nov. 2023 um 22:0:59 Uhr:


Normalerweise wird sowas von der Versicherung durchgewinkt und fertig. Es kostet die Versicherung mehr, wenn sie da zig Leute mit beschäftigen, vielleicht noch einen Prozess führen und den am Ende verlieren.

Haha

Es kostet die Versicherung WENIGER, wenn gar nichts gezahlt wird, weil der Anspruchsteller keine Rechtsschutz hat und/oder genervt aufgibt.

Bei der Story ist mir noch was gewaltig unklar. Wenn jemand rückwärts fährt und mein stehendes Auto berührt, ist die Schuldfrage unstrittig. Was soll die gegnerische Seite da bitte argumentativ auf ihrer Seite haben?

Übrigens zahlt die Versicherung mit dem H am Anfang und dem K am Ende nach meiner dreimaligen Erfahrung völlig problemlos, das will ich so nicht hier stehen lassen.

@nogel Ja, WENN. Aber bei so einer glasklaren Situation werden wohl die wenigsten aufgeben.

Wer wieviel als Zeuge wert ist, entscheidet der Richter. Zeugen sind grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet und nur weil es die Ehefrau ist, macht sie das nicht automatisch unglaubwürdig.

Es gibt teurere und nixht so eindeutig gelagerte Fälle, wo die Versicherung mit mehr Erfolgsaussicht die Zahlung verweigern kann.

Laut Aussage des TE befand er sich zum Zeitpunkt des Autos außerhalb seines Fahrzeugs. Das wäre schon eine starke Verdrehung der Tatsachen, wenn das nicht stimmen würde.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 20. Nov. 2023 um 06:53:13 Uhr:


Wenn jemand rückwärts fährt und mein stehendes Auto berührt, ist die Schuldfrage unstrittig. Was soll die gegnerische Seite da bitte argumentativ auf ihrer Seite haben?

Sie kann behaupten, ihr VN sei gar nicht rückwärts gefahren, sondern der Anspruchsteller vorwärts...

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Da vom TE keine Rückfragen beantwortet werden, lese auch mal ein wenig im Kaffeesatz:
- Anwalt arbeitet ja mit Gutachter zusammen. Muss nicht schlimm sein, kann aber auch auf total unfähige Gesellen hindeuten die nichts wirklich draufhaben, aber sich gegenseitig die Dollars zuschieben. Unfallhelferring.
- Unfallhergang vielleicht doch nicht so eindeutig?
- kein Schaden eindeutig dem gegn. Fahrzeug zuordenbar.
- Schadenssumme passt der Versicherung nicht. Vielleicht wegen Restwert, Reparaturkosten, WBW, HIS, Vorschäden, ... und die Versicherung will die Katze erst vor Gericht aus dem Sack lassen

Bei solchen Threads verstehe ich immer nicht, warum sich so viele User Mühe geben zu helfen, wenn der TE es nicht für nötig hält, sich weiter zu beteiligen. Es wurden einige sinnvolle Fragen gestellt, die nicht beantwortet worden sind. Offenbar hat der TE gar kein Interesse, dass ihm geholfen wird.

und deswegen auch geschlossen

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