ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Keine 50er Roller mit Führerschein A?

Keine 50er Roller mit Führerschein A?

Themenstarteram 7. Oktober 2022 um 11:17

Hallo,

wenn man die Erklärung zum Führerschein Klasse A liest, steht dort ja: "Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h." Dies heißt ja quasi, dass man mit diesem Führerschein eine 200 PS Supersportler bewegen darf, aber keinen 50 ccm Roller.

Okay, da die Klasse AM automatisch mit erteilt wird, hat sich das sofort wieder erledigt, aber etwas merkwürdig ist es eben doch, oder?

Warum steht da nicht einfach "alle Krafträder ohne Beschränung" oder was ähnliches?

Ähnliche Themen
20 Antworten

@Orion-AX das nennt sich deutsche Bürokratie, oder i-Tüpferlscheißerei

Weil es unter 50ccm kein "Kraftrad" ist, sondern laut Definition ein "Leichtkraftrad" :-). Und da man dafür keine Klasse A braucht, beginnt "A" somit erst ab 50 ccm. Logisch, oder? :-)

Jedes Fortbewegungsmittel ist einer Führerscheinklasse eindeutig zugeordnet. Und da ist es eben einfacher, bestimmte Klassen automatisch mitzuerteilen als für jedes Gerät zu definieren, in welche Klassen es fällt.

Zitat:

@Orion-AX schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:17:52 Uhr:

...

Warum steht da nicht einfach "alle Krafträder ohne Beschränung" oder was ähnliches?

Damit Leute (die zuviel Zeit haben) in einem Forum ein potenzielles Problem erörtern können, das es nicht wirklich gibt.

@Kai R.

nicht wirklich „logisch”. Es soll Leute geben, die haben gar keinen PKW Schein, sondern machen irgendwann nur den Motorradschein und die dürfen dann also nur große Maschinen fahren, ist das logisch?

nein, denn die "kleine" Führerscheinklasse wird ja mit den "großen" Klassen mit erteilt.

Zitat:

§6 FeV (Einteilung der Fahrzeugklassen)

(3) Außerdem berechtigt

1.

die Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 und A2,

So steht es dann auch im Führerschein, also einfach lesen.

Logisch sind die FE-Klassen vs. Fz.-Klassen wirklich nicht.

Dann hätte man die gleich benennen müssen.

Beispiel:

Fz.-Klasse L = FE-Klasse A :rolleyes:

am 7. Oktober 2022 um 17:48

Zitat:

@Orion-AX schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:17:52 Uhr:

...

Warum steht da nicht einfach "alle Krafträder ohne Beschränung" oder was ähnliches?

...so war das früher mit der alten Klasse 3 - da stand tatsächlich im Führerschein "alle Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer anderen Klasse gehören" (Bild vom "rosa Lappen")

Ich wette, wenn man sucht, gab es diese Frage schon.

 

Aber wozu suchen, wenn doch die V+S Community nur darauf wartet in die Tastatur schlagen zu können?

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 07. Okt. 2022 um 14:1:07 Uhr:

Weil es unter 50ccm kein "Kraftrad" ist, sondern laut Definition ein "Leichtkraftrad" :-). Und da man dafür keine Klasse A braucht, beginnt "A" somit erst ab 50 ccm. Logisch, oder? :-)

Fast.

AM ist für Kleinkrafträder bis 50ccm.

A1 ist für Leichtkrafträder bis 125ccm.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 07. Okt. 2022 um 19:55:51 Uhr:

Ich wette, wenn man sucht, gab es diese Frage schon.

 

Aber wozu suchen, wenn doch die V+S Community nur darauf wartet in die Tastatur schlagen zu können?

Genauso ist das.

 

Vor allem wird hier nix mehr kommen.

Viele melden sich hier an, und nach einer sagen wir mal seltsamen Frage, kommt nichts mehr. Gibt es denn im Internet keine Antwort auf so eine einfache Frage, die jeder 15 jährige beantworten kann?

 

Ansonsten Autodidakt, geht das heute nicht mehr?

Zitat:

Ansonsten Autodidakt, geht das heute nicht mehr?

Die Fortbildungskurse zum Autodidakten wurden aus Kostengründen eingestellt. :D

Nachtrag: Gibt es in einem Fahrradforum auch Autodidakten????

Kann zu, oder? Der TE stellt ne seltsame Frage und meldet sich trotz vieler Antworten nicht mal mehr zurück…. Komisches Gebaren.

Tach Leute, ich habe durch die Suchfunktion diesen Beitrag gefunden und habe eine Frage zum Motorrad-Führerschein, die mir zwei Fahrschulen mit 2 unterschiedlichen Antworten und sehr unterschiedlichen Kosten beantwortet haben.

Ich habe Anfang der 90er Jahre den 80ccm Schein gemacht, hieß damals 1b

Irgendwann wurde der umgeschieben und seitdem darf ich deswegen automatisch bis 125ccm fahren.

Ich bin durch den LKW-Schein bzw. die im 5-Jahresrhytmus erforderlichen Module im Besitz eines EU-Führerscheines.

Ich habe mir nun einn altes Motorrad mit 250ccm gekauft, das ich logischerweise nicht fahren darf und möchte den eigentlich nicht besonders umständlichen Aufstieg auf 48 PS (A2) machen.

Diese Erweiterung ist auch recht kostengünstig und beinhaltet weder theoretische Stunden oder gar eine Prüfung, auch Fahrstunden sind wohl nicht unbedingt erforderlich, allerdings muß eine ganz normale praktische Fahrprüfung erfolgreich abgelegt werden,.

Eine Fahrschule sagt nun das geht nicht und ich muß alles komplett neu machen mit Theorie und Pflichtstunden und den entsprechenden Kosten und die andere sagt es geht auch so.

In meinem Führerschein steht bei Klasse A im Feld 12 für die Zusatzzahlen 79.03 und 79.04

A2 ist gestrichen und in A1 steht naben dem Ausstellungsdatum 79.05

Haben diese Zahlen etwas mit den unterschiedlichen Aussagen der Fahrschulen zu tun und welche stimmt denn nun ünberhaupt?

Hab euch gleich mal meinen Führerschein als Bild dran gehangen :-)

 

Gruß, Lars

Fs
Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Keine 50er Roller mit Führerschein A?