Kein TÜV wg. defektem Lenkradschloß

VW Vento 1H

Hallo,
hab mich hier bei Euch mal registriert in der Hoffnung Ihr könnt mir helfen.........

Ich habe einen Golf III GTI Edition One. Der Wagen ist leider TÜV-überfällig. Ich habe zwar noch ein anderes Problem mit dem Wagen, aber erstmal ist das Problem das Lenkradschloß. War Sa nämlich beim TÜV und die haben mich gleich nach ein paar Minuten schon nach Haus geschickt weil mein Lenkradschloß nicht geht.

1. Frage: Ist das Schloß für den TÜV wirklich wichtig oder wollten die mich nur verar.......?
2. Frage: Ist das eine große Aktion zu reparieren?

Ich schilder Euch noch das 2. Problem:
Hab den Wagen vor 2 Jahren gekauft. Der Typ von dem ich den Golf habe hat damals noch neu TÜV gemacht. Jetzt hat sich vor ein paar Tagen rausgestellt, dass in dem Wagen andere Tieferlegungsfedern eingebaut sind als es in den Papieren steht. Könnt Ihr mir dazu auch nen Rat geben?

Gruß Chrissi

27 Antworten

Re: Kein TÜV wg. defektem Lenkradschloß

Zitat:

Original geschrieben von Chrissi13


Ich habe einen Golf III GTI Edition One...

Servus,

du meinst bestimmt "GTI Edition". Den "Edition One" gabs nur als 2er. 😉

Gruß Seggel

Zitat:

Original geschrieben von Golf-1-16V


bitte was?
tieferlegungsfedern mussten schon IMMER eingetragen werden.wer hat dir den stuss erzählt?
ich kenn keinen federnhersteller der eine ABE für seine tieferlegungsfedern hat...

Siehe Micki's Post.. gibt auch genügend andere Hersteller mit ABE für Federn. Mein letzter Winter Golf 2 hatte Powertech Federn mit ABE....

H&R waren die ersten mit ABEs.

Wenns deer TÜV Prüfer merkt, kommst du mit den Federn nciht durch, es muß natürlich der Fahrzeugtyp drinstehen.

Was steht den auf deinen Federn drauf?

Und das Lenkradschloß ist TÜV relevant, ist in der STVZO vorgeschrieben (von wegen Diebstahlschutz).

Wir mußten sogar damals als wir den Jaguar Type E meines Vaters "engedeutscht" haben (war aus USA) wegen den Auflagen so einen Lenkradsperrer, der in das Bremspedal und Lenkrad eingehängt wird ins Auto legen mit der Auflage den zu verwenden.

Ist schon klar, zu 50% prüft der TÜV das aber nicht, aber es kommt vor. (Ich bin sehr oft beim TÜV)

Also; auf den Federn steht 29941VA bzw. HA von H + R
hab auch H + R bereits gemailt, hab den Fall geschildert und was ich für ein Fahrzeug habe.
Die Antwort von denen: Die Federn passen nicht in ihr Fahrzeug. Die Federn sind für Golf III bzw. IV Cabriolet
HALLO?????? Ich habe zurückgeschrieben dass ich doch nen Golf III hab. Seit dem keine Reaktion mehr von denen.

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ja Golf 3 Cabrio und Golf 4 Cabrio ^^

Bedank dich beim Vorbesitzer, die Federn passen einfach nicht.

Mein Lenkradschloß ging manchmal nicht ( je nachdem wierum man den Schlüssel einsteckt). Dem TÜV-Prüfer ist das aufgefallen. Resultat bei sonst gutem Zustand des Autos war eine Einstufung als geringer Mangel. Die Plakette wurde also zugeteilt.
Übrigens ist das Lenkradschloß kurioserweise jetzt wieder in Ordnung, ohne daß etwas repariert wurde 😁

@Chrissi

Das Lenkradschloss ist absolut TÜV relevant und das nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen.
Wem ist denn schonmal in einer links/rechtskurve das Lenkradschloss eingerastet!? Naaa?
Im übrigen ist es meistens so das das KFZ vor der HU die AU bekommt und die Funktion des Lenkradschlosses, der Gurte, FIN und andere Sachen dort im Vorfeld während der AU gecheckt werden OHNE das ihr das mitbekommt, da meist keine Zutritt zur Prüfbox gewährt wird.😉

BÖSER TÜV! *rofl*

Zu den Federn würde ich Dir empfehlen passende neue an zu schaffen und vom Schrauber Deines Vertrauens tauschen zu lassen. Allerdings wird danach nochmal ne Achsvermessung für ca. 35€ fällig.

Golf III iss halt nicht gleich Golf III.

Und Gutachten machen schon Sinn. Jeder der in der Türkei mal in einem sog. "Dombusch" mitgefahren ist wird das bestätigen.😉

Gruß
Chris

hallo chrissi, also wenn es dir mit dem Lenkradschloss egal ist fahr zu einem andern TÜV und laß ihn nochmal neu prüfen, und pfeif auf die ermäßigte Nachprüfungsgebühr. Du hast gute Chancen, daß der das Lenkradschloss übersieht. Wenn du TÜV hast, kannst du dann in Ruher überlegen, ob du das Zündschloss austauschst oder es reparierst.
Wegen den Federn: Laß dir in einer kleinen Werkstatt neue Federn einbauen, oder von einem Bekannten, das dauert höchstens 90 Minuten wenn alles glatt läuft. Denn man sollte schon Federn verbauen, die auch für das Fahrzeug zulässig sind. Wenn du jetzt einen Unfall hast, an dem du Schuld oder Teilschuld hast und dein Golf wird von einem Gutachter deiner Versicherung geprüft, dann stellt der fest daß durch die falschen Federn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Ergo: Die Versicherung reguliert zwar den Schaden, nimmt dich danach aber in Regress. Dh du kannst zahlen, je nach dem was das für ein Unfall war, ein Leben lang.
Also bestell dir Federn mit ABE, zb von H&R und laß die einbauen so schnell wie möglich. Die andern verkaufst du bei Ebay. Spur und Sturz muss übrigens vorne nicht neu eingestellt werden, wenn du das Federbein mit (!) dem Achsschenkel (das ding wo die Bremsscheibe und Bremsgehäuse dran ist) mit ausbaust. Aber bitte nicht die Bremsschläuche ab machen, dann musst du die Bremsanlage neu entlüften.

So, hoffe dir ein wenig geholfen zu haben, viele Grüße der psycho!

Zitat:

Original geschrieben von psychohit


Ergo: Die Versicherung reguliert zwar den Schaden, nimmt dich danach aber in Regress. Dh du kannst zahlen, je nach dem was das für ein Unfall war, ein Leben lang.

Soll garnichts anderes entkräften oder so... Nur als kleiner Einwurf... Genau davor schützt der Gesetzgeber uns. Es gibt eine gesetzliche Deckelung von 5000 Euro als Maximalgrenze, für den Regressfall einer Haftpflicht.

wg dem lenkradschloß und gurtstraffer

ich hab das bisher einmal erlebt dass das geprüft wurde....und der typ war gerade neu......ansonsten interessiert das meistens keinen.......nur die wenigsten prüfer kriechen nach hinten und überprüfen die gurtstraffer......

die au wird ja sogar oft in abwesenheit des tüves gemacht....dass das da geprüft wird (zb freie werkstatt) wage ich zu bezweifeln......denn au durchführen darf (noch) jeder....

bald wird das ja geändert und muss immer vom tüv abgesegnet werden....irgendwie so.....

Zitat:

Original geschrieben von psychohit


... Spur und Sturz muss übrigens vorne nicht neu eingestellt werden, ...

Muss doch eingestellt werden, da sich bei anderen Federn die Achsgeometrie völlig verändert. Und ich bin mir sicher, dass wenn die Geometrie auf Cabrio-Federn eingestellt ist, dass sie nicht auf Limo-Federn passt. Außerdem musst du für die Eintragung sowieso ne Vermessung vorlegen.

Zitat:

Original geschrieben von psychohit


... also wenn es dir mit dem Lenkradschloss egal ist fahr zu einem andern TÜV und laß ihn nochmal neu prüfen...

Würd ich auch machen, aber das Lenkradschloss ist TÜV-relevant, da ein Auto immer vor dem Missbrauch durch unberechtigte Personen geschützt sein muss. Damit ist auch gemeint, dass nicht plötzlich Kinder mit dem Auto durch die Gegend rollen.

Zitat:

Original geschrieben von krog


Soll garnichts anderes entkräften oder so... Nur als kleiner Einwurf... Genau davor schützt der Gesetzgeber uns. Es gibt eine gesetzliche Deckelung von 5000 Euro als Maximalgrenze, für den Regressfall einer Haftpflicht.

das istmir neu, danke für die Info,finde ich eine gute Regelung.

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