Kein TÜV wegen unzulässigem Lichtbild

Volvo 850 LS/LW

Moin,

unser Elch war heute zur Wiedervorstellung beim TÜV und die Freundlichen dort bemängeln das Lichtbild des rechten Scheinwerfers. Angeblich streue dieser im rechten Bereich über die Grenzlinie und könnte somit Fußgänger und Radfahrer blenden -> kein TÜV.

Meine Frage: Kann dafür die Lampe die Ursache sein? Oder muss das am Scheinwerfer selbst liegen (Glas, Reflektor, oder?)

Freue mich über jeden Tipp!

21 Antworten

Ich hab den Hinweis beim letzten Mal auch bekommen, dass die Scheinwerfer grenzwertig sind, weil das Bild zu stark streut; Plakette aber nochmal gekriegt. Empfehlung war bei den Scheinwerfern Markenware zu kaufen wenn sie wieder für 20 Jahre gut sein sollen. Hab mich aber noch nicht gekümmert. Was nimmt man da am Besten, Hella oder Bosch oder?

Geht beides.

Es gibt leider Leute die können nicht mal eine Lampe richtig einsetzen , leider .
Etwas schief eingesetzt u Lichtbild nicht korrekt !
Besonders bei H1 H7

Am ersten T5 wars der rechte Scheinwerfer (hat der Tüv-Onkel schnell passend geschraubt), am V70 wars auch der rechte Scheinwerfer (andere Ingenieur, aber selber Schraubenzieher) und sind beide durch den TÜV gekommen.
Mal schauen, was mich nächsten Monat erwartet, wenn ich da mal wieder hinfahre.

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@astra_schlumpf : ist ja 'n Ding, immer der Rechte ! Technisch echt komisch, warum sich immer nur Dieser verstellen sollte 🙁

wahrscheinlich weil der rechte scheinwerfer ne andere einstellung hat als der linke... der wird ja so eingsetellt das er etwas weiter leuchtet und den fahrbanrand etwas mehr ausleuchtet.
der linke etwas kürzer und mehr zur mitte hin

vielleicht liegt da der hund begraben

Die lichtkegel sind um prüfgerät jedenfalls gleich

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