kein TÜV = Schuld beim Unfall?

Hallo.

Ich muss heute Abend mit einem Fahrzeug, dass 1,5 Monate keinen TÜV mehr hat, 200km durch Schnee und Eis fahren. Heisst das automatisch, dass ich bei einem fremdverschuldeten Unfall auf jeden Fall Schuld bekomme?

Danke für schnelle Antworten!

Beste Antwort im Thema

Prinzipiell ist eine Fahrt mit fälliger HU ("abgelaufenen TÜV" gibt es nicht) genau wie jede andere Fahrt.
Ich weiss nicht, was für Stereotype hier in den Köpfen herrschen, aber ein Auto mit überschrittenem Prüfintervall muss nicht zwangsläufig eine 20 Jahre alte Rostlaube mit kaputten Bremsen sein, sondern kann auch ein fast neuer 3-Jahreswagen sein.
Zudem hat jemand, der einen Unfall auf Grund eines technischen Defektes baut, immer die gleichen Probleme, egal ob er vor einer Woche zur HU musste oder noch 1,5 Jahre hat. Höchstens wenn man dem Fahrer nachweise kann (z.B. durch einen HU-Prüfbericht), dass er von dem Defekt wusste, könnte man ihm wohl Fahrlässigkeit nachweisen (das gilt aber für beide).

Diese Sicherheitsrisiko-Hexenjagd und das sich selbst Produzieren, in dem man jeden angreift, dem man mangelndes Sicherheitsbewusstsein vorwerfen könnte, nervt hier im Sicherheitsbereich ungemein.
Wenn man schon so päpstlich auftreten will, hätte es auch gereicht, ihn väterlich zu ermahnen, den versäumten Termin baldmöglichst nachzuholen. Die Panikmache jedoch ist vollkommen unbegründet.

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@Schreddi:

Zitat:

Und genau so isses nämlich... *kopfschüttel*

Lerne lesen! ---->

Zitat:

Trotzdem nicht zur Wiederholung bzw. Nachahmung empfohlen.

Zitat:

Dass dir Hawkys Aussage gefiel, ist klar

Falsch! Mir gefiel weder was Hawky sagte, noch dass ich mich ueberhaupt diesem Risiko aussetzen musste.

Zitat:

Drahkke hat absolut recht.
Im Übrigen - 4 Stunden Zugfahrt für <40€....

Argumentenmangel?

Hahaha... Argumentenmangel??? Ich sag dir wie's ist: 4 Stunden Zugfahrt fuer 40Euro PRO PERSON PRO STRECKE ist uns 1. zu lang, 2. zu teuer und 3. vor allen Dingen bei dem Gepäck zu schwierig. Da haben wir uns nach Abwaegung der von euch gegebenen Antworten zu meiner Frage (wie war die noch...?) einstimmig dazu entschlossen, den Wagen zu nehmen. Du tust ja geradezu so, als ob wir die Alternative mit allen moeglichen Mittel haetten ausschliessen sollen.

@madcruiser:
Auch du lerne bitte, andere Postings vollstaendig zu lesen bevor du voreilige Schluesse ziehst.

Was soll daran so schlimm sein? Immerhin macht er sich Gedanken darüber, ob das noch so gut ist.
Kostet im schlimmsten Fall 15€.
Die Scheinheiligkeit nervt 😉.

*loooooooool*

Ja genau 😉
Zu lang, zu teuer - aber mit ner überfälligen Karre durch Deutschland fahren....

Habt ihr ja richtig gut abgewogen - allein die Waage ist nicht sinnvoll geeicht und austariert 😉

Grüße
Schreddi

PS: Auch du solltest gesehen haben, dass mein "genau so..." unter deinem "Trotzdem nicht zur Nachahmung empfohlen stand".. Also halt die Füße still 😉

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Da einem nicht erst um 17:50 Uhr einfällt, dass man gleich nach Bitburg fahren muss, könnte man ja vorher noch schnell den TÜV abnehmen lassen.

In Essen Freitags z.B. von 07:30 - 15:30 Uhr.
Wenn man vorher schon 1,5 Monate pennt, sollte auch eine besondere Anstrengung möglich sein.

Aber manche Leute zocken lieber und jammern hinterher. 😠

Falls Du das gemeint hast:

Mietwagen gibt es um 17:50 Uhr durchaus noch.

Allerdings:
Wenn Dir die Bahnkarte schon zu teuer war,
kam ein Mietwagen ohnehin nicht in Betracht.
Ist auch zu teuer.

Du bist und wolltest Du ohnehin mit dem Auto fahren.
Was sollte also die Frage?
Die relevanten Antworten waren auch vor Fahrtantritt da.
Kein Bußgeld sofern verkehrssicher. 😠

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Prinzipiell ist eine Fahrt mit fälliger HU ("abgelaufenen TÜV" gibt es nicht) genau wie jede andere Fahrt.
Ich weiss nicht, was für Stereotype hier in den Köpfen herrschen, aber ein Auto mit überschrittenem Prüfintervall muss nicht zwangsläufig eine 20 Jahre alte Rostlaube mit kaputten Bremsen sein, sondern kann auch ein fast neuer 3-Jahreswagen sein.
Zudem hat jemand, der einen Unfall auf Grund eines technischen Defektes baut, immer die gleichen Probleme, egal ob er vor einer Woche zur HU musste oder noch 1,5 Jahre hat. Höchstens wenn man dem Fahrer nachweise kann (z.B. durch einen HU-Prüfbericht), dass er von dem Defekt wusste, könnte man ihm wohl Fahrlässigkeit nachweisen (das gilt aber für beide).

Diese Sicherheitsrisiko-Hexenjagd und das sich selbst Produzieren, in dem man jeden angreift, dem man mangelndes Sicherheitsbewusstsein vorwerfen könnte, nervt hier im Sicherheitsbereich ungemein.
Wenn man schon so päpstlich auftreten will, hätte es auch gereicht, ihn väterlich zu ermahnen, den versäumten Termin baldmöglichst nachzuholen. Die Panikmache jedoch ist vollkommen unbegründet.

Entscheidend ist, daß möglichst niemand mit gefährlichen Mängeln unterwegs ist. Ob der HU-Termin um 1-2 Monate überzogen wird, ist eine vergleichsweise zweitrangige Formalität.

Ich will gar nicht wissen, wie viele Kfz zwar mit gültiger HU-Plakette, aber dennoch mit schweren Mängeln unterwegs sind.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Höchstens wenn man dem Fahrer nachweise kann (z.B. durch einen HU-Prüfbericht), dass er von dem Defekt wusste, könnte man ihm wohl Fahrlässigkeit nachweisen (das gilt aber für beide).

Fahrlässigkeit kann man dem Fahrer grundsätzlich nachweisen, wenn er den HU-Termin überschritten hat. Wenn man dem Fahrer auch noch nachweisen kann, daß er von einem sicherheitsrelevanten Defekt wußte, den HU-Termin trotzdem überschritten und eine Fahrt angetreten hat (die zu einem Unfall führte), dann gilt dies als bedingter Vorsatz.

Den Streit hatten wir schon einmal, Beweise bitte 🙂.
Dann könnte man ja auch jedem Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn er eine Inspektion hat schleifen lassen. Technische Defekte pflegen sich nicht an Termine zu halten 😉.

Edit: Ich hab selbst mal etwas gegoogelt. So wie es aussieht, kann die Kaskoversicherung rumzicken, wenn sie nachweisen kann, dass der ursächliche Mangel bei einer erfolgten HU erkannt worden wäre. Die Haftpflicht berührt das aber nicht. 🙂

Zitat:

Es steht DIR dann natürlich frei das Gegenteil zu beweisen. Viel Spass,...

Das ist falsch, die Versicherung muß DIR nachweisen das der Unfall geschehen konnte aufgrund von nicht vorhandenem TÜV/Mängel die festgestellt wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


...die Versicherung muß DIR nachweisen das der Unfall geschehen konnte aufgrund von nicht vorhandenem TÜV/Mängel die festgestellt wurden.

Wenn ein technischer Mangel ursächlich für den Unfall sein sollte, wird es ein von der Versicherung beauftragter Gutachter auch nachweisen können.

@Ricky2000

Sicherheitsrisiko-Hexenjagd.......

Dem Himmel sei Dank. Ich glaubte schon der einzige Anarchist zu sein. Dieses ganze Theater wegen 1,5 Monaten überzogenem TÜV
ist für mich sowas von lächerlich, daß ich dafür nicht mal Worte finde.
Diese Obrigkeitshörigkeit und Paragaphenreiterei ist für für mich erschreckend.
Manche hier werden erst zufrieden sein, wenn wir Sat-gesteuert
mit 6-Punkt Gurten, doppelt gepanzert in Schutzkleidung + Helm,
umgeben von 17 Airbags mit irrwitzigen 45 km/h über die Bahn rollen. Auf dem Bildschirm die StVO.
Deswegen auch 300 m Sicherheitsabstand.
Und jede Nichtbefolgung einer Vorschrift, sollte sie auch noch so hirnrissig sein, wird gnadenlos mit Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.

Gesunder Menschenverstand und etwas Fingerspitzengefühl scheint in DE durch Verordungen erstickt worden sein.

eg49

Zitat:

Original geschrieben von eduardgeorg49


Gesunder Menschenverstand und etwas Fingerspitzengefühl scheint in DE durch Verordungen erstickt worden sein.

Ursächlich für diese Entwicklung war aber leider, daß etliche Zeitgenossen allzuoft bei der Mißachtung von Vorschriften über die Stränge geschlagen haben....

Der Thread ist schon lustig.

Ihr haut Euch hier die Köpfe ein,
nur weil es dem Fragenden nicht gelungen ist mit einer Suchmaschine evt. Bußgelder und versicherungsrechtliche Konsequenzen herauszufischen ... 😁

Lass es gut sein. 😉

Zitat:

Wenn ein technischer Mangel ursächlich für den Unfall sein sollte, wird es ein von der Versicherung beauftragter Gutachter auch nachweisen können.

Das habe ich auch gar nicht angezweifelt, lediglich das die Versicherung DIR erstmal nachweisen muß das der Unfall auf einen Mangel am PKW zurückzuführen ist und das ist eigentlich unabhängig ob der Wagen TÜV hat oder nicht, kein TÜV ist nur ein Indiz das eine weitere Verfolgung durch eine Versicherung wahrscheinlicher macht.

Zitat:

Diese Sicherheitsrisiko-Hexenjagd und das sich selbst Produzieren, in dem man jeden angreift, dem man mangelndes Sicherheitsbewusstsein vorwerfen könnte, nervt hier im Sicherheitsbereich ungemein.

dem kann ich mich nur anschließen...

gruß
patronn-citron

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