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kein tüv für mein vectra

Themenstarteram 21. September 2005 um 17:57

ich bin voll durcjh die tüvprüfung gerauscht wollte mir vorne meine 9x16 ET 15 nicht eintragen und hinten bei den schwarzen irmscher rückleuchten, geht die nebelschlußleuchte nicht, wodran liegt das???

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15 Antworten

soweit ich weiß haben die Irmscher keine NSL, da musste eine seperate irgendwie dranbringen.

Ich glaub das gilt für alle Autos, eine NSL zu haben seid '93

Nebelschlußleuchte ist ab BJ 91 Pflicht,in den Irmscher Rückleuchten ist keine drin.Mit der ET wirste bei keinem normalen TÜV eingetragen bekommen.

MFG Markus

am 21. September 2005 um 19:35

Die Rückleuchten musst du nicht eintragen lassen, da gibt´s dafür seit 2001 eine Gutachterliche Stellungnahme (da sie eine EG-Erlaubnis haben)! Falls du sie willst, kann ich sie dir zukommen lassen!

Die NSL musst du theortisch seperat anbauen, außer du machst es so wie ich.

Hab bei mir einfach aus der linken Leuchte die kleine Glühbirne rausgemacht, einen weiteren Kontakt eingelötet, das Kabel in den Stecker geklemmt, und siehe da jetzt ist es so wie früher wie bei meinen alten Rückleuchten (warum dann extra eine NSL anbauen)???

Themenstarteram 21. September 2005 um 19:57

so ein scheiß hier, im nächsten leben wohn ich in den USA, da kann man machen was man will!!! Ne das mit den 9x16 is klar, muß ich mir wohl vorne andere kaufen!!!

Muß ich mal gucken wie ich das mache mit der nebelschlußleuchte!!!

@schlegelder1

warum ne NSL anbauen ? .. ganz klar .. weil im Gutachten drin steht das die Irmscher KEINE haben (ist extra fett gedruckt) ... sprich wenn der TÜV / Polizei etc sich das Gutachten mal zeigen lassen is die ABE für dein Fahrzeug erloschen ... da du an deiner Beleuchtungseinrichtung rumgemurkst hast .. bzw dadurch die Zulassung für die Leuchten erloschen ist und du somit nicht genehmigte Rückleuchten am Fahrzeug verbaut hast ...

auserdem müssen für den TÜV auch noch 2 Katzenaugen ans Fahrzeug dran .. das steht aber auch im Gutachten mit drin....

falls einer das original Gutachten von Irmscher möchte .. ich hab das als original PDF Datei ... kurze Mail genügt.

Bild vergessen *grml

hatte mal nen Screenshot gemacht

am 22. September 2005 um 9:53

@ skytor

Stimmt das bei Fahrzeugen ab BJ. 91 eine NSL vorgeschrieben ist!

Aber es steht nur drinne das eine vorhanden sein muss, nicht aber wo! Warum soll ich es dann nicht genau so machen wie es bei der originalen Rückleuchte ist!

(ist auch sehr gut bei Nebel etc. zu erkennen)

Katzenaugen ist klar das die dran müssen!

Hatte weder Probleme mit TÜV noch mit der Polizei!

(--> Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!)

@schlegelder1

du verändert eine Baumuster geprüfte Leuchte .. damit is dessen Zulassung hinfällig ... und wenn du bisher keinen Stress deswegen hattes sei froh ...

und das wegen steht nich drin .. les mal GENAU nach ...

Zitat:

Art des Fahrzeugteils:

Rückleuchten in jeweils rechter und linker Ausführung mit dunkelgrau getönter Abdeckscheibe bestehend aus Schlußleuchte, Bremsleuchte, Fahrtrichtungsanzeiger und Rückfahrscheinwerfer.

da könntest du den Ordnungshütern vieleicht noch das Wort verdrehen und sagen das währe missverständlich

Zitat:

Kennzeichnung, Genehmigungszeichen:

S1

E1 S1

E1

2a

01

AR

2a

01

AR

00 63260

R

01

R

01

sowie Herstellerzeichen: SWF

so .. wenn du dir mal die mühe machst nachzuschauen wofür diese "Kürzel" stehen wirst du merken das auch hier die NSL fehlt .. und genau diese Kürzel sind auf deinen Rückleuchten drauf .. und zwar sichtbar auf dem grauen Glas genau da wo die dazugehörigen leuchtenden Stellen sind ... also das Kürzel für Bremslicht da wos dann auch rot leuchtet beim Bremsen ...

 

Zitat:

Die Leuchten enthalten keine Nebelschlußleuchte, daher ist bei serienmäßiger

Ausstattung mit Leuchten, die eine Nebelschlußleuchte enthalten, das entsprechende

Kabel abzuisolieren oder an eine SEPARAT anzubauende Nebelschlußleuchte anzuschließen.

so und das sollte dann jedem auffallen der das Gutachten liest .... vieleicht hast du ja Glück gehabt und Leute erwischt denen das egal war oder sie haben sich nich die Mühe gemacht das "Gutachten" zu lesen ...und WO und WIE eine separate NLS zu verbauen ist gibts genau Vorgaben drüber.

 

lange rede kurzer Sinn .. Rückleuchten ändern is verboten.

(auch alle anderen Bauartgenehmigten Teile)

Die konsequenz ist im günstigsten Fall .. Mängelbericht und Zahlkarte ... das geht dann weiter über Zahlkarte und Punkte .. oder wenn man die guten Jungs erwischt ... bis zur Fahrzeug stillegung und Fahren ohne Versicherungschutz.

 

Hier in Lübeck sind "basteleien" very unbeliebt bei der Rennleitung ...kenne mehrer Leutz die dafür schon Geld gelassen und Punkte bekommen haben...und in immer mehr Bereichen hier im Norden taucht die Rennleitung bei Kontrollen mit DEKRA GTÜ TÜV Gutachtern auf die das dann kurzerhand vor Ort Begutachten .. highlight war ne mobile Hebebühne (DEKRA) ...

also last den Mist den Leuten hier zu erzählen das is alles Easy ... erzähl wies gehört und gut ... einer macht sich die Mühe das TÜV konform zu machen ..und die anderen machen das halt so wie sie glauben das das gut is und freuen sich später drüber wenn doch mal einer von der Rennleitung weis was Sache is ...

Gruss aus Lübeck

PS.:NSL und Reflektoren kosten zusammen 11,30 Euro (von Hella als Zubehör für schwarze Rückleuchten vom Golf2) ... sind schön klein und gut zu verstecken :-)

am 22. September 2005 um 14:02

Gut zu Wissen wofür die ganzen Kürzel stehen, aber hier bei uns guckt da keiner so richtig in die ABE´s oder sonstigen Papiere rein. Ich glaub sogar den reicht es manchmal schon wenn sie irgendeine ABE oder Gutachten haben!

Werd meine Rückleuchten trotzdem so belassen wie sie sind.

Muss ich mich halt davor hüten mit meinem Auto in den Kreis Lübeck zu fahren, aber ich glaub damit kann ich leben!

-> Jedem das seine <--

Das mit hauptsache irgenwelche Papiere hab ich Dienstag gehabt .... Schoth Gurte mit Sondersitzen .... die GURTE haben ja Papiere bekannter weise .. nur der Sitz von Sandtler hat garnuscht ... wir also zu TÜV Nord und das absegnen zu lassen ... der Typ vom TÜV hat gute 15 Minuten an den Gurten rumgezottelt .. die Rollen an den Rücksitzen angeschaut ob da auch 8.8 Schrauben dran sind und ob die Kabel für die Rolle auch nirgens scheuern und und und .... aber nur einmal geschaut ob der Sitz auch fest is (nur am Beifahrersitz gerüttelt) sonst nix ... ... damit meine ich ... man muss nur an den richtigen/falschen bei ner Kontrolle geraten .. so dicht liegen Glück und Unglück beieinander ;-)

.

 

Um Gottes Willen skytor, du fährts zum TÜV Nord....:eek:

Ich werde mich "hüten" dort nächsten Mon. hinzufahren die sind echt schlimm....:(

100% ist ja schon I.O so von wegen Sicherheit u.s.w aber das ist schon *Krank*.....

(Schlechte Erfahrung mit meinem alten Audi 80 gemacht....)

Fahre meist zur GTÜ in die Geniner Str. die sinjd ganz OK und mein Dad kennt den einen Prüfer da auch....:P

Lalelubär

@Lalelubär

TÜV Nord Made bei Sandtler du verstehst ;-)

kannst ja Freitag (22 Uhr) abend mal zum Plauschen Baltische Alle HEM Tankstelle erscheinen .... aber schön langsam fahren .. gebranntes Kind du ;-)

Ah, ich dachte du warst an der Marlistr. alles Klar...

Den die Typen da kannst echt knicken....:p

Fr. Abend, Baltische Allee, HEM Tanke???

Sag bloß da ist wieder "Cruisertreffen"....:eek:

Lalelubär

PS.Schönen Dank für den langsamfahr Hinweiss......:D

Wenn du ne Adresse brauchst um die Reifen eingetragen zu kriegen kannste dich per PN melden.Fahr selbst 8,5x17 ET 13 auf der VA alles eingetragen.

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