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Kein Steuerprivileg für grosse Geländewagen !

Themenstarteram 29. August 2004 um 10:33

Das Steuerprivileg für Besitzer großer Edeljeeps und schwerer Geländewagen steht vor dem Aus. Die 16 Bundesländer können die KFZ-Steuer nach der Sommerpause entsprechend korrigieren, hieß es von seiten eines Regierungssprechers. Eine entsprechende Änderung der StVZO sei bereits auf den Weg gebracht. Derzeit seien in Deutschland 212000 begünstigte Geländewagen mit einem zul. Gesamtgewicht von mahr als 2,8 Tonnen zugelassen, hieß es weiter. Die Änderung der Besteuerung würde den Ländern Mehreinnahmen von 37 Mio. Euro jährlich einbringen. Bisher wurden viele der schweren Geländewagen als LKW besteuert und nicht nach dem Hubraum. Die Halter konnten dadurch bis zu 80 % der KFZ-Steuer sparen.

Quelle:Krafthand - Technikmagazin für das KFZ-Handwerk, Ausgabe 16, 21.08.2004

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20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von DAYTONA DEMON

Wacht doch mal auf !!!

Heute die Geländewagen, morgen die Womos, dann alle Sonder-Kfz, und zuletzt fällt das H-Kennzeichen.

Momentan sind´s also die Gelängewagen ... mit Begriffen wie "Privileg" und "Luxuskarosse" ...

Aber ich beobachte mit großer Sorge, daß die Solidarität flöten geht.

Wacht auf !!!

Da stimme ich dir 100%ig zu.

Privileg heißt Vor- oder Sonderrecht. Indem ein LKW nach Gewicht besteuert wird, genießt er (bzw. sein Halter) ein Sonderrecht und ist also privilegiert. Über den Sinn dieser gewollten Privilegierung will ich hier nicht diksutieren, aber ich sehe keinerleiß Anlaß (außer dem der Agitation), Privileg in Anführungszeichen zu setzen.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Bleifußindianer

Privileg heißt Vor- oder Sonderrecht. Indem ein LKW nach Gewicht besteuert wird, genießt er (bzw. sein Halter) ein Sonderrecht und ist also privilegiert.

Und warum sind nach dieser Definition die PKW's nicht privilegiert, wo sie doch das Vor- bzw. Sonderrecht genießen, nach Hubraum besteuert zu werden?

@ BFI: Nenn es meinetwegen Agitation ... das ist mir völlig wurscht, denn darum geht es nicht.

Zitat:

Und warum sind nach dieser Definition die PKW's nicht privilegiert, wo sie doch das Vor- bzw. Sonderrecht genießen, nach Hubraum besteuert zu werden?

Bei einer Gewichtsbesteuerung könnte ich den Kat ausbauen und würde trotzdem noch 100 Euro Steuern (gegenüber D4) sparen.

Gruß

Ich glaub ich fahre erst mal rüber und warte, bis mir so ein grüner Pisser so einen Sticker auf die Haube klebt. Dann gibts erst mal Fratzengeballer gar grausiger Art und dann suche ich mir irgend einen Kratzer an der Karre den der Typ mit seinem Aufkleber angerichtet hat... :-) Yeeehaw!

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