Kein SF-Rabatt bei Kulanz?

Hallo zusammen, meine Kfz-Versicherung hat in diesem Jahr einen Schaden aus Kulanzgründen bezahlt. Nun habe ich die Beitragsrechnung für 2018 erhalten und sehe, dass der SF-Rabatt in der Kaskoversicherung unverändert bleibt (habe im Vertrag einen Rabatt-Retter).
Nun meine Frage: Da es sich ja nicht um eine Schadensregulierung im normalen Sinne handelt, darf die Versicherung dann trotzdem die nächste SF-Rabattstufe verwähren?

Danke euch!!

27 Antworten

Der Vertrag ist schadensbelastet und der Rabattschutz greift, deshalb gibt es keine Hochstufung. Dein Problem beginnt erst beim Wechsel der Versicherung

Der SFR hat sich im Hintergrund aber trotzdem verändert
Wenn du die Versicherung wechselst wird nicht der aktuelle SFR weitergegeben sondern die Einstufung mit Schaden

Ich meine das bei mir in den AGB steht das nicht hochgestuft wird.Das ist er ja nicht
Wie das mit einen Stufung nach unten ist sollte auch in den AGB stehen

Bei Zahlung aus Kulanz hätte ich gesagt das der Schaden nicht so hoch war.Vielleicht hätte man den besser selber gezahlt 😕

Es mag sich anbieten den Schaden „zurück zu kaufen“...

Wenn die Versicherung eine Zahlung leistet dann ist das eine Schadenregulierung. Die Gründe für die Regulierung sind unerheblich.
Es ist eine Leistung aus dem Vertragsverhältnis erfolgt.
In den Versicherungsbedingungen wird sich nichts über Kulanz finden.
Ob nach einem Schaden der Rabatt gleichbleibt oder höher wird ergibt sichwiederum aus den Versicherungsbedingungen.

Ähnliche Themen

Bei einem Rabattretter bleibt die Einstufung für das nächste Jahr aber du gehst nicht hoch. Vers. Beding. hintern schauen.

Zitat:

@RedBaron1210 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:02:04 Uhr:


Ich habe selber einen Schaden verursacht, den ich gemeldet habe.
Bei der Meldung des Schadens wurde mir die Übernahme der Kosten zugesichert, später jedoch wurde mir mitgeteilt, dass dies auf Grund der AVB nicht möglich sei.
Das habe ich auch so akzeptiert, habe jedoch darauf hingewiesen, dass mir die Übernahme der Kosten anfangs ja zugesagt wurde.
Daraufhin hat die Versicherung die Kosten aus Kulanzgründen übernommen.

Was für ein KFZ Schaden soll das denn sein der nicht von der Haftpflicht getragen wird? Bist du in dein Zweitauto gefahren?

Und das eine versicherung sagt ; oh ja das zahlen wir aus kulanz obwohl laut akb ausgeschlossen ist.. merkwürdig 😉

Vollkasko Teilkasko ?? was für ein Schaden? Glas ? Blech?

Immer wieder herrlich wie man hier mit vielen Unbekannten helfen soll.

Wieder ein Fred mit unendlichen Antworten...

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. Oktober 2017 um 14:35:55 Uhr:


Vollkasko Teilkasko ?? was für ein Schaden? Glas ? Blech?

Also die Frage erübrigt sich wohl.

In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen!

Das geht hier ja wieder ab. Mensch.
Die Frage ist doch ganz einfach. Warum redet man da so um den heißen Brei herum.

Relevant ist der Passus der AKB, der die Schadenfreiheit vertraglich definiert. In den Verbandsempfehlungen ist das I.4.1.1. Näheres müsste man in den relevanten AKB nachlesen. Insofern vorbehaltlich der Deckungsgleichheit des Passus.

Zitat:

Schadenfreier Verlauf
I.4.1.1
Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten . Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.

Jetzt muss man halt wörtlich genau lesen. Wenn man "fies" zu Lasten des Versicherers lesen möchte, würde ich sagen:
Sprachlich heißt es ja "Entschädigung leisten mussten" (sonst hätte es ja "leisteten oder Rückstellungen bilden mussten" heißen müssen).
Da ja Kulanz --> keine Pflicht (kein muss)--> "Entschädigung leisten mussten" aus meiner Sicht nicht gegeben.

Aber das wäre jetzt schon arg frech...

Vielleicht sollte man sich als Versicherungsnehmer, dem man als Versicherer entgegengekommen ist, überlegen ob man sich nicht lieber zivilisiert verhält...

Zitat:

@RedBaron1210 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:09:18 Uhr:



Zitat:

@Alien2012 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:06:14 Uhr:


Und jetzt? Sie haben den Schaden gezahlt und aufgrund des Rabattretters nicht gestuft. Fertig. Es sei denn, sie haben die bei der Kulanzübernahme auch zugesichert, dass du im Folgejahr hochgestuft wirst.

Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Regulierung aus Kulanzgründen wie eine normale Regulierung anzusehen ist. Die AVB meiner Versicherung (Cosmosdirekt) sehen in dem entsprechenden Abschnitt keinen Sonderfall Kulanz vor.

Nö, aus Kulanz haben sie den Schaden akzeptiert, der immer noch ein Schaden ist. Basta.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 25. Oktober 2017 um 13:47:55 Uhr:



Was für ein KFZ Schaden soll das denn sein der nicht von der Haftpflicht getragen wird? Bist du in dein Zweitauto gefahren?

Ist die Frage ernst gemeint? Weißt du, was Unterschiede bei Haftpflicht, TK und VK sind? Wahrscheinlich ist er irgendwo gegen gefahren und seine Versicherung reguliert seinen (!) Schaden am Auto.

Vitamin B

Deine Antwort
Ähnliche Themen